Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt -die vorliegenden Planungen zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Vor Durchführung der Beteiligung ist die Pflanzliste noch dahingehend abzuändern, dass höherwertige und vorwiegend heimische Gehölze zu verwenden sind. Hierbei soll sich der Planer am Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 "An der Westtangente" orientieren. Im Zweifelsfall ist ein Grünordnungsplaner hinzuzuziehen. Die geänderte Pflanzplanung ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.