Sitzung: 18.01.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Vorlage: SBA/0056/2021
Beschluss 1:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2 Röthenbach“ nach §13a BauGB in ein allgemeines Wohngebiet (WA). für die Flächen Flur-Nr.163/1 Gem. Röthenbach.
Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten des Antragstellers
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein fachlich geeignetes Planungsbüro zu beauftragen ist.