Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1: Stellungnahmen der TöB unter 1b der Abwägungstabelle

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Bezüglich der unter 1b der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Äußerungen zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen. Nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes wird dem ADBV Nürnberg ein Link zur rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplanes übersandt.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: Bayernwerk Netz GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Bayernwerk GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: Industrie und Handelskammer Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Industrie und Handelskammer Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5: Landratsamt Nürnberger Land, Bauordnung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Bauordnung, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6: Landratsamt Nürnberger Land, Naturschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. In den textlichen Festsetungen ist enthalten, dass „im Geltungsbereich standortgerechte und vorzugsweise heimische Bäume (auch in Sorten) sowie Obstbäume“ zulässig sind. In der Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), in der Baumarten und –Sorten zur Verwendung im hoch verdichteten innerstädtischen Umfeld zusammengestellt und bewertet sind, sind neben heimischen Baumarten und deren Sorten auch eine Vielzahl von nichtheimischen Baumarten enthalten. Die Bewertung erfolgte insbesondere hinsichtlich der Eignung der Bäume für die städtischen standörtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung des Klimawandels. Gerade die in die Vorschlagsliste aufgenommene

Baumhasel (Corylus colurna) wird aktuell in der Forstwirtschaft als geeigneter Ersatz für zunehmend rückläufige heimische Baumarten (auf geeigneten Standorten) diskutiert.

Im Sinne einer langfristig funktionsgerechten Begrünung wird die bisherige Formulierung der diesbezüglichen textlichen Festsetzung als sachgerecht und angemessen betrachtet.

Die Formulierung der textlichen Festsetzungen zur Gehölzverwendung wird beibehalten.

Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 24.07.2019 und Einführung des Art. 8a hat das Thema Außenbeleuchtung im Zusammenhang mit der Schonung der Insektenwelt zusätzliches Gewicht erhalten. Die Verwendung der genannten Leuchtmittel (LED, Natriumdampflampen) gilt derzeit als Stand der Technik bei einer Insekten schonenden Außenbeleuchtung. Der Hinweis zu den zu verwendeten Leuchtmitteln wird an den Träger des Vorhabens zur Beachtung bei der weiteren Planung weitergegeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7: Landratsamt Nürnberger Land, Wasserrecht und Bodenschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Wasserrecht und Bodenschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

 

Beschluss 8: MDN Instruktionsanfragen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des MDN Instruktionsanfragen wird erneut an den Träger des Vorhabens zur Beachtung bei der weiteren Planung weitergegeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9: Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10: Stadt Altdorf, Tiefbauamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahe der Stadt Altdorf, Tiefbauamt, wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte der Stellungnahme vom 05.11.2018 wurden bereits in der Sitzung des Stadtrates am 23.05.2019 behandelt, mit dem Ergebnis, dass das Verfahren mit der überarbeiteten Planung (Stand 23.05.2019) fortgeführt werden soll.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11: Stadtwerke Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen. Die enthaltenen Aufforderungen zur Abstimmung der Arbeiten und die Hinweise zur Kostentragung sind im weiteren Ablauf zu beachten.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 12: Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Träger des Vorhabens erneut zur Beachtung weitergegeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13: Vodafone Kabel Deutschland

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Träger des Vorhabens zur Information und ggfs. Beachtung bekannt gegeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 14: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.