Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 12

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Am Tabakacker“ auf dem Grundstück Flur Nr. 366 und 366/8 /Tfl.) der Gemarkung Grünsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB weiterzuführen (Ergänzungsbeschluss).

 

Ja: 17  Nein: 4                             genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt die vorliegenden Planunterlagen des Entwurfs für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Am Tabakacker“. Die städtische Abstandsflächensatzung ist anzuwenden. Sobald der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist, soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB durchgeführt werden.

 

Ja: 10 Nein: 11                           abgelehnt

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt die vorliegenden Planunterlagen des Entwurfs für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Am Tabakacker“. Sobald der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist, soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB durchgeführt werden.