Sitzung: 26.09.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: GL/0092/2022
1. Die Stadt
Altdorf bei Nürnberg ist dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit
beigetreten.
2. Die Stadt
Altdorf bei Nürnberg hat die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die im ruhenden
Verkehr festgestellt werden und
b) die Verstöße
gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen
betreffen übertragen.
3. Zum Verbandsrat
in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Erster
Bürgermeister Martin Tabor und nachfolgend die gesetzlichen Vertreter
Zum Vertreter als gekorener
Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckver-
bands wird bestimmt:
Herrn Bernd Bayerlein, SG41
Bauverwaltung/Verkehrsamt