Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Die laufende Verfahrensbezeichnung wird von der 11. Änderung in die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes abgeändert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Westtangente“ erfolgt weiterhin im Parallelverfahren. Außerdem wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gebiet an der Westtangente beschlossen.