Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 7

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB für das Grundstück Flur Nr. 141/3 der Gemarkung Eismannsberg zu beschließen. Hierbei ist ein städtebaulicher Vertrag mit einer gemeinsamen juristischen Person zu schließen, welcher u.a. die Übernahme der anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sowie eine Bauverpflichtung binnen 3 Jahren regelt. Ein geeignetes Planungsbüro ist zu beauftragen.