Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt aufgrund der gefährdeten Standsicherheit – Gefahr im Verzug durch Pilzbefall – die beantragte Befreiung von der städtischen Baumschutzverordnung zur Fällung einer Winterlinde an der südlichen Grundstücksgrenze Flur Nr. 643/5; Gem. Hagenhausen; Hagenhausener Hauptstr. 41. Die Befreiung wird unter der Auflage erteilt, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Ersatzpflanzung im Gegenwert von mindestens 681,04 € auf dem Grundstück und auf Kosten der Bauherren erfolgt. Art, Ort und Zeit der Ersatzpflanzung sind mit der Stadtgärtnerei abzustimmen.