Herrn Martin Bösel, wohnhaft 90518 Altdorf
b. Nürnberg,
gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG auf die Dauer von sechs Jahren in seinem Amt. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreisbrandrat.
Herrn Martin Bösel, wohnhaft 90518 Altdorf
b. Nürnberg,
gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG auf die Dauer von sechs Jahren in seinem Amt. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreisbrandrat.