Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die vorliegenden Planungen zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die textlichen Festsetzungen zur Grünordnung und zum Artenschutz sind noch dahingehend zu ergänzen, dass Stein- und Schottergärten ausgeschlossen bzw. nicht zulässig sind.