Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung des 2. Bauabschnitts der Wohnanlage „Seezeilen“, 3 Gebäude mit insgesamt 30 ETW, 2 TG und oberirdischen Stp. auf den Grundstücken Flur Nr. 567/27, 568/28 und 568/29; Gem. Altdorf; Im See. Analog des ersten Bauabschnittes werden die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die GRZ I (0,549), GRZ II (0,8), GFZ (1,3), die Wege über die Grünfläche im Nordwesten, die Baugrenzen (Stützmauer und Abfahrt der Tiefgarage sowie Lärmschutzmaßnahmen außerhalb der Baugrenzen, Begrenzung/Modellierung der Belüftung außerhalb der Baugrenzen) sowie in Bezug auf die oberirdischen Stellplätze (hier 17% = 6 oberirdische Stellplätze) erteilt. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. Die Stellplätze sind vor Bezugsfertigkeit herzustellen und nachzuweisen.