Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und dem empfehlenden Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2019. In Vollzug des Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wird die nachfolgend genannte Straße als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Stichweg zur Rascher Hauptstraße im Umfang einer noch zu vermessenden Teilfläche im Umfang des bestehenden Fahrbahnbereich des Flurstücks 125 Gem. Rasch
Anfangspunkt: entsprechend des neu zu vermessenden Flurstücks festzulegen
Endpunkt: entsprechend des neu zu vermessenden Flurstücks festzulegen
Länge: ca. 45 Meter
Träger der Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vermessung zu veranlassen und die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte der Widmung als Ortsstraße nach BayStrWG zu veranlassen.
Auch diese Straße ist hinsichtlich der Altstraßenregelung mit zu überprüfen.