Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss 1: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Verwaltung wird beauftragt nach Rechtskraft des FNP die entsprechende Mitteilung weiterzugeben

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme zum Vorentwurf wurden bereits in die Abwägung eingestellt.

Zur Landwirtschaft ergingen insbesondere Hinweise zu den Flurneuordnungs-und Dorferneuerungsverfahren und zum ILEK. Hier wurden bereits zum Entwurf hin ergänzende Ausführungen in die Begründung aufgenommen.

Die Hinweise zum Waldabstand sind bekannt und bei den entsprechenden Bauflächen schon aufgeführt. Darüber hinaus sind sie auch in den einzelnen Steckbriefen zu den Bauflächen in der Begründung

des Flächennutzungsplanes enthalten. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kann durch Abrücken der Baufenster vom Wald der Abstand zu Wald eingehalten werden, muss aber dort in der Planung geprüft werden. Biologische Gefahren wie durch den Eichenprozessionsspinner bestehen im Übrigen auch bei Gartenbäumen der entsprechenden Arten, so dass dies allein kein Grund für das Abrücken vom Wald sein kann.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind inhaltlich weitgehend übereinstimmend mit der bisherigen Fassung und unterscheiden sich nur in Nuancen. Die Textpassage wird in der genehmigungsfähigen Planfassung der Begründung so übernommen wie angeregt. Da es sich um eine redaktionelle Änderung handelt, ist eine erneute Beteiligung des FNP nicht erforderlich.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: Amt für Ländliche Entwicklung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen.

Die fehlenden Landschaftspflegeflächen wurden auf dem Planblatt ergänzt. Es handelt sich hier jedoch nicht um Flächen in der Gemarkung Eismannsberg, sondern Hagenhausen. Da es sich um eine redaktionelle Änderung (nachrichtliche Übernahme) handelt, ist eine erneute Beteiligung des FNP nicht erforderlich.

Der Hinweis bezüglich der Flurneuordnung und Dorferneuerung wird zur Kenntnis genommen. Diese Information ist bereits in der Begründung zum FNP enthalten

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: Autobahndirektion Nordbayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme wurde bereits in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt.

Es wurden in der damaligen Stellungnahme aber keine Anregungen vorgebracht.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5: Bundesaufsicht für Flugsicherung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Bundesaufsicht für Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen. der Anlagenschutzbereich war bereits im Entwurf zum FNP im richtigen Verlauf enthalten, so dass keine weitere Veranlassung erforderlich ist.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn wird zur Kenntnis genommen. Soweit erforderlich erfolgt eine erneute Beteiligung bei

konkreten Planungen z.B. im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder bei anderen Bauvorhaben.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 13.11.2018 beinhaltete überwiegend allgemeine Hinweise, nur im Bereich der geplanten Wohnbaufläche W2 auch konkrete Hinweise. Diese Hinweise wurden im Rahmen der Abwägung zum Vorentwurf zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf, insbesondere eine Änderung der Planung, war auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht veranlasst. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt – sofern erforderlich – eine weiter Beteiligung.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8: Eisenbahnbundesamt Außenstelle Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des  Eisenbahnbundesamtes Außenstelle Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind mögliche

Beeinträchtigungen des Bahnbetriebs nicht erkennbar. Mögliche Maßnahmen zum Immissionsschutz sind dezidiert auf Ebene der Bebauungsplanung zu prüfen. Die DB Netz AG wurde beteiligt und deren Stellungnahme in die Abwägung eingestellt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9: Ev-luth. Kirchengemeinde

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Ev. Luth. Kirchengemeinde wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 15.11.2018 wurde in die Abwägung zum Vor-entwurf eingestellt.

Der Stadtrat hat sich bereits intensiv mit den Argumenten der Kirchengemeinde aus ihrer damaligen Stellungnahme auseinandergesetzt. Die Herausnahme im Vergleich zum früheren FNP ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, sparsam mit der Ressource Fläche umzugehen, auf die auch im Zuge der Beteiligung gerade von Seiten der Genehmigungsbehörde hingewiesen wurde. Eine beliebige Aufnahme jeder grundsätzlich geeigneten Fläche als Baufläche ist damit nicht möglich. Eine weitere Darstellung von Wohnbauflächen an der Hessenstraße wird daher nicht befürwortet.

