Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstückes Flur Nr. 1685 der Gemarkung Eismannsberg vorerst abzulehnen. Das Grundstück wird nicht von der Zurückstellung bis zur Vorlage des Kriterienkatalogs für Photovoltaikanlagen ausgenommen.