Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss 1: W 1 Röthenbach am Hirtenanger

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Fläche wurde im Verhältnis zum wirksamen FNP bereits um 50% reduziert. Für eine Teilfläche im Osten besteht zudem Baurecht über einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen wird diese Ausweisung als vertretbar und für den Ortsteil auch als sinnvoll erachtet, da an anderer

Stelle Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: W 2 Ludersheim Waldspitze

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist wie vom AELF vorgetragen, bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet werden. Aufgrund der vorhandenen Bahnstromleitung im Osten darf der Baumbestand dort ohnehin nicht so hoch werden, so dass das Risiko eines Baumfalls geringer

ist bzw. nur für Teile der geplanten Baufläche besteht. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahmen wurden bereits in die Abwägung zum Entwurf eingestellt, die Hinweise soweit sinnvoll bereits im Entwurf ergänzt. Darüberhinausgehende Hinweise können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: W 3 Ludersheim, Leinwiesenweg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.

An der Planung wird festgehalten. Aufgrund der Entfernung zum landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortslage werden zunächst keine unüberbrückbaren Hindernisse für die Planung gesehen. Eine nähere Prüfung kann auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschehen

Die Stellungname des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: W 4 Weinhof, Hollerstaudenweg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des SG Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Fläche ist zum großen Teil bereits im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Altdorf enthalten. Mögliche Immissionskonflikte werden bei der Größe der Sportanlage und der derzeit eingehaltenen Entfernung nicht gesehen. Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschehen. An der Planung wird daher festgehalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5; W 5 Weinhof, Weinhofer Straße Südost

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Derzeit wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt, wobei das städtebaulich-planerische Konzept eine lockere Bebauung vorsieht..

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6; W 6 Weinhof, Am Weingarten

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet und im Süden ggf. vom Waldrand abgerückt werden. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Siehe Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes vom 25.11.2019: Die Fläche wurde geringfügig im Südosten reduziert. Der Schutzabstand wird damit nun eingehalten. An der Planung kann festgehalten werden

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt- wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7; W 7 Altdorf, Altdorf Nord

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Da sich die städtebauliche Entwicklung nicht allein auf den Hauptort konzentrieren kann, sind auch in den Ortsteilen neue Bauflächen im vertretbaren Umfang geplant, die zumindest eine Eigenentwicklung ermöglichen sollen. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen wird diese Ausweisung als vertretbar angesehen, da zum Entwurf hin an anderer Stelle Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden. Im Vergleich zum wirksamen FNP wurden Flächen im Umfang von 9,4 ha zurückgenommen. Darüber hinaus besteht von Seiten der Höheren Landesplanung sowie des Regionalen Planungsverbandes Einverständnis mit dieser Flächenausweisung.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8, Rasch, Am Roten Baum/Bergholzweg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet und ggf. vom Waldrand abgerückt werden. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen

wird diese Ausweisung als vertretbar angesehen, da zum Entwurf hin an anderer Stelle Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden. Im Vergleich zum wirksamen FNP wurden Flächen im Umfang von 9,4 ha im Stadtgebiet zurückgenommen. Darüber hinaus besteht von Seiten der Höheren Landesplanung Einverständnis mit der Flächenausweisung, Verletzungen von Zielen des LEP wurden hier nicht angemahnt. Im Übrigen wurde für die Teilfläche bereits ein Aufstellungsbeschluss nach

§13b BauGB gefasst..

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9; Rasch Unteres Stadelfeld

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Eine untergeordnete Pferdehaltung wird noch nicht als Konflikt zur Planung angesehen. An der Planung als Wohnbaufläche wird daher festgehalten. Dieser Punkt kann auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung detailliert untersucht werden.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V, Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Im Vergleich zum Vorentwurf des FNP erfolgte bereits eine Reduzierung der Baufläche, so dass gerade die Gehölzbestände im Westen erhalten werden und als Eingrünung fungieren können. Daher kann die Aussage des LBV, dass „Alle problematischen Fälle […] im FNP bisher noch zu Ungunsten von Ökologie und Landschaftsqualität entschieden“ wurden, nicht geteilt werden. Die Stadt hat sich in der Abwägung für die Beibehaltung der verbleibenden Teilfläche entschieden. Mögliche Eingriffe und deren Ausgleichsmöglichkeiten sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung weiter zu erörtern. An der Planung wird festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen wird diese Ausweisung als vertretbar angesehen, da zum Entwurf hin an anderer Stelle auch Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden. Im Vergleich zum wirksamen FNP wurden Flächen im Umfang von 9,4 ha zurückgenommen. Darüber hinaus besteht von Seiten der Höheren Landesplanung Einverständnis mit der Flächenausweisung. Durch die Flächenreduzierung im Vergleich zum Vorentwurf sowie zum wirksamen FNP erfolgte bereits eine deutliche Minimierung der Eingriffe.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Naturschutz , wird zur Kenntnis genommen

