Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Im Bühl" als Satzung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 besteht aus einem Planblatt mit darauf bezeichneten Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensmerkmalen sowie der dazugehörenden Begründung. Ferner sind die Fachgutachten, soweit hierauf verwiesen wird, Bestandteil der Satzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abschließenden Verfahrensschritte durchzuführen.