Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss 1: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.

Das Amt für ländliche Entwicklung wurde im Verfahren beteiligt und deren Stellungnahme in die Abwägung eingestellt. Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen gemäß § 1a Abs. 2 S. 4 BauGB wird in der Begründung noch ausführlicher dargelegt. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch nur die vorbereitende Bauleitplanung dar. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist diese Vorgabe erneut zu prüfen.

Bezüglich der Erreichbarkeit von Nutzflächen und Hofstellen beziehen sich die Anregungen auf konkrete bauliche Vorhaben bzw. können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die Ebene des Flächennutzungsplanes ist hierfür noch zu grob.

Bezüglich der Rahmenansprüche der Betriebe um bebauten und unbebauten Bereich können auf Ebene der Flächennutzungsplanung derart detaillierte Steuerungen für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nicht geleistet werden. Ergänzungen dieser Betriebe im Anschluss an die Ortschaften, wären bei Vorliegen des Privilegierungstatbestandes nach § 35 Abs. 1 BauGB und Erfüllung anderer relevanter Rechtsvorschriften (z.B. Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht) auch außerhalb der dargestellten Bauflächen im FNP möglich.

Die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude (u.a. Maschinenhallen) im planungsrechtlichen Außenbereich ist an den Privilegierungstatbestand des § 35 BauGB gebunden. Es wird daher kein zwingendes Steuerungserfordernis gesehen, da nicht privilegierte Betriebe i.d.R. auch keine Notwendigkeit für die Errichtung größerer Gebäude haben dürften. Bisher wurden seitens der aktiven Landwirte im Stadtgebiet auch keine gezielten Wünsche an die Stadt herangetragen. In den im FNP dargestellten gemischten Bauflächen sind i.d.R. auch Gemeinschafts-Maschinenhallen möglich. Ein weiteres Darstellungserfordernis wird zunächst nicht gesehen.

Im Rahmen der Betrachtung der einzelnen, geplanten Bauflächen wurde auf immissionsschutztechnische Belange bereits eingegangen. Sofern im Einzelfall eine detailliertere Betrachtung erforderlich wird, wird das Angebot des AELF zur Abschätzung gerne angenommen, da eine pauschale Abstandsregelung von 120 m nicht zwingend zielführend ist, zumal die Definition eines „größeren Viehbestandes“ fehlt.

Im Flächennutzungsplan erfolgte eine Überprüfung der tatsächlichen Gebietscharakter vor Ort und ein Abgleich mit den planerischen Absichten der Stadt. Sofern noch landwirtschaftliche Betriebe in den Dörfern aktiv waren, wurde i.d.R. von einer Umwidmung abgesehen und auch potenzielle Erweiterungsabsichten – sofern möglich – berücksichtigt. In den Fällen, in denen (schon lange) kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mehr bestand und sich der Gebietscharakter verändert hat, wurden nun auch Wohnbauflächen neu dargestellt. Im Flächennutzungsplan soll im üblichen noch keine Differenzierung in Baugebiete (MD, MI etc.) durchgeführt werden, sondern die Darstellungen auf der Ebene der Bauflächen (gemischte Bauflächen) vollzogen werden. In nachfolgenden Verfahren kann dann eine Differenzierung erfolgen.

In den Entwurf des Flächennutzungsplanes werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen. Es handelt sich dabei noch nicht um konkret festgesetzte Ausgleichs-/Ersatzflächen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen, auch über produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) im Rahmen der BayKompV muss dann in den nachgeordneten Planungsebenen erfolgen. Hier kann dann auch auf eine verträgliche Situierung im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Gewanne geachtet werden. Grundsätzlich gilt auch für die Bauleitplanung § 15 Abs. 3 BNatSchG (Berücksichtigung von agrarstrukturellen Belangen bei der Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

In Begründung und Umweltbericht ist bereits auf die Nähe zu Waldflächen hingewiesen. In der verbindlichen Bauleitplanung ist dieser Umstand zu berücksichtigen. Hier können Gebäude oder Baufläche entsprechend abgerückt oder anderweitige, geeignete Planungsmöglichkeiten gewählt werden. Auf die Abwägung zu den jeweiligen Bauflächen wird verwiesen.

Die übrigen Stellungnahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das AELF wird  zum Entwurf hin erneut beteiligt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

2. Beschluss: Amt für ländliche Entwicklung

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen.

Der Planung lagen bereits die vorläufigen Grundstücksaufteilungen der Flurneuordnung zugrunde. Im Entwurf wird der dann aktuell gültige Stand der Flurkarte verwendet. In die Begründung werden auch noch Hinweise auf die laufenden Verfahren ergänzt.

Soweit diese Landschaftselemente schon dem Ökoflächenkataster des LfU gemeldet wurden, sind sie bereits im Planblatt als solche dargestellt.

Das ILE ist bekannt und liegt vor. In die Begründung werden einzelne Punkte und Hinweise zum ILE ergänzt.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

3. Beschluss: Bayerischer Bauernverband

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.

In Ludersheim werden zum Entwurf hin wieder gewerbliche Bauflächen neu in den FNP aufgenommen.

In den Ortsteilen sollen kleinere Abrundungen zur Abdeckung des Eigenbedarfes möglich sein. Bezüglich der Auswirkungen auf Bereiche wie Nahversorgung und soziale Infrastruktur kann der Flächennutzungsplan noch keine Abschätzungen in der gewünschten Detailschärfe liefern. Die kleineren Entwicklungen werden sich auf diese Bereiche aber kaum oder gar nicht auswirken. Bei den größeren Gebieten, wie z.B. Altdorf-Nord, sind auf Bebauungsplanebene dezidiertere Betrachtungen erforderlich.