 

Zu Punkt 1: Es wird der Entwicklung im Norden Altdorfs (W 7) nach wie vor der Vorzug

gegeben, da auch hier eine Nähe zu sozialen Infrastrukturen gegeben ist bzw. im Gebiet selbst realisiert werden soll, dafür aber eine größere Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt. Die Sichtweise des Anregers, dass dies dort nicht der Fall sei, wird nicht geteilt.

 

Zu Punkt 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Die Argumente wurden so teilweise schon zum Vorentwurf vorgebracht und auch in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt. Die Stadt Altdorf hat sich wie oben schon ausgeführt für die Entwicklung der Fläche in Altdorf-Nord (W7) entschieden, weitere Flächen im Stadtgebiet sind aufgrund der Innenentwicklungspotenziale und der prognostizierten Bedarfe nicht veranlasst und würden auch von Seiten der Genehmigungsbehörden nicht mitgetragen. An der Plandarstellung wie im Entwurf wird festgehalten.

 

Zu Punkt 3: Dies wäre zuerst anhand einer detaillierten Eingriffsbilanzierung zu prüfen.

Die Kosten für den Flächenerwerb dürften auch nicht anders sein, als bei Altdorf-Nord. Darüber hinaus sind in Altdorf-Nord ebenfalls Ausgleichsflächen vorgesehen

 

Zu Punkt 4: Im Vorentwurf waren bisher keine Suchräume für potenziellen Ausgleichs-/ Ersatz-Flächen vorgesehen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist damit auf keinen Fall ausgeschlossen. Es handelt sich außerdem nur um Suchräume und nicht schon um konkret festgesetzte Maßnahmen. Eine bauliche Entwicklung ist allein schon durch die Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen ausgeschlossen. Die Gründe für eine Reduzierung der Bauflächendarstellungen im FNP sind in der FNP-Begründung und zur Abwägung der Stellungnahme zum VE ausreichend begründet.

 

Zu Punkt 5: Die Baufläche Altdorf-Nord W7 liegt an der Kernstadt und erfüllt somit das Ziel des LEP. Sie liegt ggfs. Sogar näher an Infrastruktureinrichtungen, v.a. aber näher am ÖPNV. Beide Flächen zusammen übersteigen die ermittelten Bedarfe für Altdorf und würden seitens der Genehmigungsbehörde nicht mitgetragen, was diese in ihren Stellungnahmen schon zum Ausdruck gebracht hat.

 

Zu Punkt 6: Die Flächen sind dem Außenbereich zuzuordnen, es sind damit genau die gleichen Planungsschritte wie bei W 7 zu ergreifen und abzuarbeiten. Der Zeithorizont würde sich ähnlich darstellen.

 

Der Antrag wird aus oben genannten Gründen weiterhin abgelehnt, da auch keine relevanten neuen Argumente vorgetragen wurden, und an der Planung festgehalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10:Handwerkskammer für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 1: Eine Aufnahme der Statistik in die Begründung des FNP ist nicht zielführend, da sie zu schnellen Änderungen unterliegt.

Zu Punkt 2: Die Hinweise können auf Ebene des FNP nur bedingt Berücksichtigung finden, da sie nicht die entsprechende Maßstabsebene aufweisen. Prinzipiell wurde auf die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes geachtet. Es sind Bauflächenpotenziale in Mischgebieten für nicht wesentlich störendes

Gewerbe sowie in Gewerbegebieten für störende Betriebe in ausreichendem Umfang vorhanden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind dann einzelne Belange zu prüfen, z.B. über Schallgutachten und entsprechende Maßnahmen festzusetzen. Parkmöglichkeiten sind von Betrieben im Rahmen der gültigen Stellplatzsatzung nachzuweisen. Für Öffentliche Parkplätze hat die Stadt Altdorf ein Parkraumbewirtschaftungssystem erarbeitet

