Sitzung: 04.04.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 16
Vorlage: SBA/0030/2022
Der Stadtrat der Stadt Altdorf hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom
Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1
Denkmalschutzgesetzt und erteilt die Zustimmung zum Abbruch eines Wohnhauses
und einer Scheune auf dem Grundstück Flur-Nr. 29 der Gem. Rasch, Am Finkenbühl
6.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.