Die genaue zeitliche Abfolge der Baulandentwicklung ist nicht bekannt und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Aktuell werden aber bereits einige Bebauungsplanverfahren zu den geplanten Bauflächen betrieben, u.a. zu dem größten Gebiet im Altdorfer Norden. In der Schaffung gut erschlossener Wohnquartiere (S-Bahn-Anschluss) sieht die Stadt auch die größten Prioritäten.

In den Entwurf des Flächennutzungsplanes werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen, z.B. auch über produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK), muss dann in den nachgeordneten Planungsebenen erfolgen. Hier kann dann auch auf eine verträgliche Situierung im Hinblick auf die Landwirtschaft geachtet werden. Grundsätzlich gilt auch für die Bauleitplanung § 15 Abs. 3 BNatSchG (Berücksichtigung von agrarstrukturellen Belangen bei der Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

Der Vorentwurf wird überarbeitet. Im Zuge der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Anpassung der Planung kommt es zur Streichung bzw. Reduzierung verschiedener Bauflächen (vgl. Abwägung zu den jeweiligen Bauflächen).

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

4. Beschluss: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Abteilung B

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.

Die Auflistung der aktuell bekannten Baudenkmäler wird zum Entwurf des FNP hin als Anhang in die Begründung aufgenommen. Die Aufnahme aller Baudenkmäler in das Planblatt würde deren Leserlichkeit extrem einschränken, da allein in der Altstadt von Altdorf eine Vielzahl von Baudenkmälern besteht. Eine selektive Darstellung einzelner Baudenkmäler wäre aber nicht zielführend. Schon bisher sind die denkmalgeschützten Ensembles sowie landschaftsprägende Denkmale dargestellt, was für ausreichend erachtet wird. Zumal sich der Denkmalcharakter von Gebäuden ändern kann (Neuaufnahmen in die Denkmalliste).

Die aktuellen Bodendenkmalflächen werden zum Entwurf hin im Plan nachrichtlich übernommen. Bisher waren sie nur mit Symbol gekennzeichnet.

Bei den von einer Überplanung mit Bauflächen betroffenen Bodendenkmälern erfolgte bereits ein entsprechender Hinweis in Begründung und Umweltbericht (bei Fläche W 7 ist dies in der Begründung zu ergänzen, im UB war der Hinweis schon enthalten).

Bei einer Überplanung von Bodendenkmälern im Rahmen von Bebauungsplänen ist in intensive Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu treten.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

5. Beschluss: Bayerisches Landesamt für Umwelt

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen.

Die Geotopliste in Kap. 9.1 der Begründung wird um die Sophienquelle ergänzt.

Die Steinerne Rinne bei Raschbach ist ein geschützter Landschaftsbestandteil der mit Verordnung vom 16.05.1997 unter Schutz gestellt wurde. Ihre Lage ist auch in der TK 25 vermerkt.

Die Hinweise bezüglich Verwitterungs- und Rutschempfindlichkeit des Baugrunds in den Gebieten, in denen die Opalinuston- und die Amaltheenton-Formationen anstehen, sind konkret auf Ebene von Bebauungsplänen oder sonstigen Vorhaben zu überprüfen.

Es erfolgt aber ein Hinweis in Kap. 12 des Umweltberichts zu Rutschgefahren.

Die Themenkarte Boden ist Bestandteil des in den FNP integrierten Landschaftsplanes.

Grundsätzlich ist der Ist-Zustand erfasst. Im Normalfall war von unbeeinträchtigten Verhältnissen auszugehen, andernfalls wurde dies im Umweltbericht vermerkt. Die Aussagen im Umweltbericht werden aber überprüft und expliziter auf einen unbeeinträchtigten Zustand des Schutzguts hingewiesen.

Der Umweltbericht wird dahingehend ergänzt.

Es wird hier auf die Abwägung zu den einzelnen Baugebieten W 10 und W 18 verwiesen.

Die genannten Stellen wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt und abgegebene Stellungnahmen in die Abwägung eingestellt.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

6. Beschluss: Bundsaufsicht für Flugsicherung

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Bundesaufsicht für Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen.

Der Bereich "Sonderbaufläche S - Konzentrationszone Windenergie" wurde bereits im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (wirksam seit 04.06.2013) als Sonderbaufläche für die Windenergie gesichert. Im vorliegenden Vorentwurf wurden diese Planungen lediglich übernommen. Da es sich um ein Gebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen handelt, das im Übrigen auch im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss, bei dem auch die Belange der Flugsicherung detailliert geprüft werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche kann daher so beibehalten werden. In Kap. 8.1.3 der Begründung wird aber noch ein Hinweis auf die Radaranlage am Mittersberg aufgenommen.

In Kap. 7.3 der Begründung wird ein Hinweis auf die Radaranlage am Mittersberg aufgenommen, da der 15 km-Radius das Stadtgebiet erfasst. Der Radius wird auch im Planblatt nachrichtlich übernommen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

7. Beschluss: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

In erster Linie sind Höhen über 20 m aber bei Planungen von Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitungen etc. zu erwarten. Diese Planungen liegen nicht im Aufgabenbereich der Stadt Altdorf. Es erfolgt daher noch in Kap. 8.1.3 der Begründung ein Hinweis auf die Beteiligung der Bundesnetzagentur.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

8. Beschluss: Bund Naturschutz, Ortsgruppe Altdorf/Winkelhaid

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahem des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen.

