Sitzung: 02.05.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss 1: Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Roth
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amts für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.
Das Amt für ländliche Entwicklung wurde im
Verfahren beteiligt und deren Stellungnahme in die Abwägung eingestellt. Die
Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen gemäß
§ 1a Abs. 2 S. 4 BauGB wird in der Begründung noch ausführlicher
dargelegt. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch nur die vorbereitende
Bauleitplanung dar. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan)
ist diese Vorgabe erneut zu prüfen.
Bezüglich der Erreichbarkeit von Nutzflächen
und Hofstellen beziehen sich die Anregungen auf konkrete bauliche Vorhaben bzw.
können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die Ebene des Flächennutzungsplanes ist hierfür noch zu grob.
Bezüglich der Rahmenansprüche der Betriebe
um bebauten und unbebauten Bereich können auf Ebene der Flächennutzungsplanung derart
detaillierte Steuerungen für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nicht geleistet
werden. Ergänzungen dieser Betriebe im Anschluss an die Ortschaften, wären bei
Vorliegen des Privilegierungstatbestandes nach § 35 Abs. 1 BauGB und
Erfüllung anderer relevanter Rechtsvorschriften (z.B. Immissionsschutzrecht,
Naturschutzrecht) auch außerhalb der dargestellten Bauflächen im FNP möglich.
Die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude
(u.a. Maschinenhallen) im planungsrechtlichen Außenbereich ist an den Privilegierungstatbestand
des § 35 BauGB gebunden. Es wird daher kein zwingendes Steuerungserfordernis
gesehen, da nicht privilegierte Betriebe i.d.R. auch keine Notwendigkeit für
die Errichtung größerer Gebäude haben dürften. Bisher wurden seitens der
aktiven Landwirte im Stadtgebiet auch keine gezielten Wünsche an die Stadt
herangetragen. In den im FNP dargestellten gemischten Bauflächen sind i.d.R.
auch Gemeinschafts-Maschinenhallen möglich. Ein weiteres
Darstellungserfordernis wird zunächst nicht gesehen.
Im Rahmen der Betrachtung der einzelnen,
geplanten Bauflächen wurde auf immissionsschutztechnische Belange bereits
eingegangen. Sofern im Einzelfall eine detailliertere Betrachtung erforderlich
wird, wird das Angebot des AELF zur Abschätzung gerne angenommen, da eine
pauschale Abstandsregelung von 120 m nicht zwingend zielführend ist, zumal
die Definition eines „größeren Viehbestandes“ fehlt.
Im Flächennutzungsplan erfolgte eine
Überprüfung der tatsächlichen Gebietscharakter vor Ort und ein Abgleich mit den
planerischen Absichten der Stadt. Sofern noch landwirtschaftliche Betriebe in
den Dörfern aktiv waren, wurde i.d.R. von einer Umwidmung abgesehen und auch potenzielle
Erweiterungsabsichten – sofern möglich – berücksichtigt. In den Fällen, in
denen (schon lange) kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mehr bestand
und sich der Gebietscharakter verändert hat, wurden nun auch Wohnbauflächen neu
dargestellt. Im Flächennutzungsplan soll im üblichen noch keine Differenzierung
in Baugebiete (MD, MI etc.) durchgeführt werden, sondern die Darstellungen auf
der Ebene der Bauflächen (gemischte Bauflächen) vollzogen werden. In
nachfolgenden Verfahren kann dann eine Differenzierung erfolgen.
In den Entwurf des Flächennutzungsplanes
werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen.
Es handelt sich dabei noch nicht um konkret festgesetzte
Ausgleichs-/Ersatzflächen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen, auch über
produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) im Rahmen der BayKompV muss dann in den
nachgeordneten Planungsebenen erfolgen. Hier kann dann auch auf eine
verträgliche Situierung im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Gewanne
geachtet werden. Grundsätzlich gilt auch für die Bauleitplanung § 15
Abs. 3 BNatSchG (Berücksichtigung von agrarstrukturellen Belangen bei der
Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
In Begründung und Umweltbericht ist bereits
auf die Nähe zu Waldflächen hingewiesen. In der verbindlichen Bauleitplanung
ist dieser Umstand zu berücksichtigen. Hier können Gebäude oder Baufläche
entsprechend abgerückt oder anderweitige, geeignete Planungsmöglichkeiten gewählt
werden. Auf die Abwägung zu den jeweiligen Bauflächen wird verwiesen.
Die übrigen Stellungnahmen und Hinweise
werden zur Kenntnis genommen. Das AELF wird zum Entwurf hin erneut beteiligt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
2.
Beschluss: Amt für ländliche Entwicklung
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für ländliche
Entwicklung wird zur Kenntnis genommen.
Der Planung lagen bereits die vorläufigen Grundstücksaufteilungen der
Flurneuordnung zugrunde. Im Entwurf wird der dann aktuell gültige Stand der
Flurkarte verwendet. In die Begründung werden auch noch Hinweise auf die
laufenden Verfahren ergänzt.
Soweit diese Landschaftselemente schon dem Ökoflächenkataster des LfU
gemeldet wurden, sind sie bereits im Planblatt als solche dargestellt.
Das ILE ist bekannt und liegt vor. In die Begründung werden einzelne
Punkte und Hinweise zum ILE ergänzt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
3. Beschluss: Bayerischer
Bauernverband
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis
genommen.
In Ludersheim werden zum Entwurf hin wieder gewerbliche Bauflächen neu
in den FNP aufgenommen.
In den Ortsteilen sollen kleinere Abrundungen zur Abdeckung des
Eigenbedarfes möglich sein. Bezüglich der Auswirkungen auf Bereiche wie
Nahversorgung und soziale Infrastruktur kann der Flächennutzungsplan noch keine
Abschätzungen in der gewünschten Detailschärfe liefern. Die kleineren
Entwicklungen werden sich auf diese Bereiche aber kaum oder gar nicht
auswirken. Bei den größeren Gebieten, wie z.B. Altdorf-Nord, sind auf
Bebauungsplanebene dezidiertere Betrachtungen erforderlich.
