Sitzung: 02.05.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss 1: Bürger 1
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Das Flst. Nr. 1146 liegt außerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Lage im Außenbereich und die Nähe zu dem
gewerblichen Betrieb im Norden macht es nicht für Wohnnutzungen geeignet,
weswegen dieser Anregung nicht entsprochen wird.
Das Flst. Nr. 1134 war im Vorentwurf bereits
in der geplanten Baufläche MI 7 enthalten. Da diese Baufläche zum Entwurf
hin nun aber vollständig entfällt, ist auch dieser Anregung damit nicht
entsprochen. Die Gründe für die Herausnahme ist die allgemeine Bedarfssituation
für die Ortsteile von Altdorf sowie naturschutzfachliche Gründe.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 2 : Bürger 2
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Einbeziehung der östlichen Hälfte von Flst. Nr. 40/3 (Gmkg. Grünsberg)
wird abgelehnt, da eine Bebauung in zweiter Reihe an dieser Stelle in
Gründsberg nicht gewünscht wird. Das Grundstück grenzt an zwei Seiten auch an
ein LSG an.
Der Wunsch, eine Fläche zu veräußern, ist auch noch keine hinreichende
Begründung, dort Bauland auszuweisen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 3: Bürger 3:
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Entwicklung an dieser Stelle (Flur Nr. 1489 Gem. Altdorf) –
insbesondere zur Wohnbebauung in Nachbarschaft zu einem Gewerbegebiet – wird
seitens der Stadt nicht befürwortet. Der Anregung wird nicht entsprochen und an
der Darstellung als Grünfläche (wie schon im bisherigen FNP) festgehalten.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Paetzold befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 4: Bürger 4
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Entwicklung am Südrand von Pühlheim – zumal als einseitige Bebauung
– wird seitens der Stadt nicht befürwortet. Es liegt zwar auch ein Antrag für
die gegenüberliegende Straßenseite vor, aber auch diese Entwicklung ist nicht
gewünscht. Der Anregung wird nicht entsprochen und an der Darstellung als
Fläche für die Landwirtschaft festgehalten.
Die Stadt Altdorf ist bei ihrer städtebaulichen Entwicklung an
bestimmte Maßgaben gebunden. Neben dem Vorzug der Innen- vor der Außenentwicklung
sollen auch vorzugsweise Bauflächen in der Kernstadt ausgewiesen werden.
Weitere Flächen in den Ortsteilen sind daher nur in Ausnahmefällen möglich. In
den Ortsteilen sollte eine moderate Eigenentwicklung erfolgen, nicht aber auf
Zuzug von außen gesetzt werden.
Wie ausgeführt, ist eine weitere Ausdehnung des Ortes nach Süden nicht
erwünscht.
Letztendlich müssen alle Fälle individuell betrachtet werden, da die
Rahmenbedingungen (Siedlungsstruktur, Topographie, Immissionsschutz,
naturschutzfachliche Belange, technische Maßgaben) nie gleich oder 1:1
übertragbar sind.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5: Bürger 5
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Über die Darstellung im Flächennutzungsplan allein ergibt sich noch kein Baurecht, insbesondere wurde kein Bauplatz ausgewiesen. Die Darstellung als gemischte Baufläche im FNP stellt die mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive dar und ist auch im Rahmen der Parzellenunschärfe des FNP zu verstehen. In einer gemischten Baufläche sind grundsätzlich auch landwirtschaftliche Vorhaben (Dorfgebiet) realisierbar. Die Fläche Flurnr. 495 Gemarkung Pühlheim (Teilfläche entlang der Raschbacherstr. ) sowie Flurnr. 497/2 werden entsprechend dem Vorentwurfes weiterhin als gemischte Baufläche dargestellt.
Dem Wunsch des Eigentümers des
landwirtschaftlichen Betriebs, das Flurstück 497/2 nicht mehr als gemischte
Baufläche darzustellen wird aus planerischen Gründen (Unterbrechung der
Bebauung entlang der Straße) nicht entsprochen.
Dadurch entstünde eine vom Zusammenhang losgelöste Entwicklung des
Flurstücks 497/2
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6 : Bürger 6
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der Anregung wird entsprochen und das komplette Grundstück als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Die Baumhecke am Südrand des Grundstücks
ist insgesamt zu schmal, als dass sie im Zusammenhang mit dem Waldbestand im
Osten und dem Gehölzbestand im Süden als Wald aufgefasst werden könnte. Vorsorglich
wird darauf hingewiesen, dass für den Umbruch von Dauergrünland ein
Genehmigungsvorbehalt bestehen kann.