Mit der Darstellung von Bauflächen im Flächennutzungsplan ist noch keine endgültige Entscheidung über die späteren Wohnformen und baulichen Dichten getroffen. Die in der Begründung genannten Dichten und die Wohnform von Einzel-/Doppelhäusern sind aber gerade für die vielen kleineren Arrondierungen in den ländlichen Ortsteilen von Altdorf auch vor dem Hintergrund des dort vorherrschenden Siedlungstyps und dem Orts- und Landschaftsbild zu sehen. In den größeren, zentrumsnahen Bauflächen (wie z.B. Altdorf Nord) werden durchaus höhere Dichten angestrebt, die auch nur mit anderen Wohnformen (Reihenhäuser, ggf. auch Geschosswohnungsbau) erzielt werden können.

Im Übrigen erfolgte zum Entwurf hin eine Reduzierung der dargestellten Bauflächen.

Die Stad Altdorf ist bemüht, den Bau bezahlbaren Wohnraums zu fördern, kann dies selbst aber nur in beschränktem Umfang. Gesteigerte Grund- und Baupreise haben hier unabhängig von allen Bestrebungen zu einer steten Teuerung geführt.

Die Stadt Altdorf reagiert mit ihren Planungen auf bestehende Trends und Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt. Niedrigere Belegungszahlen resultieren aus dem früheren Wunsch junger Erwachsener nach Selbständigkeit und aus der längeren Mobilität von Senioren in ihren Wohnungen. Durch eine Verknappung der Ressource Wohnraum kann diesen gesellschaftlichen Trends zum Wohnen nicht im gewünschten Umfang begegnet werden. Die Stadt unterstützt dies auch nicht bewusst und setzt mit einer Belegungszahl von 2,0 EW/WE bewusst eine Grenze.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, wird und kann nicht jede im FNP dargestellte Baufläche entwickelt werden. Durch die Änderung von Rahmenbedingungen und auch der Bereitschaft der Grundeigentümer können sich denkbare Optionen schnell zerschlagen. Der Flächennutzungsplan muss hier daher vorausschauend agieren und sich einen gewissen Spielraum erhalten. Zum Entwurf hin erfolgt aber eine Reduzierung der dargestellten Bauflächen.

Das Baulückenkataster wird zum Entwurf hin noch fortgeschrieben, so dass aktuelle Zahlen in die Begründung aufgenommen werden können. Es hat sich gezeigt, dass zum einen Grundstücke enthalten waren, die im vollen Umfang gar nicht bebaubar sind und somit das Potential von 27 ha zu groß gegriffen war, zum anderen konnten seit erstmaliger Erstellung des Baulückenkatasters bereits einige Baulücken mobilisiert werden. Die Zahlen und die Mobilisierungsrate werden daher in der Begründung geändert.

Eine höhere Dichte der Bebauung muss auch unter Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Die Stadt beabsichtigt daher gerade in S-Bahn-Nähe auch eine höhere Dichte

über andere Wohnformen, in den ländlichen Siedlungsteilen wird dagegen eine lockerere Bebauung aus Gründen des Ortsbildes favorisiert.

In gemischten Bauflächen ist ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu entwickeln. Um den Anteil dieser Fläche für die Deckung des Wohnbauflächenbedarfes zu ermitteln, wurde auf die gesamte Baufläche eine mittlere Dichte an WE/ha gelegt. Es handelt sich daher nicht um eine Scheinausweisung. Um dies besser zu verdeutlichen, erfolgt zukünftig bei allen MI-Datenblättern in der Begründung eine Korrektur der Dichteangabe (x WE/ha auf 50% der Fläche).

Die Abwägung bezüglich der einzelnen Bauflächen erfolgt zusammen mit den anderen Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauflächen. Zum Entwurf hin erfolgt eine Reduzierung der dargestellten Bauflächen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

9. Beschluss: Deutsche Behn AG, DB Immobilien Region Süd

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilen wird zur Kenntnis genommen.

Es wird auf die Abwägung zur Baufläche W 2 verwiesen. Der Schutzstreifen der Bahnstromleitung liegt weitgehend außerhalb der Baufläche, so dass die Hinweise für den Großteil der Baufläche nicht relevant sind. Sie sind aber bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Die vorgetragenen Hinweise hinsichtlich Neuanpflanzungen können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) Berücksichtigung finden. Im FNP werden noch keine Entscheidungen über konkrete Bepflanzungen oder dergleichen getroffen.

Sofern auf die geplanten Bauflächen relevante Immissionen einwirken, so sind diese in der verbindlichen Bauleitplanung näher gutachterlich zu untersuchen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung werden keine unüberwindbaren Hindernisse gesehen, einen aktiven oder passiven Schallschutz im Bebauungsplan zu bewältigen.

Der vorgetragene Hinweis hinsichtlich Beleuchtung und Werbeflächen kann erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) Berücksichtigung finden.

Da es um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geht, werden in diesem Planungsstadium auch noch keine Aussagen zur Einhaltung des Abstandsflächenrechts getroffen.

Der Hinweis bezüglich Immobilienrelevanter Belange wird zur Kenntnis genommen. Es geht hierbei um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Daher werden in diesem Planungsstadium auch noch keine Aussagen zur Einhaltung des Abstandsflächenrechts getroffen. Der Hinweis ist auf Ebene der Bebauungsplanung zu berücksichtigen

Der Hinweis hinsichtlich Bauten nahe der Bahn ist auf Vorhabenebene relevant und zu berücksichtigen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

10. Beschluss: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - TI NL Süd PTI 12

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können Punkte, wie die konkrete Erschließung und der Verlauf der Sparten nicht geklärt werden. Dies geschieht auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. auf Vorhabenebene.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

11. Beschluss: DFS Deutsche Flugsicherung

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen.