Im Vergleich zum Vorentwurf des FNP erfolgte bereits eine Reduzierung der Baufläche, so dass gerade die Gehölzbestände im Westen erhalten werden können. Mögliche Eingriffe und deren Ausgleichsmöglichkeiten sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern. An der Planung wird festgehalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 10, W 10 Rasch, Am Mühlberg I

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V, Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land wird zur Kenntnis genommen.

An der Planung wird festgehalten, da die Baufläche allseits schon von Bebauung umgeben ist. Auf das Gewässer kann auf Ebene der Bebauungsplanung oder auf Vorhabenebene Rücksicht genommen werden. Derzeit besteht bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Mögliche Eingriffe und deren Ausgleichsmöglichkeiten sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern. An der Planung wird festgehalten. Im Übrigen wurde für die Fläche bereits ein Aufstellungsbeschluss nach §13b BauGB gefasst.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Naturschutz, wird zur Kenntnis genommen.

An der Planung wird festgehalten, da die Baufläche allseits schon von Bebauung umgeben ist. Auf das Gewässer kann auf Ebene der Bebauungsplanung oder auf Vorhabenebene Rücksicht genommen werden. Derzeit besteht bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Mögliche Eingriffe und deren Ausgleichsmöglichkeiten sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern. An der Planung wird festgehalten. Im Übrigen wurde für die Fläche bereits ein Aufstellungsbeschluss nach §13b BauGB gefasst.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11; W 11 Rasch, Am Mühlberg II

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Immissionsschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Mögliche Immissionskonflikte werden bei der derzeit eingehaltenen Entfernung und schon vorgelagerter Bestandsbebauung nicht gesehen. Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschehen. An der Planung wird daher festgehalten. Darüber hinaus ist die Fläche im wirksamen FNP bereits als Wohnbaufläche enthalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 12; W 16 Hagenhausen, Im Roten Stein

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Durch die Erhöhung des Abstandes auf ca. 100 m (nur Betriebsgelände, zu Stallungen wird ein größerer Abstand eingehalten) ist keine Darstellung als gemischte Baufläche mehr erforderlich. Mögliche Immissionskonflikte sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung noch einmal zu prüfen, werden aber gerade aufgrund der Topographie (hinsichtlich Geruch) als unkritisch gesehen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Immissionsschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Diese Fläche ist bereits im wirksamen FNP als Wohnbaufläche dargestellt. Aufgrund des Abrückens zu dem landwirtschaftlichen Betrieb auf ca. 100 m Entfernung werden keine größeren Beeinträchtigungen mehr gesehen. Auf die Abwägung der Stellungnahme des AELF oben wird verwiesen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13; W 18 Unterrieden, Stadelwiesenweg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V, Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Baufläche wurde zum Entwurf hin aufgrund der landesplanerischen und naturschutzfachlichen Stellungnahmen bereits im Osten in Gewässernähe reduziert. Eine weitere Verkleinerung oder ein vollständiges Entfallen der Baufläche soll nicht erfolgen, um dem Ortsteil noch eine Eigenentwicklung zu ermöglichen. Durch die Reduzierung der Baufläche wurden auch die Eingriffe reduziert. Verbleibende Eingriffe sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Dem Minimierungs- und Vermeidungsgebot wurde damit schon nachgekommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Die Bürgerstellungnahme 8 wird zur Kenntnisnahme genommen.

Aufgrund der Stellungnahmen der Behörden zum Vorentwurf wurde die Baufläche in Hinblick auf die Bedarfe des Ortsteils, die Nähe zum Bach bzw. der Aue sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet reduziert. An der reduzierten Darstellung wird daher festgehalten. Nach Art. 6 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) hat sich die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur, insbesondere auf Zentrale Orte, auszurichten. In der Abwägung ist die Stadt Altdorf den landesplanerischen Vorgaben gefolgt. Einer Vergrößerung der Baufläche kann daher nicht entsprochen werden. Die planungsrechtliche Sicherung im Bereich der Bestandsgebäude am Mühlerlenweg (insbesondere der denkmalgeschützten Substanz) kann dabei nicht als Maßstab für die weitere bauliche Entwicklung nach Süden herangezogen werden. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan keine parzellengenaue Abgrenzung der Baufläche dar, so dass im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ein gewisser Spielraum verbleibt. Darüber hinaus besteht auch prinzipiell

die Möglichkeit, die Teilfläche im Rahmen einer späteren Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, sollte ein Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat dafür gefasst werden.

