Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB und §11der 9. BImSchV und § 12 BImSchG zum Antrag der Fa. Wust Wind und Sonne auf immissionsschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 1699 Gem. Eismannsberg mit einer Gesamthöhe von 217 Metern, Nabenhöhe 149 Meter. Ebenso wird gem. § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der seit 26.04.2021 geltenden Veränderungssperre (in Aufstellung befindlicher einfacher Bebauungsplan) erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen und die Ausnahme von der Veränderungssperre stehen unter der Auflage, dass diese nur erteilt werden, sofern die Gesamthöhe der Windkraftanlage 217 Meter und die Nabenhöhe 149 Meter nicht überschreiten. Ebenso gilt das Einvernehmen und die Ausnahme nur für den nun vorliegenden Antrag Az.: 21.1A-711-1/10-6/22. Bei einem neuen oder geänderten Antrag ist eine erneute Beschlussfassung nötig.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Zusätzlich ist ein privatrechtlicher Vertrag abzuschließen, der die Höhenbegrenzung sichert (siehe nichtöffentlicher Teil der heutigen Sitzung).