Die Sonderbaufläche für Windenergienutzung im Nordosten des Stadtgebietes wurde bereits im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (wirksam seit 04.06.2013) als Sonderbaufläche für die Windenergie gesichert. Im vorliegenden Vorentwurf wurden diese Planungen lediglich übernommen. Da es sich um ein Gebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen handelt, das im Übrigen auch im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss, bei dem auch die Belange der Flugsicherung detailliert geprüft werden. Im Beteiligungsverfahren zur 8. Änderung des FNP hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in ihrer Stellungnahme vom 19.10.2012 darauf verwiesen, dass eine Prüfung nach § 18a LuftVG auf eine mögliche Störwirkung durch sie auf Ebene der konkreten Vorhabenplanung erfolgt, da sie auch einer Einzelfallprüfung bedürfen. In einer gutachterlichen Stellungnahme nach § 18a LuftVG hat die DFS im Übrigen am 02.04.2012 aufgrund der relativ geringen Fläche des Vorranggebietes und der gegebenen Entfernung auch keine Bedenken geäußert. Die Darstellung der Sonderbaufläche kann daher so beibehalten werden. In Kap. 7.3 und 8.1.3 der Begründung wird ein Hinweis auf die Radaranlage am Mittersberg aufgenommen, da der 15 km-Radius das Stadtgebiet erfasst.

Das BAF wurde im Verfahren beteiligt und dessen Stellungnahme in die Abwägung eingestellt.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

12. Beschluss: Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes wird zur Kenntnis genommen.

Durch die Planungen werden auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine Einschränkungen für den Bahnbetrieb gesehen. In späteren Planungen sind Bau- und Pflanzmaßnahmen mit den Belangen des Bahnbetriebes abzustimmen.

Die DB AG wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben, die auch in die Abwägung eingestellt wurde.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

13. Beschluss. Ev-Luth. Kirchengemeinde Altdorf

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Ev-Luth Kirchengemeinde wird zur Kenntnis genommen.

Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anregerin war bisher im Flächennutzungsplan lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich kein verbindliches Baurecht für die Fläche. Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Gerade der Entwicklung im Norden Altdorfs (W 7) wird hier der Vorzug gegeben, da auch hier eine Nähe zu sozialen Infrastrukturen gegeben ist, dafür aber eine größere Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt. In der Abwägung mit allen Belangen, auch die vorgetragenen Punkte zum nicht erforderlichen Schallschutz im Nordosten von Altdorf und zur Erschließung berücksichtigen, hat sich die Stadt dennoch für eine Schwerpunktsetzung im Norden von Altdorf entschlossen. Die Beibehaltung einer kleineren Fläche zur Abrundung östlich der Hackenrichtstraße wird hierzu nicht als Widerspruch gesehen.

Die Herausnahme ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, sparsam mit der Ressource Fläche umzugehen, auf die auch im Zuge der Beteiligung von verschiedener Seite hingewiesen wurde. Eine beliebige Aufnahme jeder grundsätzlich geeigneten Fläche als Baufläche ist damit nicht möglich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Hierin (zu Punkt 5) wird kein herausragender Vorteil gesehen, da ähnliche Maßnahmen z.B. auch bei der Fläche W 7 Altdorf Nord möglich sind.

Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den genannten Zielen  (aus Punkt 6) gefolgt. Neben der Entwicklung der Kernstadt ist auch auf eine moderate Entwicklung in den Ortsteilen zu legen. Hierin wird kein Widerspruch gesehen.

Die Rechtslage hinsichtlich vorhandenen oder nicht vorhandenen Baurechts ist zu jeder Zeit klar gewesen. Die Stadt Altdorf nimmt keine Einwirkung auf private Spekulationen zur weiteren Entwicklung von Flächen.

Allein die Darstellung von Bauflächen im FNP reduziert noch keine Grundstückspreise, da hier von Bedeutung ist wie viele baureife Grundstücke dem Bodenmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Auch bei der betroffenen Fläche der Anregerin müsste erst Baurecht über einen Bebauungsplan geschaffen und die Erschließungsfragen (insbesondere Entwässerung) geklärt werden.

Wie oben ausgeführt, hält die Stadt an der Darstellung als Grünfläche fest. Eine Darstellung als Baufläche kommt vor dem Hintergrund erforderlicher Streichungen von anderen Bauflächen nicht in Frage. Der Anregung kann daher nicht gefolgt werden.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dietz befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

14. Beschluss: HBE Handelsverband Bayern e.V

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des HBE wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

15. Beschluss: IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird unter Abwägung aller Stellungnahmen überarbeitet, was auch den Verzicht auf einzelne geplante Bauflächen erfordert. Den Maßgaben zur vorrangigen Innenentwicklung wird dadurch Vorschub geleistet

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

16. Beschluss: Kanalisations-Zweckverband "Schwarzachgruppe"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverbandes "Schwarzachgruppe" wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Verweis zur gültigen Schmutzfrachtberechnung auf die Maßgaben des WHG ist im Kap. 8.4 der Begründung bereits enthalten.

Die genaue Entwässerungsplanung kann noch nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen. Sofern aber bereits hier ein Flächenbedarf für Entwässerungseinrichtung (z.B. Rückhaltebecken) ersichtlich ist, werden diese im Plan berücksichtigt.

Diese Prüfungen können im Detail erst in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) erfolgen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

17. Beschluss: Kreisbrandrat Landkreis Nürnberger Land

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen.

Alle Standorte der Feuerwehren sind als Flächen für Gemeinbedarf dargestellt oder zumindest mit Symbol „Feuerwehr“ gekennzeichnet. Im Ortsteil Ludersheim erfolgt eine Ergänzung der Darstellung mit Symbol bezüglich des geplanten Feuerwehrgerätehauses am Ellholzweg. Ein Standort für das geplante neue Feuerwehrhaus in Altdorf steht noch nicht fest.