Die genaue zeitliche Abfolge der Baulandentwicklung ist nicht bekannt
und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Aktuell werden aber bereits einige
Bebauungsplanverfahren zu den geplanten Bauflächen betrieben, u.a. zu dem
größten Gebiet im Altdorfer Norden. In der Schaffung gut erschlossener
Wohnquartiere (S-Bahn-Anschluss) sieht die Stadt auch die größten Prioritäten.
In den Entwurf des Flächennutzungsplanes
werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen, z.B. auch über
produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK), muss dann in den nachgeordneten
Planungsebenen erfolgen. Hier kann dann auch auf eine verträgliche Situierung
im Hinblick auf die Landwirtschaft geachtet werden. Grundsätzlich gilt auch für
die Bauleitplanung § 15 Abs. 3 BNatSchG (Berücksichtigung von
agrarstrukturellen Belangen bei der Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Der
Vorentwurf wird überarbeitet. Im Zuge der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
und der Anpassung der Planung kommt es zur Streichung bzw. Reduzierung
verschiedener Bauflächen (vgl. Abwägung zu den jeweiligen Bauflächen).
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
4. Beschluss: Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege - Abteilung B
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird
zur Kenntnis genommen.
Die Auflistung der aktuell
bekannten Baudenkmäler wird zum Entwurf des FNP hin als Anhang in die Begründung
aufgenommen. Die Aufnahme aller Baudenkmäler in das Planblatt würde deren
Leserlichkeit extrem einschränken, da allein in der Altstadt von Altdorf eine
Vielzahl von Baudenkmälern besteht. Eine selektive Darstellung einzelner
Baudenkmäler wäre aber nicht zielführend. Schon bisher sind die denkmalgeschützten
Ensembles sowie landschaftsprägende Denkmale dargestellt, was für ausreichend
erachtet wird. Zumal sich der Denkmalcharakter von Gebäuden ändern kann
(Neuaufnahmen in die Denkmalliste).
Die aktuellen
Bodendenkmalflächen werden zum Entwurf hin im Plan nachrichtlich übernommen. Bisher waren sie
nur mit Symbol gekennzeichnet.
Bei den von einer Überplanung mit Bauflächen
betroffenen Bodendenkmälern erfolgte bereits ein entsprechender Hinweis in
Begründung und Umweltbericht (bei Fläche W 7 ist dies in der Begründung zu
ergänzen, im UB war der Hinweis schon enthalten).
Bei einer Überplanung von Bodendenkmälern im
Rahmen von Bebauungsplänen ist in intensive Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden
zu treten.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
5.
Beschluss: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen.
Die Geotopliste in Kap. 9.1 der
Begründung wird um die Sophienquelle ergänzt.
Die Steinerne Rinne bei Raschbach ist ein
geschützter Landschaftsbestandteil der mit Verordnung vom 16.05.1997 unter
Schutz gestellt wurde. Ihre Lage ist auch in der TK 25 vermerkt.
Die Hinweise bezüglich Verwitterungs- und
Rutschempfindlichkeit des Baugrunds in den Gebieten, in denen die Opalinuston-
und die Amaltheenton-Formationen anstehen, sind konkret auf Ebene von Bebauungsplänen
oder sonstigen Vorhaben zu überprüfen.
Es erfolgt aber ein Hinweis in Kap. 12 des
Umweltberichts zu Rutschgefahren.
Die Themenkarte Boden ist Bestandteil des in
den FNP integrierten Landschaftsplanes.
Grundsätzlich ist der Ist-Zustand erfasst.
Im Normalfall war von unbeeinträchtigten Verhältnissen auszugehen, andernfalls
wurde dies im Umweltbericht vermerkt. Die Aussagen im Umweltbericht werden aber
überprüft und expliziter auf einen unbeeinträchtigten Zustand des Schutzguts
hingewiesen.
Der Umweltbericht wird dahingehend ergänzt.
Es wird hier auf die Abwägung zu den
einzelnen Baugebieten W 10 und W 18 verwiesen.
Die genannten Stellen wurden im Rahmen des
Verfahrens beteiligt und abgegebene Stellungnahmen in die Abwägung eingestellt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
6.
Beschluss: Bundsaufsicht für Flugsicherung
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Bundesaufsicht für Flugsicherung wird zur
Kenntnis genommen.
Der Bereich "Sonderbaufläche S - Konzentrationszone
Windenergie" wurde bereits im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
(wirksam seit 04.06.2013) als Sonderbaufläche für die Windenergie gesichert. Im
vorliegenden Vorentwurf wurden diese Planungen lediglich übernommen. Da es sich
um ein Gebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen handelt, das im Übrigen
auch im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen ist, ist davon auszugehen,
dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein immissionsschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss, bei dem auch die Belange der
Flugsicherung detailliert geprüft werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche
kann daher so beibehalten werden. In Kap. 8.1.3 der Begründung wird aber noch
ein Hinweis auf die Radaranlage am Mittersberg aufgenommen.
In Kap. 7.3 der Begründung wird ein Hinweis auf die Radaranlage am
Mittersberg aufgenommen, da der 15 km-Radius das Stadtgebiet erfasst. Der
Radius wird auch im Planblatt nachrichtlich übernommen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
7. Beschluss:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird
zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
In erster Linie sind Höhen über 20 m aber bei Planungen von
Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitungen etc. zu erwarten. Diese Planungen
liegen nicht im Aufgabenbereich der Stadt Altdorf. Es erfolgt daher noch in
Kap. 8.1.3 der Begründung ein Hinweis auf die Beteiligung der
Bundesnetzagentur.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
8.
Beschluss: Bund Naturschutz, Ortsgruppe Altdorf/Winkelhaid
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahem des Bund Naturschutzes
wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Darstellung von Bauflächen im
Flächennutzungsplan ist noch keine endgültige Entscheidung über die späteren
Wohnformen und baulichen Dichten getroffen. Die in der Begründung genannten
Dichten und die Wohnform von Einzel-/Doppelhäusern sind aber gerade für die vielen
kleineren Arrondierungen in den ländlichen Ortsteilen von Altdorf auch vor dem
Hintergrund des dort vorherrschenden Siedlungstyps und dem Orts- und
Landschaftsbild zu sehen. In den größeren, zentrumsnahen Bauflächen (wie z.B.
