Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „An der Westtangente“. Die Möglichkeit der Stellungnahme soll auf die geänderten Festsetzungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschränkt werden. Weiterhin soll die Auslegungsfrist angemessen verkürzt werden.