Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt eine Befreiung zur Fällung einer Bergulme an der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1708/2; Gem. Altdorf; Neumarkter Str. 18. Die Befreiung wird unter der Auflage einer geeigneten Ersatzpflanzung (hier: 2 Bäume) erteilt. Die Ersatzpflanzung ist mit dem Stadtgärtner abzustimmen.