Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss 1 Gemeinde Berg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

Beschluss 2 Gemeinde Henfenfeld

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Henfenfeld wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 3 Gemeinde Winkelhaid

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Winkelhaid wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 4 Markt Feucht

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss 5 Landratsamt Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Planungsrecht

Die Hinweise der Fachstelle zur nördlichen Änderungsfläche werden zur Kenntnis genommen. Sie ist mit der nun getroffenen Maßgabe zur Aufgabe einer weiteren Flächenentwicklung in diesem Bereich berücksichtigt. Auswirkungen auf diesen Änderungsbereich ergeben sich aus der Stellungnahme daher nicht.

 

Zur Stellungnahme vom 14.12.2021 wurde in der Abwägung folgende Behandlung vorgenommen:

 

Die Änderung des südlichen Teilbereichs ist eine Arrondierung der Wohnbauflächen von Rasch im Bereich des Ortskerns. Dazu ist zu beachten, dass für die östlich benachbarte Fläche die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorbereitet wird. Diese Fläche soll gem. § 13b BauGB entwickelt werden, so dass zusammen mit der vorliegenden Planung ein städtebaulich guter Abschluss der Siedlungsflächen von Rasch erfolgt. Als optische Trennung zur freien Landschaft dient die südliche Hecken- und Gehölzstruktur, die in beiden Fällen im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplans als "zu erhalten" festgesetzt wird.

 

An dieser Abwägung wird grundsätzlich festgehalten. Von einer Dornartigen Entwicklung kann aufgrund der weiteren bereits dargestellten Flächenentwicklung nicht gesprochen werden. Vielmehr erfolgt eine logische Arrondierung unter Beachtung der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse. Dies ist dort als angemessen zu erachten und hat keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Es wird daher empfohlen an der Planung wird daher festzuhalten.

 

Bodenschutz

Die Aussagen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare Auswirkungen auf die Bauleitplanung ergeben sich nicht. Die Aussagen zu Altlasten in der Begründung werden um einen Hinweis auf die ab 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung ergänzt. Dies geschieht redaktionell und betrifft inhaltlich die konkrete Umsetzung der Planungen und dabei entstehende Bodeneingriffe.

 

Wasserrecht

Die Hinweise zum Wasserrecht sind in der für Flächennutzungspläne üblichen Bearbeitungstiefe beachtet. Auswirkungen ergeben sich aus den Hinweisen nicht.

 

Immissionsschutz

Die Aussagen der Abteilung Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

Naturschutz

Zur Stellungnahme vom 09.12.2021 wurde durch die Verwaltung eine Abstimmung mit der Fachbehörde vorgenommen, welche in die Abwägung eingeflossen ist. Folgende Abwägung wurde daher zum damaligen Zeitpunkt formuliert:

 

Die Änderung des südlichen Teilbereichs ist eine Arrondierung der Wohnbauflächen von Rasch im Bereich des Ortskerns. Dazu ist zu beachten, dass für die westlich benachbarte Fläche die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorbereitet wird. Neben der reinen Wohnnutzung an dieser Stelle soll auch ein dringend benötigter Kindergarten realisiert werden. Diese Fläche soll gem. § 13b BauGB entwickelt werden, so dass zusammen mit der vorliegenden Planung ein städtebaulich guter Abschluss der Siedlungsflächen von Rasch erfolgt. Als optische Trennung zur freien Landschaft dient die südliche Hecken- und Gehölzstruktur, die in beiden Fällen als "zu erhalten" festgesetzt wird.

 

Nach Rücksprache mit dem Einwendungsgeber am 27.01.2022 besteht mit der zuvor beschriebenen Vorgehensweise Einverständnis. Die Ablehnung aus naturschutzfachlicher Sicht wurde im Rahmen des Gespräches revidiert, an der beschriebenen Änderung des Flächennutzungsplans wird somit festgehalten.

 

Ergänzend ist nun noch festzustellen:

 

Aufgrund der geringen Größe des dortigen Änderungsbereichs sind geeignete Festsetzungen zur Vermeidung von Eingriffen in besonders schützenswürdige Grünstrukturen erst auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans möglich. Gleichzeitig bestehen aber aus fachlicher Sicht keine Ausschlussgründe, welche eine Überplanung ausschließen. Es wird daher weiter empfohlen an der Planung und den Zielen festzuhalten.

