Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung und den Bau des Stadtparks auf dem ehem. „Graffiti Areal“ in Höhe von 950.000 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO (begonnene Baumaßnahme) zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt die Ausschreibungen entsprechend bereits vor Inkrafttreten des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 durchzuführen. In den Haushalt des Jahres 2020 sind die entsprechenden Haushaltsmittel in gleicher Höhe (950.000 €) sowie die Übernahme der Haushaltsreste aus dem Jahr 2019 einzustellen. Die Vergabe der einzelnen Gewerke kann ebenso vor Inkrafttreten des Haushalts 2020 – nach erfolgter Submission – in den nach der Geschäftsordnung zuständigen Gremien unter Bezug auf die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 69 GO durchgeführt werden.