Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Auflassung des „privaten Kundenparkplatzes“ im Nachgang zu der bereits erlassen Anordnung der Verkehrsbehörde, zu.

Wegen eines möglichen Entschädigungsanspruches für den wegfallenden Stellplatz wird die Verwaltung beauftragt, im konkreten Fall diese Frage mit dem Rechtsanwalt zu klären.

Der Schriftsatz wird zur Kenntnis genommen.