Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:  zu a) Möglichkeit der ausschließlichen digitalen amtlichen Bekanntmachung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Neufassung des § 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Altdorf b.Nürnberg vom 07.05.2020 wie folgt zu:

 

Art der Bekanntmachung

 

(1)  1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Stadtverwaltung im Rathaus, Röderstraße 10, 90518 Altdorf, zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet auf der städtischen Homepage „www.altdorf.de“ bekannt gegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Stadtverwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

 

(2)  Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

 

Beschluss: Ja: 21  Nein: 1              genehmigt

 

 

 

 

Beschluss:  zu b) Errichtung von Konten und Depots und die Anlegung von Geld bei Geldinstituten

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Altdorf b.Nürnberg vom 07.05.2024 im § 8 Buchstabe d) den ersten Spiegelstrich „Die Errichtung von Konten und Depots und die Anlegung von Geld bei Geldinstituten“ zu streichen. Gleichzeitig wird der §13 Absatz 2 Nr. 2 Punkt um folgenden Buchstabe g) ergänzt:

 

„Die Errichtung von Konten und Depots, sowie die Anlegung von Geld bei Geldinstituten bis zu einer Höhe von 2.000.000 € pro Einzelfall.“