Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss 1 Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Das geplante Baugebiet wird nach dem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB- Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren behandelt. Die Fläche des Geltungsbereiches dient als Ortsabrundung der bestehenden Bebauung und stellt aus städtebaulicher Sicht eine Erweiterung des bestehenden Siedlungsbereiches dar.

Aus der großen Nachfrage nach zentrumsnahem Bauland in den Ortsteilen entsteht das Erfordernis, neues Bauland auszuweisen.

Aussagen diesbezüglich werden in der Begründung unter Punkt 2 ergänzt.

Die bestehende 220kV-Leitung, die nördlich über dem geplanten Baugebiet verläuft, wird im Zuge der Erschließung umverlegt sowie als Erdverkabelung ausgeführt.

Die zuständige Fachstelle für Immissionsschutz wurde im Rahmen der öffentlichen Beteiligung miteinbezogen und hat keine Bedenken angemerkt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2 Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Eine Aussage bezüglich des Flächennutzungsplans wurde in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 3.1 ergänzt.

Festlegungen einer Frist für eine Bauverpflichtung werden im städtebaulichen Vertrag geregelt. Es wurde eine Baupflicht mit der Prämisse innerhalb einer bestimmten Zeit-spanne mit dem Bau zu beginnen.

Die Ergebnisse der Baulückenerfassung wurden unter Punkt 2 der Begründung ergänzt.

Der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Verfahren nach § 13b BauGB erfüllt sind, ist in der Begründung unter Punkt 1 aufgeführt.

Eine Änderung der Wohngebietskategorie von WR zu WA erfolgt nicht, da von der Stadt Altdorf ein Wohngebiet gewünscht ist, das ausschließlich dem Wohnungszweck dient und keine gewerbliche Nutzung stattfindet.

Die zuständige Fachstelle für Immissionsschutz hat im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens keine Einwände geäußert.

 

Naturschutz

Die Formulierung bezüglich des naturschutzfachlichen Ausgleichs wurde ergänzt.

Der bisher als Empfehlung genannte Abstand zwischen den Einfriedungen und dem Boden unter Punkt 1.10 in den textlichen Festsetzungen sowie unter Punkt 4.11.2 in der Begründung, wird nun als Festsetzung bindend vorgeschrieben.

In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nun als verbindliche Vorgabe festgeschrieben, dass eine insektenfreundliche Beleuchtung z.B. mit Leuchtmitteln in Form von Natriumdampflampen oder LED Warmlichtlampen zu verwenden ist.

 

Bodenschutzrechtliche Belange

Der Hinweis bezüglich des belasteten Bodenmaterials wird in der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.

Die Bodenmaterialien werden nach dem Bodenschutzgesetz entsprechend behandelt, untersucht und gegebenenfalls falls notwendig, entsorgt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3 Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Gemäß dem Verfahren nach §13 b BauGB können auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Bebauungsplanverfahren behandelt werden.

Der vorhandene Siedlungsbereich wird durch die geplante Baugebietsfläche in den Außenbereich erweitert. Eine Zersiedlung findet in diesem Fall nicht statt. Es findet durch Erweiterung des Siedlungsgebietes eine Abrundung der bebauten Fläche statt.

Angaben zum Wohnlandbedarf und zur Baulückenerfassung sind in der Begründung unter Punkt 2: Anlass und Erfordernis der Planung, ergänzt.

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 06.11.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Damit eine möglichst effiziente Wirkung des Trenngrüns gewährleistet ist, wird eine Randbegrünung um den Geltungsbereich von 3m festgelegt.

Des Weiteren sind in den Festsetzungen zur Grünordnung, Vorschriften zur Bepflanzung der Grundstücke angeführt.

In den bestehenden, östlich an das Baugebiet angrenzenden Wald und Feldweg (Flur-Nr.661) findet kein Eingriff statt.

Die Funktion des Trenngrüns wird somit nicht beeinträchtigt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.

Der Verweis auf die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan wurde zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise bezüglich der Baugrundergebnisse sowie der Entwässerungsthematik werden berücksichtigt.

 

Für die Entwässerung des Baugebietes gibt es ein separates wasserrechtliches Verfahren nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die Entwässerung erfolgt in Abstimmung mit dem Generalentwässerungsplan. Der Mischwasserabfluss aus dem Baugebiet in die öffentliche Kanalisation wird gedrosselt sowie eine erforderliche Rückhaltung nach geltenden Richtlinien berücksichtigt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.

Das grundsätzliche Einverständnis sowie die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen und beachtet.

Sollten Bodendenkmäler, Gegenstände etc. vorgefunden werden, wird das Amt, wie gefordert, informiert.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6 Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Verkehrsrechtliche Festlegungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und werden durch die zuständige Verkehrsbehörde festgelegt.

Die Erschließungsplanung wird mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.

Es ist vorgesehen, dass die Gesamtbreite der geplanten Verkehrsfläche 6,50 m beträgt und einen 1,50 m breiten Mehrzweckstreifen mit einem Anschlag von 3 cm bein-haltet, der das Parken in diesem Bereich gestatten soll. Die verbleibende Fahrbahn-breite ist für einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Mit dieser Lösung können auch die Grundstückszufahrten variabel gestaltet werden.

 

Die Dimensionierung der Wendeanlage mit Bauminsel wurde einer Schleppkurvenprüfung unterzogen (2-achsiges Müllfahrzeug) und als ausreichend erachtet.

Durch die Errichtung einer Bauminsel in der Wendeanlage möchte die Stadt Altdorf das Parken in diesem Bereich verhindern und eine optische Aufwertung der Verkehrs-fläche erzielt werden.

In den textlichen Festsetzungen ist unter 1.8 festgelegt, dass von Garagen/Carports und sonstigen Nebengebäuden ein Abstand von 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten ist.

Dieser Abstand ist im Sinne der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung aus-reichend.

Ein Befahren der Geh- und Radwege von Fahrzeugen im Baugebiet wird durch Absperrpfosten verhindert.

 

Im Bereich der Röthenbacher Straße wird der bestehende Geh- und Radweg gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.

Den Feuerwehrfahrzeugen wird durch das Umlegen der Absperrpfosten die Zufahrt zum Baugebiet über die „Waldspitze“ ermöglicht.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7 Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V. Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz Bayern, Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Die Erstellung eines Umweltberichtes ist aufgrund der Verfahrensart des Bebauungs-plans nach 13b nicht erforderlich.

Auch gemäß der Unteren Naturschutzbehörde – Landkreis Nürnberger Land besteht kein Erfordernis eines Umweltberichts.

In der Fortschreibung des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans ist die besagte Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.

Grünordnerische Festlegungen sind im Bebauungsplan enthalten.

Die künftigen Grundstückseigentümer müssen demnach in der Randbegrünung 3 Sträucher je 10 m sowie pro angefangene 400 m² Grundstücksfläche ein Baum gemäß der Artenliste pflanzen.

Zusätzlich sind Vorgaben zum Schutz der Bepflanzung aufgeführt.

Um den Versiegelungsgrad der Grundstücke möglichst gering zu halten, ist im Be-pflanzungsgebot festgesetzt, dass alle Freiflächen, die nicht durch Gebäude, Zufahr-ten, Zuwege oder Nebenanlagen bebaut werden, zu begrünen bzw. mit organischen und wasserdurchlässigen Materialien auszuführen sind.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8 Main Donau Netzgesellschaft

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

 

Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Die Unterhaltspflicht der bestehenden 20 kV-Stromleitung liegt bei den Stadtwerken Altdorf und soll stillgelegt werden.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 9 Gemeinde Winkelhaid/WZV Winkelhaid

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Gemeinde Winkelhaid/WZV Winkelhaid wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Die bestehende Hauptwasserleitung, die derzeit unter dem geplanten Neubaugebiet verläuft, wird im Rahmen der Erschließung in den öffentlichen Bereich umverlegt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10 Deutsche Bahn AG DB Immobilien

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die angeführten Auflagen bezüglich der 110 kV Bahnstromleitung aufgenommen.

Vorgegebene Mindestabstände werden im Zuge der Erschließungsmaßnahme einge-halten und die sachgemäße Funktion der Bahnstromleitung nicht eingeschränkt

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11 Stadtwerke Altdorf GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.

Die bestehende 20 kV-Leitung in Flur-Nummer 659 wird, nach Rücksprache mit den Stadtwerken Altdorf, stillgelegt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12 Industrie und Handelskammer

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis genommen.

Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.

Eine ökologische Flächengestaltung der Grundstücke ist in den textlichen Festsetzungen Punkt 2.1 Bepflanzungsgebot festgelegt: Außen- und Freiflächen der privaten Grundstücke, welche nicht durch Gebäude, Zufahrten, Zuwege oder Nebenanlagen bebaut werden, müssen begrünt bzw. mit organischen und wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. Die Versiegelung dieser Flächen mit nicht organischem Material (z.B. "Steingärten", "Schottergärten" etc.) ist unzulässig. Die geplante Außenanlagengestaltung ist im Grundrissplan oder einem entsprechenden Freiflächenplan darzustellen. Der begrünte Anteil der privaten Grundstücke soll mindestens 15 % betragen

Eine Begrünung der Dach- bzw. Fassadenflächen wird begrüßt bzw. empfohlen. Eine textliche Festsetzung kann jedoch aufgrund der variablen Dachflächen und der Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern nicht erfolgen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13 Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen.

Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.

Hinweise und Anforderungen zum Thema Löschwasser werden zur Kenntnis genommen sowie eingehalten bzw. berücksichtigt.

Die vorgesehenen Absperrpfosten lassen sich mit Dreikantschlüsseln gemäß DIN öffnen und gewährleisten somit die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.

 

Bereich Landwirtschaft, Meier, LA: Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.

 

Bereich Forsten, Falk, FR’in:

Aufgrund der potenziellen Gefährdung durch umfallende Bäume, werden die Grundstücke und die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes angepasst.

Durch die neue Fahrbahntrasse sind die geplanten Grundstücke annähernd aus dem Baumfallbereich von ca. 25m abgerückt, so dass eine sichere Bebauung des Grund-stücks weitestgehend gewährleistet ist.

Durch die im Bebauungsplan dargestellten Baugrenzen wird jeweils der Bereich fest-gelegt, in dem Gebäude auf den Grundstücken errichtet werden dürfen.

Privatrechtlich werden in den Kaufverträgen der betroffenen Grundstücke Auflagen bzw. Hinweise bezüglich einer zusätzlichen Gebäudesicherung in Form eines verstärk-ten Dachstuhls notariell verfasst.

Für den Fall, dass bauliche Anlagen innerhalb des Baumfallbereiches errichtet werden, ist die Stadt Altdorf und die Bayerische Staatsforstverwaltung von der Haftung freizu-stellen.

Die Haftungsfreistellung wird im Kaufvertrag des Grundstückes notariell beurkundet.

Ausgleichsmaßnahmen auf den besagten Waldflächen sind in der aktuellen Planung nicht geplant.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss Nr. 15. T.ö.B. ohne Einwendungen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"

Bezüglich der unter diesem Punkt der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Stellungnahmen bzw. keine Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung hierzu ist nicht erforderlich.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss Nr. 16. T.ö.B ohne Stellungnahmen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten".

Die Zusammenstellung unter dem o.g. Punkt wird zur Kenntnis genommen, eine weitere Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.