Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.

Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:

 

Die Steuer beträgt für jeden Hund      60,00 Euro.

 

Ja: 15  Nein: 6                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.

Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:

 

Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund       500,00 Euro.

 

Ja:  9  Nein: 12                 abgelehnt

 

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.

Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:

 

Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund       200,00 Euro.