Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 16

Der Stadtrat der Stadt Altdorf hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetzt und erteilt die Zustimmung zum Abbruch eines Wohnhauses und einer Scheune auf dem Grundstück Flur-Nr. 29 der Gem. Rasch, Am Finkenbühl 6.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.