Die Bürgerstellungnahme 7 wird zur Kenntnisnahme genommen.  

Aufgrund der Stellungnahmen der Behörden zum Vorentwurf wurde die Baufläche in Hinblick auf die Bedarfe des Ortsteils, die Nähe zum Bach bzw. der Aue sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet reduziert. An der reduzierten Darstellung wird daher festgehalten. Nach Art. 6 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) hat sich die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur, insbesondere auf Zentrale Orte, auszurichten. In der Abwägung ist die Stadt Altdorf den landesplanerischen Vorgaben gefolgt. Einer Vergrößerung der Baufläche kann daher nicht entsprochen werden. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan keine parzellengenaue Abgrenzung

der Baufläche dar, so dass im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ein gewisser Spielraum verbleibt. Darüber hinaus besteht auch prinzipiell die Möglichkeit, die Teilfläche im Rahmen einer späteren Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, sollte ein Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat dafür gefasst werden.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14; W 19 Eismannsberg, Zur Langen Hecke

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Die Flächendarstellung für den Ortsteil Eismannsberg wird deutlich reduziert. Da es sich bei dieser Baufläche um eine schon einseitig bebaute Erschließung handelt, ist die Entwicklung an dieser Stelle daher sinnvoll und soll auch weiterhin beibehalten werden. Die Fläche östlich davon steht dem Bodenmarkt langfristig nicht zur Verfügung, weswegen sie aus den Planungen herausgenommen wurde. Durch den vollzogenen Verzicht auf die Fläche W 20 kann in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von einer städtebaulichen Fehlplanung gesprochen werden, da es nicht zu einem „Außenbereich im Innenbereich“ kommt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Immissionsschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Seit dem 15.11.2019 ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG für zwei Windkraftanlagen in der Konzentrationsfläche nördlich von Eismannsberg wirksam. Hier mussten vorhandene Immissionsorte am Sollachweg und „Zur langen Hecke“ bereits berücksichtigt werden, so dass davon auszugehen ist, dass auch die hier geplante Wohnbaufläche keine

immissionsschutzrechtlichen Konflikte aufwirft bzw. den Betrieb der Windkraftanlagen einschränkt. Zu den beiden jetzt schon vorhandenen Bestands-WEA hat weitere Bestandsbebauung (auch solche, die als WA einzustufen ist) geringere Abstände als die vorliegende Planung. Daher kann an der Darstellung der Wohnbaufläche festgehalten werden. Durch die im Rahmen der 8. Änderung des FNP dargestellte Konzentrationszone Windenergie, die auch bei der Fortschreibung des FNP übernommen wurde, ist hier die 10H-Regelung nicht anzuwenden. Für die Konzentrationszone gilt nach Art. 82 Abs. 4 BayBO Bestandsschutz.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 15; W 22 Hagenhausen, Hagenhausener Hauptstraße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 16; W 23 Altdorf, Hessen-/Hackenrichtstraße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen

wird diese Ausweisung als vertretbar angesehen, da zum Entwurf hin an anderer Stelle Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden. Im Vergleich zum wirksamen FNP wurden im Stadtgebiet Flächen im Umfang von 9,4 ha zurückgenommen. Darüber hinaus besteht von Seiten der Höheren Landesplanung Einverständnis mit der Flächenausweisung und die Fläche ist im wirksamen FNP bereits als Wohnbaufläche enthalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 17; M1 Oberwellitzleithen Ost

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Eine Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche kann ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 18; M 2 Hegnenberg West

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 19; M 3 Adelheim, Raschbacher Straße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

 

Eine Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche könnte aber ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden..

