Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss 1: Gemeinde Berg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.Opf. wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 2: Gemeinde Leinburg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 3: Gemeinde Schwarzenbruck

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Schwarzenbruck wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 4: Markt Feucht

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme der Markt Feucht wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 5: Markt Lauterhofen

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Lauterhofen wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 6: Landratsamt Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Es wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme des Einwendungsgebers sich auf die Stadt Altdorf bezieht und nicht auf die Gemeinde Alfeld.

Die Hinweise zu GFZ und der Höhenbeschränkung von Masten ist auf Ebene des Bebauungsplans zu behandeln, auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich daraus keine Auswirkungen.

 

SG Immissionsschutz

Die Stellungnahme des Sachgebietes Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung.

Die Hinweise zum Bebauungsplan werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt. Auf der Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Auswirkungen

 

SG Bodenschutz und Abfallrecht

Auf Ebene des Bebauungsplans werden die Bodengutachten sowie die erfolgte Ergänzung als Anlage zur Begründung benannt. Mit dieser Vorgehensweise ist der Forderung des Einwendungsgebers hinreichend Rechnung getragen und es wird auf dem Planblatt zum Bebauungsplan auch auf das erstellte Bodengutachten verwiesen.

Auf der Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Auswirkungen.

 

SG Naturschutz

Die Stellungnahme des Sachgebietes Naturschutz wird zur Kenntnis genommen es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung.

Die Hinweise zum Bebauungsplan werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt. Auf der Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Auswirkungen.

 

SG Bodenschutz und Wasserrecht

Aus den Hinweisen zu Bodenschutz- und Wasserrecht ergeben sich keine Auswirkungen.

 

Tiefbauamt

Die Belange des Tiefbauamtes wurden bereits entsprechend gewürdigt. Die notwendige Vereinbarung zwischen Landkreis Nürnberger Land und Stadt Altdorf wird vorbereitet und die Planung mit der Fachabteilung abgestimmt. Die Umsetzung der Planung erfolgt erst nach Abschluss der notwendigen Vereinbarung.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Änderung des Flächennutzungsplans. Auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans werden die Einwendungen entsprechend behandelt und berücksichtigt.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 7 Landratsamt Nürnberger Land – Staatliches Gesundheitsamt

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land – Staatliches Gesundheitsamt wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 8 Planungsverband Region Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, inhaltlich wurden die Stellungnahme vom 19.03.2020 und 19.08.2020 bereits im Rahmen der vorausgegangenen Abwägung berücksichtigt, es ergeben sich somit keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 9 Regierung von Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 10 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 11 Staatliches Bauamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung. Die Belange des Einwendungsgebers sind entsprechend der Detailschärfe eines Flächennutzungsplans beachtet

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 12 Amt für ländliche Entwicklung

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 14 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 15 N-ERGIE Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

Die weiteren Hinweise werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 16 Deutsche Telekom Technik GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 17 TenneT TSO mbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der TenneT TSO mbH wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Nach Einsicht der Unterlagen für das laufende Raumordnungsverfahren kann keine direkte Betroffenheit des Änderungsgebietes von dem Ersatzneubau der „Juraleitung“ festgestellt werden. Der neue Trassenverlauf ist weit außerhalb des Planungsgebietes, entlang der BAB A3, vorgesehen. Lediglich die Bestandsleitung ist im städtebaulichen Umfeld des Planungsgebietes angesiedelt. Wobei im Rahmen der Planungen darauf geachtet wurde, dass die festgesetzte Schutzzone der 220 kV – Leitung eingehalten wird. Somit ist auch sichergestellt, dass für den späteren Rückbau der Bestandsleitung ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist.

Die Stadt Altdorf weist somit den Widerspruch gegen das vorliegende Bauleitplanungsverfahren zurück, da eine unmittelbare Betroffenheit des Einwendungsgebers durch die Planung nicht festgestellt werden kann. An der Planung wird insofern festgehalten.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 18 Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 19 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes Außenstelle Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, inhaltlich wurden die Stellungnahme vom 31.03.2020 bereits im Rahmen der vorausgegangenen Abwägung berücksichtigt, es ergeben sich somit keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 20 Deutsche Bahn AG

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird zur Kenntnis genommen, inhaltlich wurden die Stellungnahme vom 09.04.2020 bereits im Rahmen der vorausgegangenen Abwägung berücksichtigt, es ergeben sich somit keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 21 Handwerkskammer für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 22 Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 23 Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Lauf a. d. Pegnitz wird zur Kenntnis genommen, inhaltlich wurden die Stellungnahme vom 03.04.2020 bereits im Rahmen der vorausgegangenen Abwägung berücksichtigt, es ergeben sich somit keine weiteren Veranlassungen. Die benannten Detailpunkte werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt.