Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt, und empfiehlt dem Stadtrat einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für die Errichtung eines Wohnheimes mit integrierter Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben zu fassen. Die Kosten für Planung, Gutachten und Erschließung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, der u.a. eine Bebauung innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes regelt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass seitens der Antragsteller für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen ist.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 4:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Flächen für die Aufstellung des Bebauungsplanes, im Flächennutzungsplan entsprechend als Wohnbaufläche zu belassen bzw. in Teilbereichen (derzeitige Grünflächen) künftig entsprechend darzustellen.