Das Flurstück Flur Nr. 761AL
liegt direkt unter der Freileitungstrasse der TenneT TSO GmbH. Eine
Bebaubarkeit ist daher nur unter Einschränkungen möglich. Aufgrund des Talzuges
soll hier auch keine weitere Bebauung entstehen. Der Anregung wird daher nicht
entsprochen. An der Nordumfahrung hält die Stadt Altdorf nicht mehr fest. Mit
einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 wurde die Nordumfahrung
gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7: Bürger 7
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Flurstück Flur Nr. 760 AL liegt neben der Freileitungstrasse der
TenneT TSO GmbH und noch in deren Leitungsschutzzone. Eine Bebaubarkeit ist
daher nur unter Einschränkungen möglich. Aufgrund des direkt angrenzenden
Röthenbaches soll hier auch keine weitere Bebauung entstehen. Der Anregung wird
daher nicht entsprochen.
An der Nordumfahrung hält die Stadt Altdorf nicht mehr fest. Mit einstimmigem
Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom
11.12.2018 wurde die Nordumfahrung gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt
werden. Eine weitere Diskussion über einen vollständigen Ringschluss erübrigt
sich daher
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8: Bürger 8
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Linie für
Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen nach Westen erweitert. Das Flst. Nr. 932/5 bleibt aber als
gewerbliche Baufläche dargestellt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9: Bürger 9
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Linie für Nutzungsbeschränkungen oder
für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Westen
stellt keine flächenscharfe Planung einer Lärmschutzeinrichtung (z.B.
Schallschutzwand) dar, sondern ist als Planungshinweis zu verstehen. In
nachgeordneten Planungen (ggf. auch seitens der Bahn) ist dies zu
konkretisieren. Die Darstellung entspricht im Übrigen exakt der bisherigen
Darstellung im früheren FNP. Die
Linie für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen
schädliche Umwelteinwirkungen wird aber südlich und nördlich der Bahnlinie nach
Westen bis zum westlichen Ende der Flurnr. 494/25 verlängert. Der Anregung ist damit weitgehend
entsprochen.
Ebenso wird beschlossen dass beide Flurstücke () künftig –entsprechend
des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes- als gewerbliche Baufläche dargestellt
werden soll. Dadurch entstehen dem Bürger keine Nachteile für die bauliche
Nutzung seines Grundstücks, mögliche entstehende Nachteile für die angrenzenden
Gewerbebetriebe (Immissionsschutz) können durch die Beibehaltung der
Darstellung vermieden werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10: Bürger 10
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der betroffene Bereich Flur Nr. 1837 AL
mit dem Grundstück der Anreger war bisher im Flächennutzungsplan
lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich kein verbindliches
Baurecht für die Fläche. Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen
Zielsetzungen einer Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für
die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die
Rahmenbedingungen können sich ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung
der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche begründete sich aufgrund
naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener Flächenreserven. Die
Abgabe eines Kaufgebotes der Stadt Altdorf im Jahr 1997 kann nicht als Maßgabe
für andere Kaufentscheidungen gelten oder gar hieraus ein Bestandsschutz für
städtische Planungen abgeleitet werden. Der Anregung wird daher nicht
entsprochen.
Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer
Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren
Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich
ändern.
Aktuell läuft das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes,
in dem der Beschluss vom 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche
in Grünfläche umgesetzt wird.
In der städtebaulichen Entwicklung wird der Fläche im Norden Altdorfs
(W 7) der Vorzug gegeben, da auch hier eine Nähe zu sozialen Infrastrukturen
gegeben ist, dafür aber eine größere Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt. In der
Abwägung mit allen Belangen, auch die vorgetragenen Punkte zum nicht
erforderlichen Schallschutz im Nordosten von Altdorf und zur Erschließung
berücksichtigen, hat sich die Stadt dennoch für eine Schwerpunktsetzung im
Norden von Altdorf entschlossen. Dies auch vor dem Hintergrund, sparsam mit der
Ressource Fläche umzugehen, auf die auch im Zuge der Beteiligung von
verschiedener Seite hingewiesen wurde. Eine beliebige Aufnahme jeder
grundsätzlich geeigneten Fläche als Baufläche ist damit nicht möglich. Der
Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anreger war bisher im
Flächennutzungsplan lediglich als Wohnbaufläche dargestellt. Daraus ergibt sich
kein verbindliches Baurecht für die Fläche.