Es besteht auf Ebene der Flächennutzungsplanung lediglich die Möglichkeit, Flächen zu umgrenzen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Bei den bestehenden Standorten liegen i.d.R. bereits entsprechende Nutzungsmischungen vor bzw. wurden die Belange des Immissionsschutzes bereits berücksichtigt, so dass eine explizite Kennzeichnung nicht für erforderlich erachtet wird.

Der ursprünglich angedachte Standort an der Weidentalstraße ist nun für andere Zwecke vorgesehen. Ein alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.

 

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

18. Beschluss: Kreisheimatpfleger für Archäologie

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Landratsamt Nürnberger Land wurden beide im Verfahren beteiligt. Die bekannten (und auch bisher unbekannten) Bodendenkmale sind im Verfahren zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Möglichkeiten auf Eben der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu prüfen, die eine Erhaltung der Bodendenkmäler oder z.B. auch eine konservatorische Überdeckung ermöglichen.

Bezüglich der Fläche Hagenhausen "Im roten Stein" wird durch die geplante Reduzierung dieser Baufläche eine Erhaltung des Bodendenkmals möglich sein.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

19. Beschluss: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt muss bei der Flächennutzungsplanung auch perspektivisch denken und sich eine gewisse Flexibilität bei der Baulandentwicklung vorbehalten. Der Vorentwurf wird überarbeitet. Im Zuge der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Anpassung der Planung kommt es zur Streichung bzw. Reduzierung verschiedener Bauflächen (vgl. Abwägung zu den jeweiligen Bauflächen).

Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den landesplanerischen Zielen gefolgt. Neben der Entwicklung der Kernstadt ist auch auf eine moderate Entwicklung in den Ortsteilen zu legen. Hierin wird kein Widerspruch gesehen.

Von den vom Anreger genannten Bauflächen wird die Fläche W 9 reduziert, die Fläche W 12 und W 18 gänzlich gestrichen. Die Planung für die anderen Flächen wird dagegen beibehalten, da andere Belange hier überwiegen.

Beide Planungen (Nordumfahrung und Spange ST 2240 - Hagenhausener Straße) wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Der Anregung ist damit gefolgt.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

20. Beschluss: Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahe des Landratsamtes wir zur Kenntnis genommen.

Zur Planungsrechtlichen Stellungnahme wird folgendes beschlossen:

Die Gründe, warum für schon früher geplante und im FNP dargestellte Bauflächen noch nicht über eine verbindliche Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden konnte sind vielfältig. Teils liegt es an der fehlenden Bereitschaft (einzelner) Grundstückseigentümer, teils an noch nicht geklärten technischen Erschließungsfragen. Teils wurden aus diesen Gründen Bauflächen auch zurückgenommen. Die Stadt Altdorf ist aber z.B. konkret mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Altdorf Nord“ beschäftigt. Diese Fläche war schon im FNP enthalten und soll auch beibehalten werden.

Die Stadt Altdorf hat bereits ein Baulückenkataster erstellen und hierzu eine „Machbarkeitsstudie zur Ortsentwicklung“ vorlegen lassen (GBI, November 2016). Dieses Kataster stellt auch Grundlage des Verwaltungshandelns dar, allerdings kann die Stadt Altdorf nicht immer in dem Maße in den Bodenmarkt eingreifen. Die Möglichkeiten der Nachverdichtung werden auch geprüft und auch in einzelnen Fällen schon umgesetzt.

Detaillierte Bevölkerungsprognosen auf Ebene der Stadt Altdorf liegen keine vor. Es können nur die Prognosen auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene heruntergerechnet werden, was mit gewissen Unschärfen verbunden ist. Die Entwicklung der letzten Jahre in Altdorf war durch ein Fehlen verfügbaren Wohnraums auf dem Bodenmarkt geprägt. Die Stadt hinkt hier in der Entwicklung ihrer eigentlichen zentralörtlichen Funktion hinterher. Ein im Vergleich zum ländlichen Umland deutlich stärkerer Bevölkerungszuwachs, auch bedingt durch zunehmende Bauflächenknappheit in Nürnberg/Fürth/Erlangen, wird daher als sinnvolle und nicht überzogene Größenordnung angesehen. Es erfolgt aber ohnehin eine Überarbeitung des Vorentwurfs unter Streichung verschiedener Bauflächendarstellungen.

Die Anregung bezüglich der Erweiterungen wird aufgegriffen und in den Ortsteilen verschiedene Bauflächen zukünftig nicht mehr weiterverfolgt (vgl. Abwägung zu den einzelnen Bauflächen). Weitere Bauflächen werden in ihrer Ausdehnung reduziert.

Die Abwägung hierzu erfolgte gemeinsam mit anderen Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauflächen

Für den Bereich "Unterrieden Mühle" besteht die rechtskräftige Satzung „Am Mühlerlenweg“. Im Bereich westlich des Bachlaufes stehen ohnehin zwei Gebäude unter Denkmalschutz. Auf die Darstellung als Baufläche im FNP kann verzichtet werden. Die Darstellung wird geändert und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft mit Überlagerung „Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern und Talräumen“ dargestellt, was vom Grundsatz der Darstellung des noch rechtskräftigen FNP (Flächen für Talräumen und Talmulden) entspricht. Die bestehende Ergänzungssatzung behält Rechtskraft. Der Anregung ist damit entsprochen.

Die Grenzen der (in der 9. Änderung des FNP) dargestellten geplanten Bauflächen sind bis auf kleinere Abgrenzungsunterschiede, die in den Rahmen der Parzellenunschärfe fallen, in den Vorentwurf des FNP übernommen worden.

Die Fläche südlich des Schulzentrums ist bereits mit Wohngebäuden bebaut und ist in großen Teilen dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Es erfolgt im Westen jedoch eine stärkere Orientierung an der Bestandsbebauung. Die westliche Teilfläche wird daher wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme:

Hinsichtlich der Gebiete Eismannsberg und Wappeltshofen wird auf die Ausführungen in Kap. 8.1.3 der Begründung verwiesen. Im Artikel 82 Abs. 5 BayBO wird den Kommunen über die Bauleitplanung eine Unterschreitung von 10 H ermöglicht. Aufgrund der Wirksamkeit der FNP-Änderung vor Einführung der 10 H-Regelung gilt hier nach § 82 Abs. 4 BayBO Bestandsschutz, d.h. die Konzentrationsflächendarstellungen gelten unverändert fort, mit der Folge, dass WEA hier wie bisher nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert sind. (vgl. Windenergieerlass GemBek vom 19. Juli 2016, AllMbl. 10/2016, S. 1642ff). Eine Darstellung wie angeregt, würde auch nur für die bestehenden Anlagen möglich sein, nicht aber für geplante, da hier die zukünftige Höhe noch nicht bekannt ist bzw. im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt werden kann.

Aus oben genannten Gründen muss daher nicht auf die Darstellung von Bauflächen verzichtet werden, zumal der Gemeinde immer noch eine Steuerung über den Bebauungsplan möglich wäre, der auch geringere Abstände als 10 H ermöglichen könnte.

Die Abwägung hierzu erfolgte gesammelt zu den jeweiligen Bauflächen.

Naturschutz-Stellungnahme:

Bezüglich der Markierung der Flächen im Landschaftsplan wird die Legende zu diesem Plan grafisch überarbeitet.

Die Stadt Altdorf reagiert mit ihren Planungen auf bestehende Trends und Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt. Niedrigere Belegungszahlen resultieren aus dem früheren Wunsch junger Erwachsener nach Selbständigkeit und aus der längeren Mobilität von Senioren in ihren Wohnungen. Durch eine Verknappung der Ressource Wohnraum kann diesen gesellschaftlichen Trends zum Wohnen nicht im gewünschten Umfang begegnet werden. Die Stadt unterstützt dies auch nicht bewusst und setzt mit einer Belegungszahl von 2,0 EW/WE bewusst eine Grenze. Es handelt sich hier also eigentlich nicht um eine Planung, sondern das Anerkenntnis der realen Gegebenheiten.

Die Stadt muss bei der Flächennutzungsplanung auch perspektivisch denken und sich eine gewisse Flexibilität bei der Baulandentwicklung vorbehalten. Die dargestellten Bauflächen gehen daher etwas über den tatsächlich ermittelten Bedarf hinaus. Im weiteren Verfahren kommt es aber zu einer weiteren Zurücknahme von geplanten Bauflächen.

Die Abwägung hierzu erfolgte gesammelt zu den jeweiligen Bauflächen

Die Planung (v.a. der Umgehungsstraßen) wurde bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt. Der Anregung ist damit entsprochen.

Bodenschutz und Wasserschutzfachliche Stellungnahme:

Die Stellungnahme der Stelle für Boden und Wasserschutz wird zur Kenntnis genommen.

Tiefbau Stellungnahme:

Die Planung der Umgehungsstraße wurde bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt. Weitere Anpassungen erübrigen sich damit. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die übrigen Hinweise des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

21. Beschluss: Regierung von Mittelfranken - Fachberater Brand und Katastrophen Schutz

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der konkrete Nachweis der Löschwasserversorgung kann auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) geführt werden, wenn der konkrete Bedarf bekannt ist.

Alle bestehenden Standorte der Feuerwehren sind als Flächen für Gemeinbedarf dargestellt oder zumindest mit Symbol „Feuerwehr“ gekennzeichnet. Im Ortsteil Ludersheim erfolgt eine Ergänzung der Darstellung mit Symbol bezüglich des geplanten Feuerwehrgerätehauses am Ellholzweg. Der ursprünglich angedachte Standort für ein neues Feuerwehrhaus in Altdorf an der Weidentalstraße ist nun für andere Zwecke vorgesehen. Ein alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

22. Beschluss: Main Donau Netzgesellschaft mbH - Abt. Netzmanagement

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen.

Die fehlenden Leitungstrassen werden im Planblatt ergänzt. Die Darstellung der betroffenen oberirdischen Leitungstrassen wird in unterirdische Leitungstrassen abgeändert, soweit diese außerhalb von Straßen liegen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

23. Beschluss: Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt wird zur Kenntnis genommen.

Neu geplante Verkehrsflächen im Umfeld des Lagers sind derzeit nicht vorgesehen.

Der minimale Abstand zwischen der Grundstücksgrenze, auf dem sich das Lager befindet, und der geplanten Baufläche beträgt derzeit 380 m und vom Lagergebäude zur Baufläche ca. 390 m. Die genaue Abgrenzung des Baugebietes (parzellenscharfe Konkretisierung) unter Beachtung der zu berücksichtigenden Belange kann daher im Rahmen der Bebauungsplanung stattfinden, zumal dort auch der Waldabstand berücksichtigt werden muss. An der Planung kann daher festgehalten werden.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

 

24. Beschluss: Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung hinsichtlich der "langfristig geplanten Vorbehaltsfläche für Wohnen" wird entsprochen und die Begründung in diesem Punkt überarbeitet.

