Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

1. Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt, und empfiehlt dem Stadtrat einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB auf dem Grundstück Flur Nr. 827/3 (Tfl.) der Gemarkung Hagenhausen zu fassen. Die Kosten für Planung, Gutachten und Erschließung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Ja: 10  Nein: 3                  genehmigt

 

 

2. Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet befürwortet werden soll. Es wird empfohlen, eine entsprechende Herausnahme, nach Eingang des Antrages zu beantragen.

Den Antragstellern wird empfohlen, einen Antrag auf Herausnahme der Grundstücksteilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stellen.

 

Ja: 10  Nein: 3                  genehmigt

 

 

3. Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 10  Nein: 3                  genehmigt

 

 

4. Beschuss:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Ja: 10  Nein: 3                  genehmigt

 

 

5. Beschuss:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat das Grundstück Fl-Nr. 827/3 Gemarkung Hagenhausen im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darzustellen.