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

Beschluss 11: IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt hat mit der Rücknahme von Bauflächendarstellungen im FNP ihre Verantwortung beim Flächensparen schon wahrgenommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12: Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Kanalisations- Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des KZV zum Vorentwurf des FNP wurde bereits in die Abwägung eingestellt. Sie enthielt im Wesentlichen Hinweise auf die spätere Behandlung von Niederschlagswässern, dem Bedarf an Regenrückhaltebecken, sowie den Verweis auf die genehmigte Schmutzfrachtberechnung von 2013 sowie die Maßgaben des Wasserhaushaltsgesetzes.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13: Landesamt für Umwelt Abt. 10 Geologischer Dienst

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des  Landesamtes für Umwelt, Abt. 10 Geologischer Dienst, wird zur Kenntnis genommen.

Auf das Geotop „Steinerne Rinne SW von Raschbach“ wurde das LfU durch die Stadt Altdorf aufmerksam gemacht

Die Stellungnahme enthielt Hinweise zur Verwitterungs- und Rutschempfindlichkeit des Baugrunds in Gebieten, in denen die Opalinus- und die Amaltheenton-Formationen anstehen. Die Hinweise wurden in Kapitel 12 des Umweltberichtes bereits im Entwurf berücksichtigt. Eine weitere Veranlassung ist nicht gegeben.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des  Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen.

Von Seiten der Landesplanung (Regierung von Mittelfranken sowie Regionaler Planungsverband) wird der zum Entwurf hin reduzierten Ausweisung an Bauflächen zugestimmt. So sind nun mehrere Bauflächen ersatzlos entfallen, weitere wurden in ihrer Ausweisung reduziert. Eine weitere Reduzierung ist von Seiten der Stadt Altdorf nicht vorgesehen. Die erforderlichen Bedarfe werden zwar noch übererfüllt, jedoch muss auch ein gewisser Handlungsspielraum für die Stadt bei der weiteren Bauleitplanung möglich sein, um auf verschiedene Rahmenbedingungen, wie Verfügbarkeit, Kosten etc. reagieren zu können. Im Vergleich zum noch wirksamen Flächennutzungsplan wurden ca. 9,4 ha Fläche zurückgenommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 15: Landratsamt Nürnberger Land Bauordnung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des  Landratsamtes Nürnberger Land, Bauordnung, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Planungsrechtlichen Stellungnahme:

Die Flächen wurden bekanntermaßen noch nicht entwickelt und wurden daher im Sinne einer Alternativenprüfung und auch aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und städtebaulicher Zielstellungen erneut im Zuge der Fortschreibung geprüft. Teilweise ergaben sich hier ja auch Änderungen der Flächenabgrenzung zum noch wirksamen FNP. Sehr häufig werden nicht alle Flächen im Zeithorizont eines FNP auch umgesetzt. Zum einen muss es einen gewissen Spielraum geben, der aufgrund unterschiedlichen Rahmbedingungen wie Verfügbarkeit, Zeithorizont usw. zwangsläufig erforderlich ist. Zum anderen erfolgte die Flächenausweisung beim damaligen FNP eher großzügig. Die Flächen wurden teilweise wieder aufgenommen, weil man nach Prüfung aus städtebaulicher Sicht nach wie vor daran festhält. Teilweise wurden hierzu auch schon aktuelle Schritte in der verbindlichen Bauleitplanung (z.B. Altdorf-Nord W7) unternommen. Im Vergleich zum noch wirksamen Flächennutzungsplan wurden in der Neuaufstellung aber auch ca. 9,4 ha Baufläche zurückgenommen.

Bei Neuaufstellungen von Bebauungsplänen sind Bauverpflichtungen Bestandteil der städtebaulichen Verträge. Bei bestehenden Bebauungsplänen ohne diese Verpflichtung ist ein Zugriff auf privates Eigentum nur schwer möglich. Die Stadt Altdorf hat im Januar 2020 eine konkrete schriftliche Abfrage zu Verkaufsabsichten an alle betroffenen Grundstückseigentümer versandt, um hier ein genaueres Bild zu den Innenentwicklungspotenzialen zu erhalten. Der hier erfolgte Rücklauf ergab nur wenig Potenzial. In der Begründung zum FNP wird in Kap. 5.2 dies noch ausführlicher dargestellt. Die einzige Möglichkeit, darüber hinaus einen Bauzwang zu erwirken, ergibt sich nur aus § 176 BauGB (Baugebot). Dieses Verfahren ist zeit- und ressourcenaufwändig. In der Praxis sind kaum Fälle einer erfolgreichen Umsetzung bekannt (siehe auch Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Sachstand zum Baugebot, 2018).

