Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss 1: Bürger 1

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Das Flst. Nr. 1146 liegt außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Lage im Außenbereich und die Nähe zu dem gewerblichen Betrieb im Norden macht es nicht für Wohnnutzungen geeignet, weswegen dieser Anregung nicht entsprochen wird.

Das Flst. Nr. 1134 war im Vorentwurf bereits in der geplanten Baufläche MI 7 enthalten. Da diese Baufläche zum Entwurf hin nun aber vollständig entfällt, ist auch dieser Anregung damit nicht entsprochen. Die Gründe für die Herausnahme ist die allgemeine Bedarfssituation für die Ortsteile von Altdorf sowie naturschutzfachliche Gründe.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 2 : Bürger 2

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Einbeziehung der östlichen Hälfte von Flst. Nr. 40/3 (Gmkg. Grünsberg) wird abgelehnt, da eine Bebauung in zweiter Reihe an dieser Stelle in Gründsberg nicht gewünscht wird. Das Grundstück grenzt an zwei Seiten auch an ein LSG an.

Der Wunsch, eine Fläche zu veräußern, ist auch noch keine hinreichende Begründung, dort Bauland auszuweisen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 3: Bürger 3:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Eine Entwicklung an dieser Stelle (Flur Nr. 1489 Gem. Altdorf) – insbesondere zur Wohnbebauung in Nachbarschaft zu einem Gewerbegebiet – wird seitens der Stadt nicht befürwortet. Der Anregung wird nicht entsprochen und an der Darstellung als Grünfläche (wie schon im bisherigen FNP) festgehalten.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 4: Bürger 4

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Eine Entwicklung am Südrand von Pühlheim – zumal als einseitige Bebauung – wird seitens der Stadt nicht befürwortet. Es liegt zwar auch ein Antrag für die gegenüberliegende Straßenseite vor, aber auch diese Entwicklung ist nicht gewünscht. Der Anregung wird nicht entsprochen und an der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft festgehalten.

Die Stadt Altdorf ist bei ihrer städtebaulichen Entwicklung an bestimmte Maßgaben gebunden. Neben dem Vorzug der Innen- vor der Außenentwicklung sollen auch vorzugsweise Bauflächen in der Kernstadt ausgewiesen werden. Weitere Flächen in den Ortsteilen sind daher nur in Ausnahmefällen möglich. In den Ortsteilen sollte eine moderate Eigenentwicklung erfolgen, nicht aber auf Zuzug von außen gesetzt werden.

Wie ausgeführt, ist eine weitere Ausdehnung des Ortes nach Süden nicht erwünscht.

Letztendlich müssen alle Fälle individuell betrachtet werden, da die Rahmenbedingungen (Siedlungsstruktur, Topographie, Immissionsschutz, naturschutzfachliche Belange, technische Maßgaben) nie gleich oder 1:1 übertragbar sind.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 5: Bürger 5

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Über die Darstellung im Flächennutzungsplan allein ergibt sich noch kein Baurecht, insbesondere wurde kein Bauplatz ausgewiesen. Die Darstellung als gemischte Baufläche im FNP stellt die mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive dar und ist auch im Rahmen der Parzellenunschärfe des FNP zu verstehen. In einer gemischten Baufläche sind grundsätzlich auch landwirtschaftliche Vorhaben (Dorfgebiet) realisierbar. Die Fläche Flurnr. 495 Gemarkung Pühlheim (Teilfläche entlang der Raschbacherstr. ) sowie Flurnr. 497/2 werden entsprechend dem Vorentwurfes weiterhin als gemischte Baufläche dargestellt.

Dem Wunsch des Eigentümers des landwirtschaftlichen Betriebs, das Flurstück 497/2 nicht mehr als gemischte Baufläche darzustellen wird aus planerischen Gründen (Unterbrechung der Bebauung entlang der Straße) nicht entsprochen.

Dadurch entstünde eine vom Zusammenhang losgelöste Entwicklung des Flurstücks 497/2

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 6 : Bürger 6

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der Anregung wird entsprochen und das komplette Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Baumhecke am Südrand des Grundstücks ist insgesamt zu schmal, als dass sie im Zusammenhang mit dem Waldbestand im Osten und dem Gehölzbestand im Süden als Wald aufgefasst werden könnte. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für den Umbruch von Dauergrünland ein Genehmigungsvorbehalt bestehen kann.