Das Verfahren zur 9. Änderung des FNP ist noch nicht abgeschlossen und wurde daher noch nicht in Kap. 2.7 erwähnt. Es ist jedoch in den Plandarstellungen berücksichtigt. Der aktuelle Planstand dieses Verfahrens wird in der Begründung ergänzt, zumal das Änderungsverfahren voraussichtlich vor Rechtskraft der Gesamtfortschreibung wirksam wird.

Landesplanerische Stellungnahme

Die Hinweise der Landesplanung werden zur Kenntnis genommen.

Die Begründung wird angepasst und aktualisiert und auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs detaillierter eingegangen, wie bei einer gemeinsamen Besprechung bei der Höheren Landesplanungsbehörde mit dem Planungsverband am 27.11.2018 vereinbart.

Auf die schon gelaufenen Bestrebungen der Stadt Altdorf zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen (z.B. Erstellung Baulückenkataster, Nachverdichtung von Flächen) wird in der Begründung detaillierter eingegangen. Insbesondere hat sich gezeigt, dass zum einen Grundstücke enthalten waren, die im vollen Umfang gar nicht bebaubar waren und somit das Potential von 27 ha zu groß gegriffen war, zum anderen konnten seit erstmaliger Erstellung des Baulückenkatasters bereits einige Baulücken mobilisiert werden. Die Zahlen und die Mobilisierungsrate werden daher in der Begründung geändert.

Der FNP wird überarbeitet und zum Entwurf hin entfallen einzelne Flächen, insbesondere in den Ortsteilen (vgl. Abwägung zu den einzelnen Bauflächen). Weitere Bauflächen werden in ihrer Ausdehnung reduziert.

Auf eine Darstellung als gewerbliche Baufläche der Fläche Nord-Östlich von Wappeltshofen wird verzichtet. Die Darstellung wird wieder in Fläche für Landwirtschaft geändert. Der Anregung ist damit entsprochen

Die Fläche nördlich von Unterrieden wird zukünftig als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt.

Mögliche Flächen für Aufforstungen können im Rahmen des Ausgleichskonzeptes ermittelt werden.

Die Stellungnahmen von Höherer und Unterer Naturschutzbehörde werden in die Abwägung eingestellt. Teils entfallen Bauflächen, die kartierte Biotope überplanen würden.

Hinsichtlich der Konzentrationszone Windenergie wird auf die obige Abwägung verwieden, die die Anregungen in weiten Teilen aufgegriffen hat.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Sachgebiet Städtebau:

Die Hinweise des Sachgebiets Städtebau werden zur Kenntnis genommen.

Sachgebiet Naturschutz

Die Hinweise des Sachgebiets Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Nicht alle kartierten Biotope haben einen hohen naturschutzfachlichen Wert, da u.a. auch viele Gehölzbestände erfasst wurden. Umgekehrt fehlen in der amtlichen Biotopkartierung auch geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG, die bei Planungen aber zu berücksichtigen sind. Teils entfallen Bauflächen, die Biotope überplant haben.

Diese Baufläche W 18 in Unterrieden wird zum Entwurf hin wieder als Fläche für die Landwirtschaft mit Überlagerung „Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern und Talräumen“ dargestellt.

Die Anführung der einzelnen Nummern der jeweiligen Biotope würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Lesbarkeit des Flächennutzungsplanes führen. Der FNP ist auch kein Informationssystem. In der Begründung wird aber ein Hinweis auf die einschlägigen, auch im Internet verfügbaren Auskunftssysteme zu den Biotopen ergänzt sowie zur Unterscheidung von kartierten und nicht kartierten Biotopen, die aber sehr wohl auch geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG darstellen können.

Sofern die Ökokontoflächen der Stadt Altdorf nicht ohnehin schon im Ökoflächenkataster des LfU gemeldet sind, erfolgt eine Darstellung im Rahmen der „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung“. Teils handelt es sich hier bisher auch nur um einen Flächenpool und noch keine anerkannten Ökokontoflächen. Die Begründung wird hierzu überarbeitet und ergänzt und ggf. auch zeichnerische Darstellungen in das Planblatt übernommen.

In den Entwurf des Flächennutzungsplanes werden noch „Räume für potenzielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung“ aufgenommen.

Die übrigen Hinweise der Regierung von Mittelfranken werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

25. Beschluss: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen.

Der Flugplatz bei Pühlheim ist im FNP bereits eingetragen. Der Modellflugplatz bei Eismannsberg wird als Grünfläche dargestellt. Zu beiden Flächen wird die Flugzone in das Planblatt mit eingetragen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

26. Beschluss: Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Planungsverbandes wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund Änderungen an der Planung wird der Planungsverband im Verfahren erneut beteiligt werden.

Das Verfahren zur 9. Änderung des FNP ist noch nicht abgeschlossen und wurde daher noch nicht in Kap. 2.7 erwähnt. Es ist jedoch in den Plandarstellungen berücksichtigt. Der aktuelle Planstand dieses Verfahrens wird in der Begründung ergänzt, zumal das Änderungsverfahren voraussichtlich vor Rechtskraft der Gesamtfortschreibung wirksam wird..

Regionalplanerische Stellungnahme

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, warum für schon früher geplante und im FNP dargestellte Bauflächen noch nicht über eine verbindliche Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden konnte sind vielfältig. Teils liegt es an der fehlenden Bereitschaft (einzelner) Grundstückseigentümer, teils an noch nicht geklärten technischen Erschließungsfragen. Teils wurden aus diesen Gründen Bauflächen auch zurückgenommen.

Die Begründung wird angepasst und aktualisiert und auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs detaillierter eingegangen, wie bei einer gemeinsamen Besprechung bei der Höheren Landesplanungsbehörde mit dem Planungsverband am 27.11.2018 vereinbart.