Es wird auf die Stellungnahme der Höheren Landesplanung sowie des Planungsverbandes verwiesen. Dort wird die Darstellung von Bauflächen im Entwurf des FNP noch als am Bedarf orientiert angesehen. In die Ausweisung wurden zudem die Potenziale der Innenentwicklung zu einem bestimmten, realisierbaren Anteil auch berücksichtigt, jedoch aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf privates Eigentum nicht in vollem Umfang. Zudem hat die Stadt im Vergleich zum wirksamen FNP einige Flächen in der Darstellung zurückgenommen. An der jetzigen Planung wird daher festgehalten, da die Stadt diesen Bedarf auch sieht.

 

Zur Naturschutzrechtlichen Stellungnahme:

Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Von Seiten der Landesplanung (Regierung von Mittelfranken sowie Regionaler Planungsverband) wird der zum Entwurf hin reduzierten Ausweisung an Bauflächen zugestimmt. So sind nun mehrere Bauflächen ersatzlos entfallen, weitere wurden in ihrer Ausweisung reduziert. Eine weitere Reduzierung ist von Seiten der Stadt Altdorf nicht vorgesehen. Die erforderlichen Bedarfe werden zwar noch übererfüllt, jedoch muss auch ein gewisser Handlungsspielraum für die Stadt bei der weiteren Bauleitplanung möglich sein, um auf verschiedene Rahmenbedingungen, wie Verfügbarkeit, Kosten etc. reagieren zu können. 74 Wohneinheiten sind hier ein noch vertretbarer Spielraum. Bisher gibt es für das Baugebiet Altdorf-Nord W7 kein abschließendes städtebauliches Konzept; dieses wird aktuell be-/überarbeitet. So kann über eine genaue Anzahl an Wohneinheiten derzeit nur spekuliert werden. Die Sichtweise der UNB wird nicht geteilt. Die Erhöhung der Wohnfläche pro Bewohner folgt dem statistischen Trend, der in den letzten Jahren zu verzeichnen war, wobei sich dieser Anstieg nun zunehmend verlangsamt. Durch die Rücknahme von Bauflächen hat die Stadt schon einiges zum Flächensparen beigetragen. Es wird auf die gemeinsame Behandlung aller Anregungen zu dieser Fläche weiter unten verwiesen

 

Der Hinweis bezüglich des Aufforstungskonzeptes ist richtig. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird das Aufforstungskonzept nicht mehr als integraler Bestandteil geführt. Es war auch schon bisher lediglich als grobe Karte in der Begründung des bisherigen FNP enthalten und nicht räumlich auf dem Planblatt konkretisiert gewesen. Es waren wenige Bereiche dargestellt, für die eine Aufforstung in Frage kam, einige Bereiche, für die eine Aufforstung auszuschließen war (z.B. Talzüge) und relativ große Bereiche, für die nach wie vor eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden sollte. Die Lenkungswirkung war daher begrenzt, zumal sich im Vergleich des aktuellen Bestandes mit dem Aufforstungskonzept gezeigt hat, dass auch frei zu haltende Flächen nun bewaldet sind (oft durch Sukzession). Einige der zur Aufforstung vorgeschlagenen Flächen waren zudem sehr klein und daher nicht unbedingt als Erstaufforstung aufzufassen. Die Stadt will sich an den Grundzügen des Aufforstungskonzeptes weiter orientieren, aber nicht mehr so explizit im FNP darstellen. Die Grundzüge werden als Empfehlungen redaktionell in die Begründung aufgenommen und sollen die schon im Entwurf enthaltenen Aussagen in Kap. 9.5 ergänzen. Eine erneute Auslegung wird dadurch nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich der Redaktionellen Hinweise handelt sich hier um einen Codierungsfehler, da die Gewässer beim Gewerbepark in Unterwellitzleithen tatsächlich keine geschützten Lebensräume darstellen. Da aufgrund des geänderten BayNatSchG und der Hinzunahme von weiteren Lebensräumen zu den geschützten Biotopen die Darstellung in dieser Themenkarte ohnehin nicht mehr konsistent ist, wird zukünftig auf diese Darstellung von geschützten Lebensräumen verzichtet, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine detaillierte Kartierung von Lebensräumen nach Art. 23 BayNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG (v.a. des arten- und strukturreiches Dauergrünlands) im Landschaftsplan ist nicht erfolgt, so dass im Stadtgebiet mehr Flächen unter den Schutz fallen, als bisher in dieser Themenkarte angezeigt. Die Aussagekraft der Themenkarte bleibt aber über die Bewertung der Biotop-/Nutzungstypen bestehen. Hierbei handelt es sich um das Symbol für „Parkanlagen“. Dieses wird in der Legende ergänzt

