Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt zum Bauantrag auf Anbau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nummern 292, 292/3, 294/2 und 294/3 der Gemarkung Altdorf an der Willstraße, Altdorf, gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen, ebenso wie zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen im Nord-Westen und Süd-Westen, der abweichenden Dachform und des abweichenden Garagenstellplatzes. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.