Beschluss 1: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Bei dem Hinweis handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Von dieser Änderung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Demnach kann die Textpassage "innerhalb von drei Jahren" in den Textlichen Festsetzungen unter dem Punkt 10 "Ersatzaufforstung/Zuordnungsfestsetzungen" Satz 1 nach "teilweise 155/6 u 157 erfolgt" eingefügt werden. Zur Sicherung wird zudem im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die wie folgt lautet "Die Ersatzaufforstung erfolgt innerhalb von drei Jahren"
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2: Autobahndirektion Nordbayern
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3: Bayernwerk AG Netzcenter Parsberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und Hinweise der Bayernwerk AG, Netzcenter Parsberg werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4: Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und Hinweise des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen. Durch die Neuausweisung der geplanten Wohnbebauung entstehen für den im Mischgebiet auf Grund einer Altgenehmigung angesiedelten KFZ Betrieb (Bestandsschutz) keine weiteren Einschränkungen, da sich die nächstliegende, genehmigte Wohnbebauung "Fasanenweg1" in einem geringeren Abstand (24m) als die Neuplanung (40m) zum Gewerbegebiet befindet. Bei Erweiterungen im Mischgebiet sind keine Einschränkungen zu erwarten, da die hier zulässigen Emissionsrichtwerte wohnbebauungsverträglich sind. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Wohnbebauung ergeben sich keine Notwendigkeiten für ein Schallgutachten.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5: Stadt Altdorf, Tiefbauamt
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und der Hinweis der Stadt Altdorf, Tiefbauamt, werden zur Kenntnis genommen. Die Gelbmarkierung des Waldweges wird im Zeichnerischen Teil entfernt. Bei dem Hinweis handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Von dieser Änderung sind die Grundzüge der aufgestellten Planung nicht berührt.
Ja: 20
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Beschluss 6: Stadtwerke Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und Hinweise der Stadtwerke Altdorf werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 20
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Beschluss 7: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Ortsteil Röthenbach.
Die Stellungnahme und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen.
Es ist in diesem Fall keine Überrechnung der GEP notwendig, da die anfallenden Gesamtabwasser der vier Haushalte als zu gering zu sehen sind.
Der Empfehlung ein Baugrundgutachten zu erstellen wurde gefolgt. Die Untersuchungen für die jeweiligen Grundstücke (gekennzeichnet mit 1-4) wurden am 30.04.2019 ausgeführt. Das Ergebnis ist, dass eine ordnungsgemäße Versickerung der Oberflächenwasser auf den Grundstücken möglich ist.
Das Gelände auf dem Grundstück fällt zum Graben hin. Durch bauliche Maßnahmen wird dem Umstand der immer häufiger auftretenden Sturzfluten Sorge getragen. Es werden keine Nachbargrundstücke überflutet.
Das Bachgrundstück mit der Flurnummer 150/1 liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Der geforderte 5m Abstand zur Bebauung wird eingehalten. Der Hinweis bezüglich der Unterhalts und Ausbaupflicht wird beachtet.