Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt entgegen der Beschlussfassung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2019 einer geringeren Verbreiterung der Baumscheiben wie damals beschlossen zu, um eine vernünftige Breite für eine Zufahrt über den öffentlichen Parkstreifen aus der Meergasse von ca. 3 Metern zu erhalten.
Für die Zufahrt über den öffentlichen Parkstreifen - nicht wie beantragt an der südwestlichen Grundstücksgrenze, sondern abgerückt von der Baumscheibe in Richtung Osten -, muss dabei ein öffentlicher Längsparkplatz von mind. 5,20 Meter erhalten bleiben.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Baugrenze und den Stellplatzstandort wird erteilt.