Das Flurstück Flur Nr. 761AL  liegt direkt unter der Freileitungstrasse der TenneT TSO GmbH. Eine Bebaubarkeit ist daher nur unter Einschränkungen möglich. Aufgrund des Talzuges soll hier auch keine weitere Bebauung entstehen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. An der Nordumfahrung hält die Stadt Altdorf nicht mehr fest. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 wurde die Nordumfahrung gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 7: Bürger 7

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Das Flurstück Flur Nr. 760 AL liegt neben der Freileitungstrasse der TenneT TSO GmbH und noch in deren Leitungsschutzzone. Eine Bebaubarkeit ist daher nur unter Einschränkungen möglich. Aufgrund des direkt angrenzenden Röthenbaches soll hier auch keine weitere Bebauung entstehen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

An der Nordumfahrung hält die Stadt Altdorf nicht mehr fest. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 wurde die Nordumfahrung gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden. Eine weitere Diskussion über einen vollständigen Ringschluss erübrigt sich daher

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 8: Bürger 8

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Linie für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Westen erweitert. Das Flst. Nr. 932/5 bleibt aber als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 9: Bürger 9

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Linie für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Westen stellt keine flächenscharfe Planung einer Lärmschutzeinrichtung (z.B. Schallschutzwand) dar, sondern ist als Planungshinweis zu verstehen. In nachgeordneten Planungen (ggf. auch seitens der Bahn) ist dies zu konkretisieren. Die Darstellung entspricht im Übrigen exakt der bisherigen Darstellung im früheren FNP. Die Linie für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen wird aber südlich und nördlich der Bahnlinie nach Westen bis zum westlichen Ende der Flurnr. 494/25 verlängert. Der Anregung ist damit weitgehend entsprochen.

Ebenso wird beschlossen dass beide Flurstücke () künftig –entsprechend des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes- als gewerbliche Baufläche dargestellt werden soll. Dadurch entstehen dem Bürger keine Nachteile für die bauliche Nutzung seines Grundstücks, mögliche entstehende Nachteile für die angrenzenden Gewerbebetriebe (Immissionsschutz) können durch die Beibehaltung der Darstellung vermieden werden.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 10: Bürger 10

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der betroffene Bereich Flur Nr. 1837 AL  mit dem Grundstück der Anreger war bisher im Flächennutzungsplan lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich kein verbindliches Baurecht für die Fläche. Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Die Abgabe eines Kaufgebotes der Stadt Altdorf im Jahr 1997 kann nicht als Maßgabe für andere Kaufentscheidungen gelten oder gar hieraus ein Bestandsschutz für städtische Planungen abgeleitet werden. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern.

Aktuell läuft das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes, in dem der Beschluss vom 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche umgesetzt wird.

In der städtebaulichen Entwicklung wird der Fläche im Norden Altdorfs (W 7) der Vorzug gegeben, da auch hier eine Nähe zu sozialen Infrastrukturen gegeben ist, dafür aber eine größere Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt. In der Abwägung mit allen Belangen, auch die vorgetragenen Punkte zum nicht erforderlichen Schallschutz im Nordosten von Altdorf und zur Erschließung berücksichtigen, hat sich die Stadt dennoch für eine Schwerpunktsetzung im Norden von Altdorf entschlossen. Dies auch vor dem Hintergrund, sparsam mit der Ressource Fläche umzugehen, auf die auch im Zuge der Beteiligung von verschiedener Seite hingewiesen wurde. Eine beliebige Aufnahme jeder grundsätzlich geeigneten Fläche als Baufläche ist damit nicht möglich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anreger war bisher im Flächennutzungsplan lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich kein verbindliches Baurecht für die Fläche.

Teile der nun dargestellten Grünfläche wurden 2002 im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung als geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG (damals noch Art 13d BayNatSchG, noch früher Art. 6d BayNatSchG) erfasst. Nur teilweise sind hiervon aber geplante Bauflächen betroffen. Nichtsdestotrotz geht es gerade bei feuchtegprägten Lebensräumen auch um die Erhaltung des Umfeldes, da es sonst zu einer Veränderung des Wasserhaushaltes und damit der Lebensräume kommen kann.