Altdorf Nord) werden durchaus höhere Dichten angestrebt, die auch nur mit
anderen Wohnformen (Reihenhäuser, ggf. auch Geschosswohnungsbau) erzielt werden
können.
Im Übrigen erfolgte zum Entwurf hin eine
Reduzierung der dargestellten Bauflächen.
Die Stad Altdorf ist bemüht, den Bau
bezahlbaren Wohnraums zu fördern, kann dies selbst aber nur in beschränktem
Umfang. Gesteigerte Grund- und Baupreise haben hier unabhängig von allen
Bestrebungen zu einer steten Teuerung geführt.
Die Stadt Altdorf reagiert mit ihren
Planungen auf bestehende Trends und Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt.
Niedrigere Belegungszahlen resultieren aus dem früheren Wunsch junger Erwachsener
nach Selbständigkeit und aus der längeren Mobilität von Senioren in ihren Wohnungen.
Durch eine Verknappung der Ressource Wohnraum kann diesen gesellschaftlichen
Trends zum Wohnen nicht im gewünschten Umfang begegnet werden. Die Stadt
unterstützt dies auch nicht bewusst und setzt mit einer Belegungszahl von
2,0 EW/WE bewusst eine Grenze.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, wird und
kann nicht jede im FNP dargestellte Baufläche entwickelt werden. Durch die
Änderung von Rahmenbedingungen und auch der Bereitschaft der Grundeigentümer
können sich denkbare Optionen schnell zerschlagen. Der Flächennutzungsplan muss
hier daher vorausschauend agieren und sich einen gewissen Spielraum erhalten. Zum
Entwurf hin erfolgt aber eine Reduzierung der dargestellten Bauflächen.
Das Baulückenkataster wird zum Entwurf hin
noch fortgeschrieben, so dass aktuelle Zahlen in die Begründung aufgenommen
werden können. Es hat sich gezeigt, dass zum einen Grundstücke enthalten waren,
die im vollen Umfang gar nicht bebaubar sind und somit das Potential von
27 ha zu groß gegriffen war, zum anderen konnten seit erstmaliger
Erstellung des Baulückenkatasters bereits einige Baulücken mobilisiert werden.
Die Zahlen und die Mobilisierungsrate werden daher in der Begründung geändert.
Eine höhere Dichte der Bebauung muss auch unter Rücksichtnahme auf die
örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Die Stadt beabsichtigt daher gerade in
S-Bahn-Nähe auch eine höhere Dichte
über andere Wohnformen, in den ländlichen Siedlungsteilen wird dagegen eine
lockerere Bebauung aus Gründen des Ortsbildes favorisiert.
In gemischten Bauflächen ist ein
Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu entwickeln. Um den Anteil dieser Fläche
für die Deckung des Wohnbauflächenbedarfes zu ermitteln, wurde auf die gesamte
Baufläche eine mittlere Dichte an WE/ha gelegt. Es handelt sich daher nicht um
eine Scheinausweisung. Um dies besser zu verdeutlichen, erfolgt zukünftig bei
allen MI-Datenblättern in der Begründung eine Korrektur der Dichteangabe
(x WE/ha auf 50% der Fläche).
Die Abwägung bezüglich der einzelnen
Bauflächen erfolgt zusammen mit den anderen Stellungnahmen zu den jeweiligen
Bauflächen. Zum Entwurf hin erfolgt eine Reduzierung der dargestellten
Bauflächen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
9.
Beschluss: Deutsche Behn AG, DB Immobilien Region Süd
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB
Immobilen wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung zur Baufläche
W 2 verwiesen. Der Schutzstreifen der Bahnstromleitung liegt weitgehend
außerhalb der Baufläche, so dass die Hinweise für den Großteil der Baufläche
nicht relevant sind. Sie sind aber bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu
berücksichtigen.
Die vorgetragenen Hinweise hinsichtlich
Neuanpflanzungen können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungsplanung) Berücksichtigung finden. Im FNP werden noch keine
Entscheidungen über konkrete Bepflanzungen oder dergleichen getroffen.
Sofern auf die geplanten Bauflächen
relevante Immissionen einwirken, so sind diese in der verbindlichen
Bauleitplanung näher gutachterlich zu untersuchen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung
werden keine unüberwindbaren Hindernisse gesehen, einen aktiven oder passiven
Schallschutz im Bebauungsplan zu bewältigen.
Der vorgetragene Hinweis hinsichtlich
Beleuchtung und Werbeflächen kann erst auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplanung) Berücksichtigung finden.
Da es um die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes geht, werden in diesem Planungsstadium auch noch keine
Aussagen zur Einhaltung des Abstandsflächenrechts getroffen.
Der Hinweis bezüglich Immobilienrelevanter
Belange wird zur Kenntnis genommen. Es geht hierbei um die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes und nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Daher
werden in diesem Planungsstadium auch noch keine Aussagen zur Einhaltung des
Abstandsflächenrechts getroffen. Der Hinweis ist auf Ebene der Bebauungsplanung
zu berücksichtigen
Der Hinweis hinsichtlich Bauten nahe der
Bahn ist auf Vorhabenebene relevant und zu berücksichtigen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
10.
Beschluss: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - TI NL Süd PTI 12
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können Punkte, wie die konkrete
Erschließung und der Verlauf der Sparten nicht geklärt werden. Dies geschieht
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. auf
Vorhabenebene.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
11. Beschluss: DFS Deutsche
Flugsicherung
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Deutschen
Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen.
