Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat, entgegen der Beschlussfassung im Stadtrat am 22.11.2018 im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 BauGB für das Gebiet Ludersheim „An der Ziegelei“ lediglich eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 608 Gem. Penzenhofen im Flächennutzungsplan als Wohnbebauung vorzusehen. Die Flurstücke Nr. 609, 610 und 611 sind im Flächennutzungsplan wieder als landwirtschaftliche Flächen darzustellen.