 

Straßenverkehrsbehörde

Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 6 Landratsamt Nürnberger Land - Gesundheitsamt

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land - Gesundheitsamt wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss 7 Regionaler Planungsverband Westmittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

In der Stellungnahme vom 22.11.2021 wurden keine Einwände gegen die Planung mitgeteilt. Somit ergeben sich auch weiterhin keine Auswirkungen aus der Stellungnahme.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 8 Regierung von Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

In der Stellungnahme vom 20.12.2021 wurden keine Einwände gegen die Planung mitgeteilt. Somit ergeben sich auch weiterhin keine Auswirkungen aus der Stellungnahme.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 9 Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 10 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 11 Staatliches Bauamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 12 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Die erbetenen Informationen werden nach Rechtskraft dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Nürnberg übermittelt.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Bereich Landwirtschaft

Die Aussagen des Bereichs Landwirtschaft werden zur Kenntnis genommen. Bei der überplanten Fläche im Süden handelt es sich um eine Grünlandfläche, welche nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Im Norden wird die ausgeführte landwirtschaftliche Nutzung auch wieder formell dargestellt.

 

Die Anbindung der im weiteren Umfeld der südlichen Änderungsfläche befindlichen Feldflurstücke ist über den am Westrand befindlichen Feldweg weiterhin zu jeder Zeit umfassend sichergestellt.

 

Die Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flurstücke wird durch die Planungen nicht beeinträchtigt. Im Norden ergeben sich aus der Planung keine anderweitigen Auswirkungen als diese bereits im Bestand möglich wären. Im Süden trennt eine umfassende Hecken- und Gehölzstruktur die nutzbaren Teile der Wohnbauflächen von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Somit ergeben sich auch dort keine Auswirkungen.

 

Die Gefahren von Starkregenereignissen sind im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplans bereits eingeflossen. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass gem. WHG die Oberlieger dafür Sorge zu tragen haben, dass es zu keinen Niederschlagwasserableitungen auf tiefer liegende Grundstücke kommt. D.h. auch bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist darauf zu achten, dass Niederschlagwasser nicht fahrlässig durch die Bewirtschaftung auf tiefer liegende Flächen abgeleitet wird.

 

Grundwasserabsenkungen in den Änderungsbereichen sind nicht zu erwarten. Gefahren aus Vernässung im Sinne von Wasseraufstau sind aufgrund der im Verhältnis geringen Gebietsgrößen sowie der Gefällesituationen ebenfalls nicht zu erwarten.

 

Für die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich aus den Planungen keine anderweitigen Auswirkungen als diese bereits im Bestand gegeben sind.

 

Die vorliegende Änderung setzt im südlichen Bereich die bereits vorgenommenen Entwicklungen von allgemeinen Wohnbauflächen fort und arrondiert diese. Der grundsätzliche Nutzungskonflikt wurde im Zuge der damaligen Planungsentscheidungen bereits gewürdigt und für Vertretbar erachtet. Hieran wird weiter festgehalten.

 

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist kein Eingriffsausgleich erforderlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind aber nicht relevant

 

Die Aussagen zur Entwicklung von Ökokontoflächen werden zur Kenntnis genommen und bei Bedarf der Entwicklung entsprechender Flächen beachtet. Im vorliegenden Fall sind sie nicht einschlägig.

 

Bereich Forsten

Die Aussagen des Bereichs Forsten werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt und gewürdigt. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich hieraus keine Veranlassungen.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 14 Bayernwerk Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 15 Deutsche Telekom Technik GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 16 Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 17 N-ERGIE Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 18 PLEDOC GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 19 Tennet TSO GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Tennet TSO GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 20 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

 

Beschluss 21 Die Autobahn GmbH des Bundes

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Die Autobahn GmbH des Bundes wird zur Kenntnis genommen. Die Emissionen aus der Autobahn sind in dem für den nachfolgenden Bebauungsplan erstellten Schallschutzgutachten berücksichtigt. Auswirkungen ergeben sich nicht, so dass die Aussage der Autobahn GmbH ohne Handlungsbedarf bleibt.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 22 Handelsverband Bayern e.V.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Handelsverband Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 23 Handwerkskammer für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken. wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 24 Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 25 Immobilien Freistaat Bayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 26 Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Kreisbrandrats des Landkreises Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme wird im Detail auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans behandelt. Auf Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich aus den Aussagen keine Veranlassungen. Es kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Belange des Brandschutzes sicher gelöst werden können.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschluss 27 Polizeiinspektion Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen. Sie werden bzgl. der inneren Erschließung bei der Erschließungsplanung beachtet und mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.

 

Veranlassungen auf Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich nicht.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt

 

 

Beschuss 28 Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete "Nähe Kirchbühlweg" und "Am roten Baum" in Rasch.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich nicht. Die Belange der Niederschlagswasserableitung sowie der Schmutzwasserentsorgungen können auf Ebene der nachfolgenden Planungsebenen sicher beachtet werden. Eingriffe in besonders schützenswürdige Hecken- und Gehölzbestände sind nicht geplant.

 

Ja: 19                     Nein: 0 genehmigt