Die Sonderbaufläche für Windenergienutzung im Nordosten des Stadtgebietes
wurde bereits im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (wirksam
seit 04.06.2013) als Sonderbaufläche für die Windenergie gesichert. Im
vorliegenden Vorentwurf wurden diese Planungen lediglich übernommen. Da es sich
um ein Gebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen handelt, das im Übrigen
auch im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen ist, ist davon auszugehen,
dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein immissionsschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss, bei dem auch die Belange der
Flugsicherung detailliert geprüft werden. Im Beteiligungsverfahren zur
8. Änderung des FNP hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in ihrer
Stellungnahme vom 19.10.2012 darauf verwiesen, dass eine Prüfung nach
§ 18a LuftVG auf eine mögliche Störwirkung durch sie auf Ebene der
konkreten Vorhabenplanung erfolgt, da sie auch einer Einzelfallprüfung
bedürfen. In einer gutachterlichen Stellungnahme nach § 18a LuftVG hat die
DFS im Übrigen am 02.04.2012 aufgrund der relativ geringen Fläche des
Vorranggebietes und der gegebenen Entfernung auch keine Bedenken geäußert. Die
Darstellung der Sonderbaufläche kann daher so beibehalten werden. In Kap. 7.3
und 8.1.3 der Begründung wird ein Hinweis auf die Radaranlage am Mittersberg
aufgenommen, da der 15 km-Radius das Stadtgebiet erfasst.
Das BAF wurde im Verfahren beteiligt und dessen Stellungnahme in die
Abwägung eingestellt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
12.
Beschluss: Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes
wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Planungen werden auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine
Einschränkungen für den Bahnbetrieb gesehen. In späteren Planungen sind Bau-
und Pflanzmaßnahmen mit den Belangen des Bahnbetriebes abzustimmen.
Die DB AG wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben, die
auch in die Abwägung eingestellt wurde.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
13. Beschluss. Ev-Luth.
Kirchengemeinde Altdorf
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Ev-Luth Kirchengemeinde wird zur Kenntnis
genommen.
Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anregerin war bisher im
Flächennutzungsplan lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich
kein verbindliches Baurecht für die Fläche. Der Flächennutzungsplan stellt die
städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der
Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch
die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur
Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher
Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Gerade der Entwicklung
im Norden Altdorfs (W 7) wird hier der Vorzug gegeben, da auch hier eine
Nähe zu sozialen Infrastrukturen gegeben ist, dafür aber eine größere Nähe zum
S-Bahn-Haltepunkt. In der Abwägung mit allen Belangen, auch die vorgetragenen
Punkte zum nicht erforderlichen Schallschutz im Nordosten von Altdorf und zur Erschließung
berücksichtigen, hat sich die Stadt dennoch für eine Schwerpunktsetzung im
Norden von Altdorf entschlossen. Die Beibehaltung einer kleineren Fläche zur
Abrundung östlich der Hackenrichtstraße wird hierzu nicht als Widerspruch
gesehen.
Die Herausnahme ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, sparsam mit der
Ressource Fläche umzugehen, auf die auch im Zuge der Beteiligung von
verschiedener Seite hingewiesen wurde. Eine beliebige Aufnahme jeder
grundsätzlich geeigneten Fläche als Baufläche ist damit nicht möglich. Der
Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Hierin (zu Punkt 5) wird kein herausragender Vorteil gesehen, da
ähnliche Maßnahmen z.B. auch bei der Fläche W 7 Altdorf Nord möglich sind.
Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den genannten
Zielen (aus Punkt 6) gefolgt. Neben der
Entwicklung der Kernstadt ist auch auf eine moderate Entwicklung in den Ortsteilen
zu legen. Hierin wird kein Widerspruch gesehen.
Die Rechtslage hinsichtlich vorhandenen oder nicht vorhandenen
Baurechts ist zu jeder Zeit klar gewesen. Die Stadt Altdorf nimmt keine
Einwirkung auf private Spekulationen zur weiteren Entwicklung von Flächen.
Allein die Darstellung von Bauflächen im FNP reduziert noch keine
Grundstückspreise, da hier von Bedeutung ist wie viele baureife Grundstücke dem
Bodenmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Auch bei der betroffenen Fläche
der Anregerin müsste erst Baurecht über einen Bebauungsplan geschaffen und die
Erschließungsfragen (insbesondere Entwässerung) geklärt werden.
Wie oben ausgeführt, hält die Stadt an der Darstellung als Grünfläche
fest. Eine Darstellung als Baufläche kommt vor dem Hintergrund erforderlicher
Streichungen von anderen Bauflächen nicht in Frage. Der Anregung kann daher
nicht gefolgt werden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
14. Beschluss: HBE
Handelsverband Bayern e.V
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des HBE wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
15. Beschluss: IHK Nürnberg
für Mittelfranken
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird unter Abwägung aller
Stellungnahmen überarbeitet, was auch den Verzicht auf einzelne geplante
Bauflächen erfordert. Den Maßgaben zur vorrangigen Innenentwicklung wird
dadurch Vorschub geleistet
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
16.
Beschluss: Kanalisations-Zweckverband "Schwarzachgruppe"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des
Kanalisations-Zweckverbandes "Schwarzachgruppe" wird zur Kenntnis
genommen. Ein entsprechender
Verweis zur gültigen Schmutzfrachtberechnung auf die Maßgaben des WHG ist im
Kap. 8.4 der Begründung bereits enthalten.
Die genaue Entwässerungsplanung kann noch nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung
erfolgen. Sofern aber bereits hier ein Flächenbedarf für
Entwässerungseinrichtung (z.B. Rückhaltebecken) ersichtlich ist, werden diese
im Plan berücksichtigt.
Diese Prüfungen können im Detail erst in der verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungsplanung) erfolgen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
17.
Beschluss: Kreisbrandrat Landkreis Nürnberger Land
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird
zur Kenntnis genommen.
Alle Standorte der Feuerwehren sind als Flächen für Gemeinbedarf
dargestellt oder zumindest mit Symbol „Feuerwehr“ gekennzeichnet. Im Ortsteil
Ludersheim erfolgt eine Ergänzung der Darstellung mit Symbol bezüglich des
geplanten Feuerwehrgerätehauses am Ellholzweg. Ein Standort für das geplante
neue Feuerwehrhaus in Altdorf steht noch nicht fest.