 

Die Stellungnahme des SG Bodenschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des SG Straßenverkehr wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird geändert und auf das neue Radverkehrskonzept verwiesen. Da es sich um eine redaktionelle Änderung handelt, ist eine erneute Beteiligung nicht erforderlich. Eine Berücksichtigung der konkreten Inhalte des Radverkehrskonzeptes ist aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstadiums nicht mehr möglich. Die Neuaufstellung des FNP steht der Planung aber auch nicht entgegen. Die Umsetzung erfolgt dann ohnehin auf einer detaillierteren Maßstabsebene bzw. auf Ebene der Bebauungsplanung.

 

Die Stellungnahme des SG Tiefbau wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 16: Landratsamt Nürnberger Land Öffentlicher Personennahverkehr

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des  Landratsamtes Nürnberger Land, Öffentlicher Personennahverkehr, wird zur Kenntnis genommen. Das Kapitel wird in der genehmigungsfähigen Planfassung

redaktionell überarbeitet, eine erneute Beteiligung ist deswegen nicht erforderlich.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 17: Main Donau Netzgesellschaft mbH Abt. Netzmagement

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft mbH, Abt. Netzmanagement, wird zur Kenntnis genommen.

Die in der Stellungnahme vom 30.10.2018 enthaltenen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die zu ändernden Darstellungen, die sich aus dieser Stellungnahme ergaben, sind bereits im Entwurf enthalten.

Durch die Umbenennung der Main-Donau-Netzgesellschaft zum 01.01.2020 in N-ERGIE Netz GmbH sollen laut Rückfrage dort die Benennung der maßgeblichen Leitungen im Planblatt angepasst werden. Eine erneute Auslegung wird dadurch nicht erforderlich

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 18: Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Es wird zur genehmigungsfähigen Planfassung hin die Begründung diesbezüglich ergänzt. Zum Teil ergibt sich die zusätzliche Darstellung auch aus dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept für den Landkreis von 2018, bei dessen Erstellung auch verschiedene Behörden beteiligt waren. Bei der Ergänzung der Begründung handelt es sich um eine redaktionelle Änderung, eine erneute Beteiligung ist nicht erforderlich.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 19: Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Der FNP stellt die Grundlage für die städtebaulich geordnete Entwicklung des gesamten Stadtgebiets dar; konkrete Belange sind hier nicht im Vordergrund. Dafür bildet der FNP nicht die geeignete Maßstabsebene. Eine Konkretisierung erfolgt auf Bebauungsplanebene, wo die Polizei dann wieder beteiligt werden kann.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 20: Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen.

Es wird auf die Abwägung zu den einzelnen Bauflächen weiter unten in der Abwägung verwiesen.

Es wird zur genehmigungsfähigen Planfassung hin die Begründung diesbezüglich ergänzt. Zum Teil ergibt sich die zusätzliche Darstellung auch aus dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept für den Landkreis von 2018, bei dessen Erstellung auch verschiedene Behörden beteiligt waren. Bei der Ergänzung der Begründung handelt es sich um eine redaktionelle Änderung, eine erneute Beteiligung ist nicht erforderlich.