Der Anregung hinsichtlich der "Langfristig geplanten Vorbehaltsfläche für Wohnen"  wird entsprochen und die Begründung in diesem Punkt überarbeitet und die knapp 31 ha „Vorbehaltsflächen“ nicht als echte Rücknahme dargestellt.

Das Baulückenkataster wurde fortgeschrieben. Es hat sich gezeigt, dass zum einen Grundstücke enthalten waren, die im vollen Umfang gar nicht bebaubar waren und somit das Potential von 27 ha zu groß gegriffen war, zum anderen konnten seit erstmaliger Erstellung des Baulückenkatasters bereits einige Baulücken mobilisiert werden. Die Zahlen und die Mobilisierungsrate werden daher in der Begründung geändert

Für den Bereich nordöstlich der Wohnbaufläche W18 besteht die rechtskräftige Ergänzungssatzung „Am Mühlerlenweg“. Im Bereich westlich des Bachlaufes stehen ohnehin zwei Gebäude unter Denkmalschutz. Auf die Darstellung als Baufläche im FNP kann verzichtet werden. Die Darstellung wird geändert und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft mit Überlagerung „Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern und Talräumen“ dargestellt, was vom Grundsatz der Darstellung des noch rechtskräftigen FNP (Flächen für Talräumen und Talmulden) entspricht. Die bestehende Ergänzungssatzung behält Rechtskraft. Der Anregung ist damit entsprochen.

Der Anregung hinsichtlich der gewerblichen Baufläche nordöstlich von Wappeltshofen wird entsprochen und auf eine Darstellung als gewerbliche Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder in Fläche für Landwirtschaft geändert.

Der FNP kann hinsichtlich der Windenergienutzung nur den Rahmen vorgeben. Die konkrete Standortsuche und der Abgleich mit allen Belangen ist im Rahmen der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu führen, die hier erforderlich werden.

Gerade bei den Bauflächen W 13 und W 14 an der Schleifmühle wurden bereits Baugenehmigungen ausgesprochen, bei denen auch die forstlichen Belange berücksichtigt wurden.

Nicht alle kartierten Biotope haben einen hohen naturschutzfachlichen Wert, da u.a. auch viele Gehölzbestände erfasst wurden. Umgekehrt fehlen in der amtlichen Biotopkartierung auch geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG, die bei Planungen aber zu berücksichtigen sind. Teils entfallen im Entwurf geplante Bauflächen, die Biotope überplanen würden.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Dr. Bernd Eckstein befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals.

 

27. Beschluss: Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen.

Auf die Bauverbotszonen wird schon bei den betroffenen Bauflächen bzw. auf die einschlägigen Vorschriften in Kap. 7.2.1 der Begründung hingewiesen.

Hinsichtlich des BP Nr. 43 wird auf das laufende Bebauungsplanverfahren verwiesen.

Dezidierte Festsetzungen hinsichtlich Werbende und Hinweisschilder sind im Flächennutzungsplan nicht möglich und auch nicht erforderlich.

Dezidierte Festsetzungen zu Neuanpflanzungen von Bäumen etc.  sind im Flächennutzungsplan nicht möglich und auch nicht erforderlich

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde im Verfahren beteiligt.

Nach Abschluss des Verfahrens erhält das Staatliche Bauamt einen digitalen Plansatz des Flächennutzungsplanes

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

28. Beschluss: Stadtwerke Altdorf

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Festsetzungen zu Baumpflanzungen getroffen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine derart detaillierten Festsetzungen zur Spartenverlegung getroffen.

Diese Hinweise beziehen sich auf die Umsetzung konkreter Vorhaben und sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes irrelevant.

Die übrigen Hinweise der Stadtwerke Altdorf werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

29. Beschluss: Tennet TSO GmbH

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Tennet TSO wird zur Kenntnis genommen.

                                                                                                                                   

Die Trassenverläufe waren bereits im FNP enthalten. Bezüglich der 40 m breiten Leitungsschutzzonen erfolgt eine Überprüfung der Darstellung und ggf. Anpassung.

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Festsetzungen hinsichtlich Leitungsschutzzonengetroffen. Es sind bereits Hinweise in Kap. 8.1.1 der Begründung enthalten.

Der Hinweis bezüglich Standsicherheit bezieht sich auf konkrete Vorhaben und ist erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren bzw. auf Vorhabenebene zu beachten.

Eine solche Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Felder kann auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.

Der Hinweis bezüglich Anpflanzungen bezieht sich auf konkrete Vorhaben und ist erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu beachten.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

30. Beschluss: Vodafone Kabel Deutschland

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme von Vodafone Kabel Deutschland wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise bezüglich Kabelschutz und Zeichenerklärung beziehen sich auf konkrete Vorhaben und sind erst in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu beachten.

Die übrigen Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

31. Beschluss: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Lediglich einzelne Anwesen im Außenbereich sammeln die anfallenden Hausabwässer noch in abflusslosen Gruben oder reinigen diese bereits in eigenen Kleinkläranlagen.

Der Generalentwässerungsplan wird auf Basis des FNP-Entwurfes überarbeitet werden.

Der Generalentwässerungsplan des KZV „Schwarzachgruppe“ wird in Abstimmung mit der Stadt Altdorf zu gegebener Zeit überarbeitet werden.

Ein entsprechender Verweis auf die Maßgaben des WHG ist im Kap. 8.4 der Begründung bereits enthalten.

Bei kleineren Bauflächen ist i.d.R. eine Entwässerung noch problemlos möglich. Bei den größeren Bauflächen, wie z.B. W 7 Altdorf Nord wird dies derzeit geprüft.

Der Notbrunnen soll aus den genannten Gründen nicht mit in den FNP aufgenommen werden

Die übrigen Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.