Es besteht auf Ebene der Flächennutzungsplanung lediglich die
Möglichkeit, Flächen zu umgrenzen für Nutzungsbeschränkungen oder für
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Bei
den bestehenden Standorten liegen i.d.R. bereits entsprechende
Nutzungsmischungen vor bzw. wurden die Belange des Immissionsschutzes bereits
berücksichtigt, so dass eine explizite Kennzeichnung nicht für erforderlich
erachtet wird.
Der ursprünglich angedachte Standort an der Weidentalstraße ist nun für
andere Zwecke vorgesehen. Ein alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
18. Beschluss:
Kreisheimatpfleger für Archäologie
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur
Kenntnis genommen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Landratsamt Nürnberger Land wurden beide im Verfahren
beteiligt. Die bekannten (und auch bisher unbekannten) Bodendenkmale sind im
Verfahren zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Möglichkeiten auf Eben der
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu prüfen, die eine Erhaltung
der Bodendenkmäler oder z.B. auch eine konservatorische Überdeckung
ermöglichen.
Bezüglich der Fläche Hagenhausen "Im roten Stein" wird durch
die geplante Reduzierung dieser Baufläche eine Erhaltung des Bodendenkmals
möglich sein.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
19. Beschluss: Landesbund
für Vogelschutz in Bayern e.V.
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stadt muss bei der Flächennutzungsplanung auch perspektivisch
denken und sich eine gewisse Flexibilität bei der Baulandentwicklung vorbehalten.
Der Vorentwurf wird überarbeitet. Im Zuge der Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und der Anpassung der Planung kommt es zur Streichung bzw.
Reduzierung verschiedener Bauflächen (vgl. Abwägung zu den jeweiligen
Bauflächen).
Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den
landesplanerischen Zielen gefolgt. Neben der Entwicklung der Kernstadt ist auch
auf eine moderate Entwicklung in den Ortsteilen zu legen. Hierin wird kein
Widerspruch gesehen.
Von den vom Anreger genannten Bauflächen wird die Fläche W 9 reduziert,
die Fläche W 12 und W 18 gänzlich gestrichen. Die Planung für die
anderen Flächen wird dagegen beibehalten, da andere Belange hier überwiegen.
Beide Planungen (Nordumfahrung und Spange ST 2240 - Hagenhausener
Straße) wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht
mehr im FNP dargestellt. Der Anregung ist damit gefolgt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
20. Beschluss: Landratsamt
Nürnberger Land
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahe des Landratsamtes wir zur Kenntnis genommen.
Zur Planungsrechtlichen Stellungnahme wird folgendes
beschlossen:
Die Gründe, warum für schon früher geplante
und im FNP dargestellte Bauflächen noch nicht über eine verbindliche
Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden konnte sind vielfältig. Teils liegt
es an der fehlenden Bereitschaft (einzelner) Grundstückseigentümer, teils an
noch nicht geklärten technischen Erschließungsfragen. Teils wurden aus diesen
Gründen Bauflächen auch zurückgenommen. Die Stadt Altdorf ist aber z.B. konkret
mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Altdorf Nord“ beschäftigt.
Diese Fläche war schon im FNP enthalten und soll auch beibehalten werden.
Die Stadt Altdorf hat bereits ein
Baulückenkataster erstellen und hierzu eine „Machbarkeitsstudie zur
Ortsentwicklung“ vorlegen lassen (GBI, November 2016). Dieses Kataster stellt
auch Grundlage des Verwaltungshandelns dar, allerdings kann die Stadt Altdorf
nicht immer in dem Maße in den Bodenmarkt eingreifen. Die Möglichkeiten der
Nachverdichtung werden auch geprüft und auch in einzelnen Fällen schon umgesetzt.
Detaillierte Bevölkerungsprognosen auf Ebene
der Stadt Altdorf liegen keine vor. Es können nur die Prognosen auf Kreis-,
Landes- oder Bundesebene heruntergerechnet werden, was mit gewissen Unschärfen
verbunden ist. Die Entwicklung der letzten Jahre in Altdorf war durch ein
Fehlen verfügbaren Wohnraums auf dem Bodenmarkt geprägt. Die Stadt hinkt hier
in der Entwicklung ihrer eigentlichen zentralörtlichen Funktion hinterher. Ein
im Vergleich zum ländlichen Umland deutlich stärkerer Bevölkerungszuwachs, auch
bedingt durch zunehmende Bauflächenknappheit in Nürnberg/Fürth/Erlangen, wird
daher als sinnvolle und nicht überzogene Größenordnung angesehen. Es erfolgt
aber ohnehin eine Überarbeitung des Vorentwurfs unter Streichung verschiedener
Bauflächendarstellungen.
Die Anregung bezüglich der Erweiterungen wird
aufgegriffen und in den Ortsteilen verschiedene Bauflächen zukünftig nicht mehr
weiterverfolgt (vgl. Abwägung zu den einzelnen Bauflächen). Weitere Bauflächen
werden in ihrer Ausdehnung reduziert.
Die Abwägung hierzu erfolgte gemeinsam mit
anderen Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauflächen
Für den Bereich "Unterrieden
Mühle" besteht die rechtskräftige Satzung „Am Mühlerlenweg“. Im Bereich
westlich des Bachlaufes stehen ohnehin zwei Gebäude unter Denkmalschutz. Auf
die Darstellung als Baufläche im FNP kann verzichtet werden. Die Darstellung
wird geändert und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft mit Überlagerung
„Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern und Talräumen“ dargestellt, was
vom Grundsatz der Darstellung des noch rechtskräftigen FNP (Flächen für
Talräumen und Talmulden) entspricht. Die bestehende Ergänzungssatzung behält
Rechtskraft. Der Anregung ist damit entsprochen.
Die Grenzen der (in der 9. Änderung des FNP)
dargestellten geplanten Bauflächen sind bis auf kleinere Abgrenzungsunterschiede,
die in den Rahmen der Parzellenunschärfe fallen, in den Vorentwurf des FNP
übernommen worden.
Die Fläche südlich des Schulzentrums ist
bereits mit Wohngebäuden bebaut und ist in großen Teilen dem
planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Es erfolgt im
Westen jedoch eine stärkere Orientierung an der Bestandsbebauung. Die westliche
Teilfläche wird daher wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme:
Hinsichtlich der
Gebiete Eismannsberg und Wappeltshofen wird auf die Ausführungen in Kap. 8.1.3
der Begründung verwiesen. Im Artikel 82 Abs. 5 BayBO wird den
Kommunen über die Bauleitplanung eine Unterschreitung von 10 H ermöglicht.
Aufgrund der Wirksamkeit der FNP-Änderung vor Einführung der 10 H-Regelung
gilt hier nach § 82 Abs. 4 BayBO Bestandsschutz, d.h. die
Konzentrationsflächendarstellungen gelten unverändert fort, mit der Folge, dass
WEA hier wie bisher nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert
sind. (vgl. Windenergieerlass GemBek vom 19. Juli 2016, AllMbl. 10/2016, S.
1642ff). Eine Darstellung wie angeregt, würde auch nur für die bestehenden
Anlagen möglich sein, nicht aber für geplante, da hier die zukünftige Höhe noch
nicht bekannt ist bzw. im Rahmen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes geregelt werden kann.
Aus oben genannten
Gründen muss daher nicht auf die Darstellung von Bauflächen verzichtet werden,
zumal der Gemeinde immer noch eine Steuerung über den Bebauungsplan möglich
wäre, der auch geringere Abstände als 10 H ermöglichen könnte.
Die Abwägung hierzu erfolgte gesammelt zu
den jeweiligen Bauflächen.
Naturschutz-Stellungnahme:
Bezüglich der Markierung der Flächen im
Landschaftsplan wird die Legende zu diesem Plan grafisch überarbeitet.
Die Stadt Altdorf reagiert mit ihren
Planungen auf bestehende Trends und Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt.
Niedrigere Belegungszahlen resultieren aus dem früheren Wunsch junger Erwachsener
nach Selbständigkeit und aus der längeren Mobilität von Senioren in ihren Wohnungen.
Durch eine Verknappung der Ressource Wohnraum kann diesen gesellschaftlichen
Trends zum Wohnen nicht im gewünschten Umfang begegnet werden. Die Stadt
unterstützt dies auch nicht bewusst und setzt mit einer Belegungszahl von
2,0 EW/WE bewusst eine Grenze. Es handelt sich hier also eigentlich nicht
um eine Planung, sondern das Anerkenntnis der realen Gegebenheiten.
Die Stadt muss bei der Flächennutzungsplanung auch perspektivisch
denken und sich eine gewisse Flexibilität bei der Baulandentwicklung
vorbehalten. Die dargestellten Bauflächen gehen daher etwas über den
tatsächlich ermittelten Bedarf hinaus. Im weiteren Verfahren kommt es aber zu
einer weiteren Zurücknahme von geplanten Bauflächen.
Die Abwägung hierzu erfolgte gesammelt zu
den jeweiligen Bauflächen
Die Planung (v.a. der Umgehungsstraßen) wurde bereits mit einstimmigem
Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom
11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt. Der Anregung ist damit
entsprochen.
Bodenschutz und Wasserschutzfachliche
Stellungnahme:
Die Stellungnahme der Stelle für Boden und
Wasserschutz wird zur Kenntnis genommen.
Tiefbau Stellungnahme:
Die Planung der Umgehungsstraße wurde bereits mit einstimmigem
Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom
11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt. Weitere Anpassungen
erübrigen sich damit. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die übrigen Hinweise des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur
Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
21. Beschluss: Regierung von
Mittelfranken - Fachberater Brand und Katastrophen Schutz
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der konkrete Nachweis der Löschwasserversorgung kann auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) geführt werden, wenn der
konkrete Bedarf bekannt ist.
Alle bestehenden Standorte der Feuerwehren sind als Flächen für
Gemeinbedarf dargestellt oder zumindest mit Symbol „Feuerwehr“ gekennzeichnet. Im
Ortsteil Ludersheim erfolgt eine Ergänzung der Darstellung mit Symbol bezüglich
des geplanten Feuerwehrgerätehauses am Ellholzweg. Der ursprünglich angedachte
Standort für ein neues Feuerwehrhaus in Altdorf an der Weidentalstraße ist nun
für andere Zwecke vorgesehen. Ein alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
22. Beschluss: Main Donau
Netzgesellschaft mbH - Abt. Netzmanagement
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis
genommen.
Die fehlenden Leitungstrassen werden im Planblatt ergänzt. Die
Darstellung der betroffenen oberirdischen Leitungstrassen wird in unterirdische
Leitungstrassen abgeändert, soweit diese außerhalb von Straßen liegen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
23. Beschluss: Regierung von
Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt
wird zur Kenntnis genommen.
Neu geplante Verkehrsflächen im Umfeld des Lagers sind derzeit nicht
vorgesehen.
Der minimale Abstand zwischen der Grundstücksgrenze, auf dem sich das
Lager befindet, und der geplanten Baufläche beträgt derzeit 380 m und vom
Lagergebäude zur Baufläche ca. 390 m. Die genaue Abgrenzung des
Baugebietes (parzellenscharfe Konkretisierung) unter Beachtung der zu
berücksichtigenden Belange kann daher im Rahmen der Bebauungsplanung
stattfinden, zumal dort auch der Waldabstand berücksichtigt werden muss. An der
Planung kann daher festgehalten werden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
24.
Beschluss: Regierung von Mittelfranken
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Regierung von
Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung hinsichtlich der
"langfristig geplanten Vorbehaltsfläche für Wohnen" wird entsprochen
und die Begründung in diesem Punkt überarbeitet.
