Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt die vorliegenden Planungen. Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf des Bebauungsplanes gem. §§3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.