Die straßenverkehrstechnische Erschließung mag einfach sein, allerdings sind auch andere technische Aspekte (Entwässerung) und die oben genannten Belange zu berücksichtigen, die gegen eine Entwicklung an dieser Stelle sprechen.

Hierin (Punkt 6) wird kein herausragender Vorteil gesehen, da ähnliche Maßnahmen z.B. auch bei der Fläche W 7 Altdorf Nord möglich sind.

Wesentlicher Punkt für die Änderung der Planungen war nicht der Bedarf nach Grünflächen, sondern die oben angesprochenen Punkte.

Die Rechtslage hinsichtlich vorhandenen oder nicht vorhandenen Baurechts ist zu jeder Zeit klar gewesen. Die Stadt Altdorf nimmt keine Einwirkung auf private Spekulationen zur weiteren Entwicklung von Flächen.

Wie oben ausgeführt, hält die Stadt an der Darstellung als Grünfläche fest. Eine Darstellung als Baufläche kommt vor dem Hintergrund erforderlicher Streichungen von anderen Bauflächen nicht in Frage. Der Anregung kann daher nicht gefolgt werden.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 11: Bürger 11

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 12: Bürger 12

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den genannten Zielen gefolgt. Neben der Entwicklung der Kernstadt ist auch auf eine moderate Entwicklung in den Ortsteilen zu legen. Hierin wird kein Widerspruch gesehen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die städtebauliche Entwicklung an diese Gegebenheiten anzupassen. Das Vorhalten von zu viel potenziellen Bauflächen ist weder städtebaulich sinnvoll, noch entspricht es dem Gedanken des Flächensparens. Ein Beibehalten dieser Flächen ist daher nicht im Sinn der Stadt Altdorf.

Die 8 ha neu in die Planung aufgenommen Flächen verteilten sich auf verschiedene Ortsteile (u.a. W 10-W 12, W 21). Der FNP wird aber zum Entwurf hin überarbeitet, so dass ein Teil dieser Flächen wieder entfällt.

Beide Umfahrungen im Norden und Osten von Altdorf wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Weitere Variantendiskussionen erübrigen sich daher.

Der ursprünglich angedachte Standort für die Ansiedlung der Feuerwehr und des BRK an der Weidentalstraße ist nun für andere Zwecke vorgesehen. Ein alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.

Dieser Sachverhalt (Golfübungsplatz beim OpenAir) ist bekannt, die Flächen sollen aber als Grünflächen (Zweckbestimmung Sportplatz) beibehalten werden. Durch die Nähe zum Sportzentrum am Jakob-Ellenberger-Weg ergeben sich ggf. Synergie-Effekte.

Die Darstellungen der städt. Rundwanderwege werden anhand neuer Kartenwerke überprüft und ggf. ergänzt.

Das (bezüglich der Zugehörigkeit der Ortsteile) ist richtig, daher ist in der Begründung ja auch die Rede davon, dass es sich hier nur „teils“ um früher eigenständige Gemeinden handelt.

Die Aussage bezüglich des Ortsteils Hagenhausen bezieht sich auch auf die Kernstadt Altdorf und nicht nur den Ortsteil Hagenhausen.

Die Begründung wird diesbezüglich (kulturelle Veranstaltungen) ergänzt.

Die Begründung wird diesbezüglich (Sportanlagen) ergänzt.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 13: Bürger 13

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Planung der Nordumfahrung wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Den Anregungen ist diesbezüglich gefolgt.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar.

Es sind daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher bestanden oder durch Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen können. Eine Entschädigungspflicht kann daher nicht gesehen werden. An der Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals

 

Beschluss 14: Bürger 19

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche an der Neumarkter Straße handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Planung wird daher festgehalten.

Diese Planung wurde bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.

Die Äußerung bezüglich des Autobahnanschlusses wird zur Kenntnis genommen.

Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.

Wie bereits der Tagespresse zu entnehmen war, plant der Landkreis eine Erweiterung des Wertstoffhofes. Die Stadt frägt hier die Bedarfe des Landkreises beim Landratsamt ab und passt ggf. auch die Darstellungen im FNP an.

Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahn werden seitens der Autobahndirektion Nordbayern nur übernommen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die Stadt Altdorf sieht darüber hinaus keine Möglichkeiten.

Derzeit sieht die Stadt keinen Bedarf, den Bebauungsplan abzuändern oder gar aufzuheben.

Zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingehende Stellungnahmen werden unter Abwägung aller privater und öffentlicher Belange gegeneinander und untereinander behandelt. Hier hat sich die Stadt Altdorf für die Beibehaltung der Planung entschieden.

 

Ja: 11  Nein: 2                  genehmigt

 

Beschluss 15: Bürger 21

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anregerin war bisher im Flächennutzungsplan schon hauptsächlich als Grünfläche dargestellt. Aus der Darstellung von Teilen als Wohnbaufläche ergibt sich kein verbindliches Baurecht für das Grundstück. Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 16: Bürger 22

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Bei den maßgeblichen Grundstücken handelt es sich um Flurstücke in den Gemarkungen Penzenhofen und Altdorf b. Nürnberg und zwar zwischen der Äußeren Fischbacher Straße und der Bahnlinie im Anschluss an das Gewerbegebiet „In der Herrnau“ in Ludersheim. Ein Teil dieser Flächen war im aktuellen Flächennutzungsplan noch als gewerbliche gewerbliche Baufläche dargestellt. Aufgrund der guten Eignung dieser Flächen werden aber die genannten Grundstücke mit Ausnahme der Flst. Nr. 644, 1092 und 1094 im Entwurf des FNP wieder als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Einen empfehlenden Beschluss diesbezüglich hat der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss bereits am 09.04.2019 gefasst.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 17; Bürger 23

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche (Bauhof/Neumarkter Straße) handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Planung der Verbindungsspange wurde bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.

Es sind daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher bestanden oder durch Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen können. Eine Entschädigungspflicht kann daher nicht gesehen werden. An der Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.

 

Ja: 11  Nein: 2                  genehmigt

 

Beschluss 18: Bürger 24

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Es handelt sich hier um eine nicht organische Siedlungsentwicklung die an dieser Stelle nicht befürwortet werden kann. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

 

Ja: 11  Nein: 2                  genehmigt

 

Beschluss 19: Bürger 33

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Anregung bezog sich auf die Nordumgehung und wurde dort behandelt.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. An der Planung wird daher festgehalten. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Flächen östlich von Ludersheim werden aufgrund ihrer guten Eignung und der bestehenden Nachfrage wieder als gewerbliche Bauflächen dargestellt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 20: Bürger 35

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Eine weitere Entwicklung von Ziegelhütte nach Süden ist zum derzeitigen Zeitpunkt seitens der Stadt nicht erwünscht. Es handelt sich hier nur um ein Einzelanliegen, die Entwicklung des Gebietes „Altdorf Nord“ hat hier Priorität. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 21: Bürger 36

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche (Gewerbegebiet Neumarkter Straße) handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sind daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher bestanden oder durch Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen können. An der Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.

Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahn werden seitens der Autobahndirektion Nordbayern nur übernommen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die Stadt Altdorf sieht darüber hinaus keine Möglichkeiten.

Im Flächennutzungsplan wurden im Vorentwurf bisher keine alternativen Standorte für den Feuerwehrstandort Altdorf und das BRK dargestellt. Anpassungen der Planung sind daher zunächst nicht erforderlich, solange keine Standortfestlegung erfolgte.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 22. Bürger 39

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Aufgrund der bestehenden Gebäude ab Flurnr. 278 und 276 Gemarkung Rieden, sollen die Flurnrn. 276,277,278 künftig als gemischte Baufläche dargestellt werden. Der Anregung wird damit entsprochen.

 

Ja: 9  Nein: 4                    genehmigt

 

Beschluss 23: Bürger 45

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 24: Bürger 47

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Es handelt sich hier um eine nicht organische Siedlungsentwicklung die an dieser Stelle nicht befürwortet werden kann. Das Grundstück ist von drei Seiten von Wald umgeben. Hier ist bezüglich Baumfall der erforderliche Waldabstand einzuhalten. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 25; Bürger 50

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Eine Entwicklung am Südrand von Pühlheim – zumal als einseitige Bebauung – wird seitens der Stadt nicht befürwortet. Es liegt zwar auch ein Antrag für die gegenüberliegende Straßenseite vor, aber auch diese Entwicklung ist nicht gewünscht. Der Anregung wird nicht entsprochen und an der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft festgehalten.