Das Verfahren zur 9. Änderung des FNP
ist noch nicht abgeschlossen und wurde daher noch nicht in Kap. 2.7 erwähnt. Es
ist jedoch in den Plandarstellungen berücksichtigt. Der aktuelle Planstand
dieses Verfahrens wird in der Begründung ergänzt, zumal das Änderungsverfahren
voraussichtlich vor Rechtskraft der Gesamtfortschreibung wirksam wird.
Landesplanerische Stellungnahme
Die Hinweise der Landesplanung werden zur
Kenntnis genommen.
Die Begründung wird angepasst und
aktualisiert und auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs detaillierter
eingegangen, wie bei einer gemeinsamen Besprechung bei der Höheren
Landesplanungsbehörde mit dem Planungsverband am 27.11.2018 vereinbart.
Auf die schon gelaufenen Bestrebungen der
Stadt Altdorf zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen (z.B.
Erstellung Baulückenkataster, Nachverdichtung von Flächen) wird in der
Begründung detaillierter eingegangen. Insbesondere hat sich gezeigt, dass zum
einen Grundstücke enthalten waren, die im vollen Umfang gar nicht bebaubar
waren und somit das Potential von 27 ha zu groß gegriffen war, zum anderen
konnten seit erstmaliger Erstellung des Baulückenkatasters bereits einige
Baulücken mobilisiert werden. Die Zahlen und die Mobilisierungsrate werden
daher in der Begründung geändert.
Der FNP wird überarbeitet und zum Entwurf
hin entfallen einzelne Flächen, insbesondere in den Ortsteilen (vgl. Abwägung
zu den einzelnen Bauflächen). Weitere Bauflächen werden in ihrer Ausdehnung
reduziert.
Auf eine Darstellung als gewerbliche
Baufläche der Fläche Nord-Östlich von Wappeltshofen wird verzichtet. Die
Darstellung wird wieder in Fläche für Landwirtschaft geändert. Der Anregung ist
damit entsprochen
Die Fläche nördlich von Unterrieden wird
zukünftig als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt.
Mögliche Flächen für Aufforstungen können im
Rahmen des Ausgleichskonzeptes ermittelt werden.
Die Stellungnahmen von Höherer und Unterer
Naturschutzbehörde werden in die Abwägung eingestellt. Teils entfallen Bauflächen,
die kartierte Biotope überplanen würden.
Hinsichtlich der Konzentrationszone
Windenergie wird auf die obige Abwägung verwieden, die die Anregungen in weiten
Teilen aufgegriffen hat.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Sachgebiet Städtebau:
Die Hinweise des Sachgebiets Städtebau
werden zur Kenntnis genommen.
Sachgebiet Naturschutz
Die Hinweise des Sachgebiets Naturschutz
wird zur Kenntnis genommen.
Nicht alle kartierten Biotope haben einen
hohen naturschutzfachlichen Wert, da u.a. auch viele Gehölzbestände erfasst
wurden. Umgekehrt fehlen in der amtlichen Biotopkartierung auch geschützte
Lebensräume nach § 30 BNatSchG, die bei Planungen aber zu berücksichtigen
sind. Teils entfallen Bauflächen, die Biotope überplant haben.
Diese Baufläche W 18 in Unterrieden wird zum
Entwurf hin wieder als Fläche für die Landwirtschaft mit Überlagerung
„Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern und Talräumen“ dargestellt.
Die Anführung der einzelnen Nummern der
jeweiligen Biotope würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Lesbarkeit
des Flächennutzungsplanes führen. Der FNP ist auch kein Informationssystem. In
der Begründung wird aber ein Hinweis auf die einschlägigen, auch im Internet
verfügbaren Auskunftssysteme zu den Biotopen ergänzt sowie zur Unterscheidung
von kartierten und nicht kartierten Biotopen, die aber sehr wohl auch geschützte
Lebensräume nach § 30 BNatSchG darstellen können.
Sofern die
Ökokontoflächen der Stadt Altdorf nicht ohnehin schon im Ökoflächenkataster des
LfU gemeldet sind, erfolgt eine Darstellung im Rahmen der „Räume für
potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung“.
Teils handelt es sich hier bisher auch nur um einen Flächenpool und noch keine
anerkannten Ökokontoflächen. Die Begründung wird hierzu überarbeitet und
ergänzt und ggf. auch zeichnerische Darstellungen in das Planblatt übernommen.
In den Entwurf des Flächennutzungsplanes
werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen.
Die übrigen Hinweise der Regierung von
Mittelfranken werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
25.
Beschluss: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Regierung von
Mittelfranken - Luftamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen.
Der Flugplatz bei Pühlheim ist im FNP bereits eingetragen. Der
Modellflugplatz bei Eismannsberg wird als Grünfläche dargestellt. Zu beiden
Flächen wird die Flugzone in das Planblatt mit eingetragen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
26. Beschluss:
Planungsverband Region Nürnberg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Planungsverbandes wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund Änderungen an der Planung wird der
Planungsverband im Verfahren erneut beteiligt werden.
Das Verfahren zur 9. Änderung des FNP
ist noch nicht abgeschlossen und wurde daher noch nicht in Kap. 2.7 erwähnt. Es
ist jedoch in den Plandarstellungen berücksichtigt. Der aktuelle Planstand
dieses Verfahrens wird in der Begründung ergänzt, zumal das Änderungsverfahren
voraussichtlich vor Rechtskraft der Gesamtfortschreibung wirksam wird..
Regionalplanerische Stellungnahme
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gründe, warum für schon früher geplante
und im FNP dargestellte Bauflächen noch nicht über eine verbindliche
Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden konnte sind vielfältig. Teils liegt
es an der fehlenden Bereitschaft (einzelner) Grundstückseigentümer, teils an
noch nicht geklärten technischen Erschließungsfragen. Teils wurden aus diesen
Gründen Bauflächen auch zurückgenommen.
Die Begründung wird angepasst und
aktualisiert und auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs detaillierter
eingegangen, wie bei einer gemeinsamen Besprechung bei der Höheren
Landesplanungsbehörde mit dem Planungsverband am 27.11.2018 vereinbart.
Der Anregung hinsichtlich der
"Langfristig geplanten Vorbehaltsfläche für Wohnen" wird entsprochen und die Begründung in diesem
Punkt überarbeitet und die knapp 31 ha „Vorbehaltsflächen“ nicht als echte
Rücknahme dargestellt.
Das Baulückenkataster wurde fortgeschrieben.
Es hat sich gezeigt, dass zum einen Grundstücke enthalten waren, die im vollen
Umfang gar nicht bebaubar waren und somit das Potential von 27 ha zu groß
gegriffen war, zum anderen konnten seit erstmaliger Erstellung des Baulückenkatasters
bereits einige Baulücken mobilisiert werden. Die Zahlen und die Mobilisierungsrate
werden daher in der Begründung geändert
Für den Bereich nordöstlich der
Wohnbaufläche W18 besteht die rechtskräftige Ergänzungssatzung „Am
Mühlerlenweg“. Im Bereich westlich des Bachlaufes stehen ohnehin zwei Gebäude
unter Denkmalschutz. Auf die Darstellung als Baufläche im FNP kann verzichtet
werden. Die Darstellung wird geändert und zukünftig als Fläche für die
Landwirtschaft mit Überlagerung „Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern
und Talräumen“ dargestellt, was vom Grundsatz der Darstellung des noch
rechtskräftigen FNP (Flächen für Talräumen und Talmulden) entspricht. Die
bestehende Ergänzungssatzung behält Rechtskraft. Der Anregung ist damit entsprochen.
Der Anregung hinsichtlich der gewerblichen
Baufläche nordöstlich von Wappeltshofen wird entsprochen und auf eine Darstellung
als gewerbliche Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder in Fläche für
Landwirtschaft geändert.
Der FNP kann hinsichtlich der
Windenergienutzung nur den Rahmen vorgeben. Die konkrete Standortsuche und der
Abgleich mit allen Belangen ist im Rahmen der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen
Verfahren zu führen, die hier erforderlich werden.
Gerade bei den Bauflächen W 13 und
W 14 an der Schleifmühle wurden bereits Baugenehmigungen ausgesprochen,
bei denen auch die forstlichen Belange berücksichtigt wurden.
Nicht alle kartierten Biotope haben einen
hohen naturschutzfachlichen Wert, da u.a. auch viele Gehölzbestände erfasst
wurden. Umgekehrt fehlen in der amtlichen Biotopkartierung auch geschützte
Lebensräume nach § 30 BNatSchG, die bei Planungen aber zu berücksichtigen
sind. Teils entfallen im Entwurf geplante Bauflächen, die Biotope überplanen
würden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.
27.
Beschluss: Staatliches Bauamt Nürnberg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
wird zur Kenntnis genommen.
Auf die Bauverbotszonen wird schon bei den betroffenen Bauflächen bzw.
auf die einschlägigen Vorschriften in Kap. 7.2.1 der Begründung hingewiesen.
Hinsichtlich des BP Nr. 43 wird auf das laufende
Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Dezidierte Festsetzungen hinsichtlich Werbende und Hinweisschilder sind
im Flächennutzungsplan nicht möglich und auch nicht erforderlich.
Dezidierte Festsetzungen zu Neuanpflanzungen von Bäumen etc. sind im Flächennutzungsplan nicht möglich und
auch nicht erforderlich
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde im Verfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Verfahrens erhält das Staatliche Bauamt einen
digitalen Plansatz des Flächennutzungsplanes
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
28.
Beschluss: Stadtwerke Altdorf
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf
wird zur Kenntnis genommen.
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Festsetzungen zu
Baumpflanzungen getroffen.
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine derart detaillierten
Festsetzungen zur Spartenverlegung getroffen.
Diese Hinweise beziehen sich auf die Umsetzung konkreter Vorhaben und
sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes irrelevant.
Die übrigen Hinweise der Stadtwerke Altdorf
werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
29.
Beschluss: Tennet TSO GmbH
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme der Tennet TSO wird zur
Kenntnis genommen.
Die Trassenverläufe waren bereits im FNP enthalten. Bezüglich der
40 m breiten Leitungsschutzzonen erfolgt eine Überprüfung der Darstellung
und ggf. Anpassung.
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Festsetzungen
hinsichtlich Leitungsschutzzonengetroffen. Es sind bereits Hinweise in Kap.
8.1.1 der Begründung enthalten.
Der Hinweis bezüglich Standsicherheit bezieht sich auf konkrete
Vorhaben und ist erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren bzw. auf
Vorhabenebene zu beachten.
Eine solche Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte der
elektrischen und magnetischen Felder kann auf Ebene der Bebauungsplanung
erfolgen.
Der Hinweis bezüglich Anpflanzungen bezieht sich auf konkrete Vorhaben
und ist erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu beachten.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
30. Beschluss: Vodafone
Kabel Deutschland
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme von Vodafone Kabel Deutschland wird zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise bezüglich Kabelschutz und Zeichenerklärung beziehen sich
auf konkrete Vorhaben und sind erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu
beachten.
Die übrigen Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
31. Beschluss: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.
Lediglich einzelne Anwesen im Außenbereich
sammeln die anfallenden Hausabwässer noch in abflusslosen Gruben oder reinigen
diese bereits in eigenen Kleinkläranlagen.
Der Generalentwässerungsplan wird auf Basis des FNP-Entwurfes
überarbeitet werden.
Der Generalentwässerungsplan des KZV „Schwarzachgruppe“ wird in
Abstimmung mit der Stadt Altdorf zu gegebener Zeit überarbeitet werden.
Ein entsprechender Verweis auf die Maßgaben des WHG ist im Kap. 8.4 der
Begründung bereits enthalten.
Bei kleineren Bauflächen ist i.d.R. eine Entwässerung noch problemlos
möglich. Bei den größeren Bauflächen, wie z.B. W 7 Altdorf Nord wird dies
derzeit geprüft.
Der Notbrunnen soll aus den genannten Gründen
nicht mit in den FNP aufgenommen werden
Die übrigen Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.