Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2 Röthenbach“ nach §13a BauGB in ein allgemeines Wohngebiet (WA). für die Flächen Flur-Nr.163/1 Gem. Röthenbach.

Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten des Antragstellers

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein fachlich geeignetes Planungsbüro zu beauftragen ist.