Der Waldausgleich erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Abstimmung mit dem AELF und unter Beachtung der landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Die Schreiben zur 8. Änderung des FNP (Konzentrationszone Windenergie) sind bekannt und wurden im Verfahren zur 8. Änderung auch abschließend behandelt, die FNP-Änderung wurde wirksam. Weiterer Abwägungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Seit dem 15.11.2019 ist zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen im Bereich der im FNP dargestellten Konzentrationsfläche nunmehr wirksam. Die Hinweise zum Naturschutz wurden in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt und – sofern möglich – im Entwurf des FNP bereits aufgenommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 21: Regierung von Mittelfranken – Fachberater Brand und Katastrophenschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken – Fachberater Brand und Katastrophenschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Maßgaben beziehen sich auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und können auf Ebene des Flächennutzungsplanes noch nicht berücksichtigt werden.

Es sind bereits Gemeinbedarfsflächen für den Neubau einer Feuerwehr in zwei Alternativen im Entwurf enthalten, da der bisherige Standort in Altdorf keine Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Es hätte hier vom Anreger konkret zu diesen Standorten Stellung genommen werden können. Den Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes ist mit der Darstellung der Gemeinbedarfsflächen aber nachgekommen worden.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 22: Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 23: Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken wird zur Kenntnis genommen.

Auf den dortigen Stollen ist in der Begründung als Geotop eingegangen worden. Weiteres ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht veranlasst.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 24: Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Staatliches Bauamts Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise aus der Stellungnahme des StBA wurden bereits in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt und zur Kenntnis genommen, eine weitere Veranlassung war nicht gegebenen, da der FNP nicht die geeignete Maßstabsebene für die entsprechende Hinweise darstellt. Es gibt beim FNP keine Satzung. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung der genehmigten Planfassung an das StBA beauftragt.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 25: Stadtwerke Altdorf GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Eine weitere Veranlassung ist nicht gegebenen, da der FNP nicht die geeignete Maßstabsebene darstellt. Die Hinweise sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. vorhabenbezogen im Rahmen der Einzelgenehmigung zu beachten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 26: TenneT TSO GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 18.10.2018 enthielt weitgehend allgemeine Hinweise, diese wurden bereits in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt und zur Kenntnis genommen. Die Anpassung der Schutzzonen ist bereits im Entwurf enthalten. Eine weitere Veranlassung bezüglich der sonstigen Hinweise ist nicht gegebenen, da der FNP nicht die geeignete Maßstabsebene dargestellt. Kenntnisnahme, dies wird in der Begründung der genehmigungsfähigen Planfassung korrigiert. Eine erneute Beteiligung ist nicht erforderlich.

 

Der Stadtrat lehnt für die Juraleitung P 53 Raiterseich-Ludersheim im Abschnitt zwischen Winkelhaid und Ludersheim aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung sowie der Belange des Naturschutzes, die südliche blaue sowie die beiden südlicheren roten Leitungsvarianten, ab.

Eine Verlagerung des bestehenden Umspannwerkes in Richtung Nordwesten (nähe Autobahn) wird empfohlen.

 

Stadtrat lehnt für die Juraleitung P 53 Ludersheim-Sittiling im Abschnitt zwischen Ludersheim und Schwarzenbach die östlichere Leitungsvariante (blau dargestellt) über die intakte und naturbelassene Dörlbacher Au aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ab.

Im Bereich zwischen Ludersheim und Prackenfels wird aufgrund des zu geringen Abstandes  zur Wohnbebauung in Ludersheim, Altdorf und Weinhof, eine Erdverkabelung der Leitungsanlagen gefordert.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 27: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Der Generalentwässerungsplan wird auf Basis des neuen FNP‘s überarbeitet werden.

Eine Darstellung des Notbrunnens auf dem Planblatt wird als entbehrlich angesehen. Die Stellungnahme zum Vorentwurf wurde bereits in die Abwägung zum Entwurf eingestellt. Darüber hinaus sind die wasserrechtlichen Maßgaben auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ohnehin zu beachten.