Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und der 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gebiet „An der Westtangente“ einschl. der Begründung. Nach Durchführung der Verfahrensschritte wird die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.