Teile der nun dargestellten Grünfläche wurden 2002 im Rahmen der
amtlichen Biotopkartierung als geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG
bzw. Art. 23 BayNatSchG (damals noch Art 13d BayNatSchG, noch früher
Art. 6d BayNatSchG) erfasst. Nur teilweise sind hiervon aber geplante
Bauflächen betroffen. Nichtsdestotrotz geht es gerade bei feuchtegprägten Lebensräumen
auch um die Erhaltung des Umfeldes, da es sonst zu einer Veränderung des Wasserhaushaltes
und damit der Lebensräume kommen kann.
Die straßenverkehrstechnische Erschließung mag einfach sein, allerdings
sind auch andere technische Aspekte (Entwässerung) und die oben genannten
Belange zu berücksichtigen, die gegen eine Entwicklung an dieser Stelle
sprechen.
Hierin (Punkt 6) wird kein herausragender Vorteil gesehen, da ähnliche
Maßnahmen z.B. auch bei der Fläche W 7 Altdorf Nord möglich sind.
Wesentlicher Punkt für die Änderung der Planungen war nicht der Bedarf
nach Grünflächen, sondern die oben angesprochenen Punkte.
Die Rechtslage hinsichtlich vorhandenen oder nicht vorhandenen Baurechts
ist zu jeder Zeit klar gewesen. Die Stadt Altdorf nimmt keine Einwirkung auf
private Spekulationen zur weiteren Entwicklung von Flächen.
Wie oben ausgeführt, hält die Stadt an der Darstellung als Grünfläche
fest. Eine Darstellung als Baufläche kommt vor dem Hintergrund erforderlicher
Streichungen von anderen Bauflächen nicht in Frage. Der Anregung kann daher
nicht gefolgt werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11: Bürger 11
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer
Kommune für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren
Bedürfnisse dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich
ändern. Der Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche
in Grünfläche begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und
anderer vorhandener Flächenreserven. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 12: Bürger 12
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Mit der Entwicklung der Fläche W 7 Altdorf Nord wird den genannten
Zielen gefolgt. Neben der Entwicklung der Kernstadt ist auch auf eine moderate
Entwicklung in den Ortsteilen zu legen. Hierin wird kein Widerspruch gesehen.
Aufgrund der demographischen
Entwicklung ist die städtebauliche Entwicklung an diese Gegebenheiten
anzupassen. Das Vorhalten von zu viel potenziellen Bauflächen ist weder
städtebaulich sinnvoll, noch entspricht es dem Gedanken des Flächensparens. Ein
Beibehalten dieser Flächen ist daher nicht im Sinn der Stadt Altdorf.
Die 8 ha neu in die
Planung aufgenommen Flächen verteilten sich auf verschiedene Ortsteile (u.a.
W 10-W 12, W 21). Der FNP wird aber zum Entwurf hin
überarbeitet, so dass ein Teil dieser Flächen wieder entfällt.
Beide Umfahrungen im Norden und Osten von Altdorf wurden bereits mit
einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht
mehr im FNP dargestellt. Weitere Variantendiskussionen erübrigen sich daher.
Der ursprünglich angedachte Standort für die Ansiedlung der Feuerwehr
und des BRK an der Weidentalstraße ist nun für andere Zwecke vorgesehen. Ein
alternativer Standort wurde noch nicht gefunden.
Dieser Sachverhalt (Golfübungsplatz
beim OpenAir) ist bekannt, die Flächen sollen aber als Grünflächen
(Zweckbestimmung Sportplatz) beibehalten werden. Durch die Nähe zum Sportzentrum
am Jakob-Ellenberger-Weg ergeben sich ggf. Synergie-Effekte.
Die Darstellungen der städt.
Rundwanderwege werden anhand neuer Kartenwerke überprüft und ggf. ergänzt.
Das (bezüglich der
Zugehörigkeit der Ortsteile) ist richtig, daher ist in der Begründung ja auch
die Rede davon, dass es sich hier nur „teils“ um früher eigenständige Gemeinden
handelt.
Die Aussage bezüglich des
Ortsteils Hagenhausen bezieht sich auch auf die Kernstadt Altdorf und nicht nur
den Ortsteil Hagenhausen.
Die Begründung wird diesbezüglich
(kulturelle Veranstaltungen) ergänzt.
Die Begründung wird
diesbezüglich (Sportanlagen) ergänzt.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 13: Bürger 13
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Planung der Nordumfahrung wurden bereits mit einstimmigem Beschluss
des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018
gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Den Anregungen ist
diesbezüglich gefolgt.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein
Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um
eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am
Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert
aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im
Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan
dort gewerbliche Bauflächen dar.
Es sind daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher bestanden
oder durch Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen können. Eine
Entschädigungspflicht kann daher nicht gesehen werden. An der Planung wird
daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen
Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu
erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf
ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen
zu realisieren.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StR Wack befand sich während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaals
Beschluss 14: Bürger 19
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche an der Neumarkter Straße
handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem
Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der
festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem
Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand
somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch
schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar,
allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Planung
wird daher festgehalten.
Diese Planung wurde bereits mit einstimmigem Beschluss des
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018
gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.
Die Äußerung bezüglich des Autobahnanschlusses wird zur Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von
GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte
bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier
bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu
realisieren.
Wie bereits der Tagespresse zu entnehmen war, plant der Landkreis eine
Erweiterung des Wertstoffhofes. Die Stadt frägt hier die Bedarfe des
Landkreises beim Landratsamt ab und passt ggf. auch die Darstellungen im FNP
an.
Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahn werden seitens der
Autobahndirektion Nordbayern nur übernommen, wenn eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht. Die Stadt Altdorf sieht darüber hinaus keine
Möglichkeiten.
Derzeit sieht die Stadt keinen Bedarf, den Bebauungsplan abzuändern
oder gar aufzuheben.
Zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingehende Stellungnahmen
werden unter Abwägung aller privater und öffentlicher Belange gegeneinander und
untereinander behandelt. Hier hat sich die Stadt Altdorf für die Beibehaltung
der Planung entschieden.
Ja: 11 Nein: 2 genehmigt
Beschluss 15: Bürger 21
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Der betroffene Bereich mit dem Grundstück der Anregerin war bisher im
Flächennutzungsplan schon hauptsächlich als Grünfläche dargestellt. Aus der Darstellung von Teilen
als Wohnbaufläche ergibt sich kein verbindliches Baurecht für das Grundstück.
Der Flächennutzungsplan stellt die städtebaulichen Zielsetzungen einer Kommune
für die Entwicklung der Art der Bodennutzung für die voraussehbaren Bedürfnisse
dar. Diese Bedürfnisse und auch die Rahmenbedingungen können sich ändern. Der
Beschluss am 01.12.2015 zur Änderung der bisherigen Wohnbaufläche in Grünfläche
begründete sich aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und anderer vorhandener
Flächenreserven. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 16: Bürger 22
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bei den maßgeblichen Grundstücken handelt es sich um Flurstücke in den
Gemarkungen Penzenhofen und Altdorf b. Nürnberg und zwar zwischen der Äußeren
Fischbacher Straße und der Bahnlinie im Anschluss an das Gewerbegebiet „In der
Herrnau“ in Ludersheim. Ein Teil dieser Flächen war im aktuellen
Flächennutzungsplan noch als gewerbliche gewerbliche Baufläche dargestellt.
Aufgrund der guten Eignung dieser Flächen werden aber die genannten Grundstücke
mit Ausnahme der Flst. Nr. 644, 1092 und 1094 im Entwurf des FNP wieder als
gewerbliche Bauflächen dargestellt. Einen empfehlenden Beschluss diesbezüglich
hat der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss bereits am
09.04.2019 gefasst.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 17; Bürger 23
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche (Bauhof/Neumarkter
Straße) handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem
Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung der
festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem
Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und bestand
somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte auch
schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar,
allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Planung der Verbindungsspange wurde bereits mit einstimmigem
Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom
11.12.2018 gestrichen und nicht mehr im FNP dargestellt werden.
Es sind daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher
bestanden oder durch Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen
können. Eine Entschädigungspflicht kann daher nicht gesehen werden. An der
Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art
der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert
werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die
Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der
unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.
Ja: 11 Nein: 2 genehmigt
Beschluss 18: Bürger 24
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Es handelt sich hier um eine nicht organische Siedlungsentwicklung die
an dieser Stelle nicht befürwortet werden kann. Der Anregung wird daher nicht
entsprochen.
Ja: 11 Nein: 2 genehmigt
Beschluss 19: Bürger 33
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Anregung bezog sich auf die Nordumgehung und wurde dort behandelt.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein
Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um
eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am
Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert
aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im
Westen. An der Planung wird daher festgehalten. Im Übrigen stellte auch schon
der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings
nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Flächen östlich von Ludersheim werden aufgrund ihrer guten Eignung und
der bestehenden Nachfrage wieder als gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 20: Bürger 35
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Eine weitere Entwicklung von Ziegelhütte nach Süden ist zum derzeitigen
Zeitpunkt seitens der Stadt nicht erwünscht. Es handelt sich hier nur um ein
Einzelanliegen, die Entwicklung des Gebietes „Altdorf Nord“ hat hier Priorität.
Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 21: Bürger 36
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche (Gewerbegebiet
Neumarkter Straße) handelt es sich um ein Industriegebiet mit rechtskräftig
bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um eine neue Planung. Die Abgrenzung
der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am Westrand) exakt so aus dem
Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1972 und
bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im Westen. Im Übrigen stellte
auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan dort gewerbliche Bauflächen
dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sind
daher keine Auswirkungen erkennbar, die nicht schon früher bestanden oder durch
Ausübung des bestehenden Baurechts hätten entstehen können. An der Planung wird
daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll aber bezüglich der Art der baulichen
Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu
erfolgte bereits ein Beschluss des Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf
ist hier bemüht ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen
zu realisieren.
Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahn werden seitens der Autobahndirektion
Nordbayern nur übernommen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Die Stadt Altdorf sieht darüber hinaus keine Möglichkeiten.
Im Flächennutzungsplan wurden
im Vorentwurf bisher keine alternativen Standorte für den Feuerwehrstandort Altdorf
und das BRK dargestellt. Anpassungen der Planung sind daher zunächst nicht
erforderlich, solange keine Standortfestlegung erfolgte.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 22. Bürger 39
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Aufgrund der bestehenden Gebäude ab Flurnr. 278 und 276 Gemarkung
Rieden, sollen die Flurnrn. 276,277,278 künftig als gemischte Baufläche
dargestellt werden. Der Anregung wird damit entsprochen.
Ja: 9 Nein: 4 genehmigt
Beschluss 23: Bürger 45
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Bei der Darstellung der gewerblichen Baufläche handelt es sich um ein
Industriegebiet mit rechtskräftig bestehendem Bebauungsplan und somit nicht um
eine neue Planung. Die Abgrenzung der festgesetzten GI-Flächen wurde (v.a. am
Westrand) exakt so aus dem Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan datiert
aus dem Jahr 1972 und bestand somit schon früher als die Wohnbebauung im
Westen. Im Übrigen stellte auch schon der noch wirksame Flächennutzungsplan
dort gewerbliche Bauflächen dar, allerdings nicht gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplanes. An der Planung wird daher festgehalten. Der Bebauungsplan soll
aber bezüglich der Art der baulichen Nutzung von GI (Industriegebiet) in GE
(Gewerbegebiet) geändert werden. Hierzu erfolgte bereits ein Beschluss des
Stadtrates am 22.11.2018. Die Stadt Altdorf ist hier bemüht ein verträgliches
Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 24: Bürger 47
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Es handelt sich hier um eine nicht organische Siedlungsentwicklung die
an dieser Stelle nicht befürwortet werden kann. Das Grundstück ist von drei
Seiten von Wald umgeben. Hier ist bezüglich Baumfall der erforderliche
Waldabstand einzuhalten. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 25; Bürger 50
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Eine Entwicklung am Südrand von Pühlheim – zumal als einseitige Bebauung
– wird seitens der Stadt nicht befürwortet. Es liegt zwar auch ein Antrag für
die gegenüberliegende Straßenseite vor, aber auch diese Entwicklung ist nicht
gewünscht. Der Anregung wird nicht entsprochen und an der Darstellung als
Fläche für die Landwirtschaft festgehalten.