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP und der Gesamtschau der Bauflächenausweisungen

wird diese Ausweisung als vertretbar angesehen, da an anderer Stelle Flächen reduziert oder ganz gestrichen wurden. Die bandartige Entwicklung wird hier nicht gesehen, da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits eine Bebauung befindet.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 20; M 4 Pühlheim Ost

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Eine Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche kann ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

                                

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 21; M 8 An der Ziegelei

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle und des SG Immissionschutz wird zur Kenntnis genommen

In der verbindlichen Bauleitplanung sind bestehende Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Eine Einschränkung hinsichtlich Lärmschutz und Luftreinhaltung für diese Betriebe kann daher nicht erfolgen. Es sind aber derzeit schon bestehende Immissionsorte mit Wohnnutzungen im Umfeld der Gewerbebetriebe von diesen zu beachten. Genauere schallschutztechnische Betrachtungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Durch die Verkleinerung der Fläche wird auch das Konfliktpotenzial zu gewerblichen Bauflächen deutlich reduziert. Es wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 22; M 9 Unterrieden, Nord

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 23; M 10 Weinhof, Stürzelhofer Weg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 24; M 11 Unterrieden Süd

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen

Aufgrund der bestehenden Gebäude auf Flst.Nr. 278 und 276, Gemarkung Rieden, hat der Stadtrat beschlossen, die Flst.Nr. 276, 277 und 278 als gemischte Baufläche darzustellen. Diese städtebauliche „Fassung“ des Ortsrandes wird als vertretbar angesehen. Die Sichtweise des Landratsamtes wird nicht geteilt und daher an der Planung festgehalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 25; G 1 Unterwellitzleithen Süd

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können noch ausreichende Regelungen getroffen werden, die die Baumfallzone betreffen (vgl. Gewerbegebiet im Norden). Gerade bei gewerblichen Bauten ist auch ein statischer Schutz möglich. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 26; G 3 Ludersheim Ost

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Durch die umgebenden Straßen werden bereits Abstände von 25 m zu Waldrändern eingehalten. An der Planung kann daher festgehalten werden

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Die Bürgerstellungnahme 4 wird zur Kenntnis genommen.

Das Grundstück Flur-Nr. 644 liegt im direkten Abflussbereich eines Gewässergrabens, der aus südlicher Richtung aus der Alten Ziegelei unter der SBahn in nordwestliche Richtung abfließt. Im Rahmen der Hochwasserschutzkonzeption für den Stadtteil Ludersheim wurde eine Hochwasserabflussberechnung durchgeführt. Das Grundstück Flur-Nr. 644 wird bei einem Niederschlagsereignis HQ100 breitflächig überströmt. Im Rahmen der Hochwasserschutzkonzeption wird südlich der S-Bahn-Linie ein Hochwasserrückhaltebecken errichtet. Auch nach Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens sind weiterhin Teilbereiche der Flur-Nr. 644 durch den Drosselabfluss überflutet, so dass eine ungefährdete Bebauung des Grundstückes nicht möglich ist.

Weiterhin wird die Fläche von Freileitungen gequert und ist Standort eines Freileitungsmasten, so dass eine Bebauung sehr stark eingeschränkt wäre. Aufgrund des noch vorhandenen Werksgleises zum Umspannwerk ist eine direkte Zusammenlegung mit den Betriebsflächen des Anregers außerdem nicht möglich. Im konkreten Fall und bei Lösung der genannten Konflikte könnte die Fläche im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem.

§ 8 Abs. 3 BauGB noch immer in gewerbliche Baufläche geändert werden.

Die Bürgerstellungnahme 8 wird zur Kenntnis genommen.

Für das Gebiet des Stadtteils Ludersheim wird zurzeit ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Der Hochwasserschutz für Ludersheim wird durch die gesonderten Planungen unabhängig vom FNP-Verfahren geregelt. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde die Herkunft und Größe der Wassermengen in der Ortslage sowie das Gefährdungspotential für den Ort ermittelt. Aufbauend hierauf wurden Maßnahmen für den Hochwasserschutz von Ludersheim erarbeitet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes wird sich in Ludersheim eine Minimierung der Hochwassergefährdungen gegenüber der durch den Bürger beschriebenen Situation einstellen. Für das Hochwasserschutzkonzept werden zurzeit die Genehmigungsunterlagen

vorbereitet. Nach der Genehmigung erfolgt die abschnittsweise Umsetzung entsprechend der Grundstücksverfügbarkeit und der finanziellen Möglichkeiten. Die im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanung für das Gewerbegebiet „Ludersheim- Ost“ zur Entwicklung als Gewerbeflächen vorgesehenen Flächen sind im Hochwasserschutzkonzept entsprechend der bisherigen Nutzungen noch als Ackerflächen mit berücksichtigt. Aus der Überplanung der Flächen östlich von Ludersheim als Gewerbeflächen ergeben sich grundsätzlich zusätzliche Versiegelungen, aus den sich weitergehende Oberflächenwassermengen ergeben können. Hierfür ist im Rahmen der konkreten Planungen auf Ebene des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Ludersheim

Ost einzugehen. Es werden entsprechende Rückhaltvolumen für Oberflächenwasser mit der notwendigen Sicherheit (Jährlichkeit des Regenereignisses) festgesetzt. Dies erfolgt gem. dem „Verursacherprinzip“. Dementsprechend darf durch die dortigen Planungen kein Nachteil für die Unterlieger entstehen. Die notwendigen Rückhaltemaßnahmen für das Gewerbegebiet sind mit

dem Hochwasserschutzkonzept für Ludersheim abzustimmen, so dass aus den Planungen für das Gewerbegebiet keine nachteiligen Beeinträchtigungen für Ludersheim selbst entstehen. Die sich aus der Darstellung von gewerblichen Nutzflächen östlich von Ludersheim ergebenden Auswirkungen aus Oberflächenwasser können auf Ebene des konkreteren Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Ludersheim Ost“ durch entsprechende Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB hinreichend begrenzt und minimiert werden, so dass in Abwägung aller Belange aus diesen Planungen nicht mit einem zusätzlichen Gefährdungspotential für den Ort gerechnet

werden muss. Die Bedenken des Anregers werden daher in der Gesamtbetrachtung nicht

geteilt, an der Planung wird festgehalten.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 27; Fläche für Gemeinbedarf 1 Altdorf Weidentalstraße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Der Verkehrsübungsplatz wurde bereits gebaut.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 28; Fläche für Gemeinbedarf 2, Altdorf Weidentalstraße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, Planungsrechtliche Stelle, wird zur Kenntnis genommen.

Eine abschließende Festlegung des zukünftigen Feuerwehrstandortes ist noch nicht getroffen. Es sollen zum aktuellen Stand noch beide Varianten beibehalten werden, da bei der Standortentscheidung auch die Aspekte des Brand- und Katastrophenschutzes eine gewichtige Rolle

spielen. Es ist aktuell auch noch nicht absehbar, ob BRK und Feuerwehr auch weiterhin an einem gemeinsamen Standort geführt werden.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 29; Fläche für Gemeinbedarf 3, Altdorf Weidentalstraße

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die geplante Fläche für Gemeinbedarf liegt nur im Nordwesten zu Waldflächen benachbart. Durch den dort verlaufenden Radweg hat die Straßenparzelle bereits eine Breite von fast 20 m, so dass auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung keine unüberwindbaren Konflikte bezüglich der Baumfallzone gesehen werden. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Naturschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Eine abschließende Festlegung des zukünftigen Feuerwehrstandortes ist noch nicht getroffen. Es sollen zum aktuellen Stand noch beide Varianten beibehalten werden, da bei der Standortentscheidung auch die Aspekte des Brand- und Katastrophenschutzes eine gewichtige Rolle

spielen. Es ist aktuell auch noch nicht absehbar, ob BRK und Feuerwehr auch weiterhin an einem gemeinsamen Standort geführt werden.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, wird zur Kenntnis genommen

Eine abschließende Festlegung des zukünftigen Feuerwehrstandortes ist noch nicht getroffen. Es sollen zum aktuellen Stand noch beide Varianten beibehalten werden, da bei der Standortentscheidung auch die Aspekte des Brand- und Katastrophenschutzes eine gewichtige Rolle

spielen. Es ist aktuell auch noch nicht absehbar, ob BRK und Feuerwehr auch weiterhin an einem gemeinsamen Standort geführt werden. Durch die aktuelle Entwicklung des Wohnquartiers Altdorf-Nord (Fläche W7 bzw. Bebauungsplan Nr. 42) erfolgt außerdem eine Erweiterung des Siedlungsbereiches nach Norden bis zum Kreisverkehr. Damit wird die dort vorhandene Bestandsbebauung auch in den Siedlungszusammenhang einbezogen und es würde eine geeignete Siedlungseinheit zur Anbindung vorliegen.

 

Ja: 19  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 30; Grünfläche Unterrieden, Am Röthberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der Förmlichen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, wird zur Kenntnis genommen

Bei einer Konkretisierung der Planung auf Ebene eines Bebauungsplanes oder auf Vorhabenebene kann die planungsrechtliche Situation neu bewertet werden. An der Planung wird aber vorerst festgehalten, um Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Sport- und Freizeitgestaltung in Unterrieden zu haben.