Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss 1: W 1 Röthenbach am Hirtenanger

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

In der vorliegenden Abgrenzung stellt diese Fläche eine sinnvolle Abrundung des Ortsteils dar. Im Osten erfolgt außerdem aktuell bereits auf 0,54 ha die Aufstellung des BP Nr. 44, also auf einem Viertel der dargestellten Baufläche. Der Anregung wird nicht entsprochen, da diese Potenzialfläche für den Ortsteil als sinnvoll erachtet wird.

Die Stellungnahme der Bürger (Sammelstellungnahme 2) wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung wird nicht entsprochen. Die gewählte Flächenabgrenzung stellt den notwendigen Kompromiss zwischen weiterer Entwicklung des Ortsteils und erforderlicher Flächeninanspruchnahme dar. In der Abwägung gegenüber Anregungen, die Fläche sogar noch weiter zu verkleinern, ist dies eine sinnvolle Abgrenzung. Das Argument des Anregers, wieso ein 30 m breiter Wiesenstreifen nicht mehr maschinell zu bewirtschaften wäre, ist nicht nachvollziehbar

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 2: W 2 Ludersheim Waldspitze

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet werden. Aufgrund der vorhandenen Bahnstromleitung im Osten darf der Baumbestand dort ohnehin nicht so hoch werden, so dass das Risiko eines Baumfalls geringer ist bzw. nur für Teile der geplanten Baufläche besteht. An der Planung wird daher festgehalten

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Sichtweise des Anregers wird nicht geteilt. Auf die Funktion eines möglichen Wanderkorridors kann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eingegangen werden. Der Wanderkorridor kann im Übrigen auch innerhalb des Waldes liegen. An der Planung wird daher festgehalten

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis auf die Freileitung wird in der Begründung ergänzt.

Auf die Abwägung zur Stellungnahme der DB Energie GmbH unten wird verwiesen.

Die Stellungnahme der DB Energie GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Das Plangebiet tangiert den Schutzstreifen der Freileitung lediglich im Osten. Der Verlauf der Leitung im FNP entspricht den vorgelegten Plänen der DB Energie GmbH. Im maßgeblichen Bereich bei der geplanten Baufläche W 2 beträgt der Schutzstreifen gemäß der beigelegten Pläne der DB Energie GmbH beidseits der Leitungstrasse nur 19,00 m. Schutzstreifen von 30,00 m Breite sind nur viel weiter südlich eingetragen.

Die vorgetragenen Hinweise können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) Berücksichtigung finden. Da der Schutzstreifen nur den äußersten Rand der Baufläche tangiert, sind die Hinweise für den Rest auch unerheblich.

Ein Flächennutzungsplan trifft keine Festsetzungen. Mögliche Nutzungsbeschränkungen und Festlegungen können erst in einem Bebauungsplan getroffen werden.

Da der Schutzstreifen das Plangebiet nur tangiert, ist gewährleistet, dass der Schutzstreifen später von Bebauung ausgespart bleibt. Es wird in der Begründung unter „Sonstige Hinweise“ ein Hinweis auf die Freileitung im Osten aufgenommen. Ein derart ausführlicher Hinweis, wie vom Anreger gewünscht, ist auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 3: W 3 Ludersheim Leinwiesenweg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten. Aufgrund der Entfernung zum landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortslage werden zunächst keine unüberbrückbaren Hindernisse für die Planung gesehen

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die 20 kV-Freileitung tangiert nur den nördlichen Rand des Gebietes. Das im Regionalplan dargestellte Trenngrün TG 39 ist durch den Waldbestand (Meisterholz) im Osten östlich der Westumfahrung gewährleistet. Auch Seitens der Regionalplanung kamen diesbezüglich keine Bedenken. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 4. W4 "Weinhof Hollerstaudenweg"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Altdorf sieht hier eine sinnvolle Abrundung/Erweiterung des Ortsteils in verkehrsgünstiger Lage. Die genaue Dichte der Bebauung kann erst auf Ebene der Bebauungsplanung bestimmt werden. An der Planung wird daher festgehalten, es erfolgt allerdings eine Reduzierung im Westen um ca. 1 ha, so dass nur noch die nördliche Teilfläche im Entwurf verbleibt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Städtebaulich wird diese Entwicklung für den Ortsteil Weinhof als sinnvoll erachtet und der Anregung daher nicht entsprochen. Es erfolgt allerdings eine leichte Reduzierung im Westen um ca. 1 ha, so dass nur noch die nördliche Teilfläche im Entwurf verbleibt

Mögliche Immissionskonflikte werden bei der Größe der Sportanlage und der derzeit eingehaltenen Entfernung nicht gesehen. Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschehen. An der Planung wird daher festgehalten.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 5: W 5 Weinhof, Weinhofer Straße Südost

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die konkrete Ausgestaltung der baulichen Dichten erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Aus Gründen des Flächensparens soll aber eine gewisse bauliche Dichte angestrebt werden

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 6: W 6 Weinhof, Am Weingarten

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet und im Süden ggf. vom Waldrand abgerückt werden. An der Planung wird daher festgehalten

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der günstigen Lage von Weinhof und der Reduktion von Baufläche an anderer Stelle im Ortsteil wird die Größenordnung hier für gerechtfertigt erachtet. Im Rahmen der Bebauungs- bzw. Grünordnungsplanung kann der Ortsrand nach Osten entsprechend gestaltet werden, ggf. wird hier dann auch noch vom Waldrand abgerückt. Im Bebauungsplan werden dann nach Festlegung der Erschließungsmöglichkeiten auch erst die baulichen Dichten festgelegt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt wird zur Kenntnis genommen. Neu geplante Verkehrsflächen im Umfeld des Lagers sind derzeit nicht vorgesehen.

Der minimale Abstand zwischen der Grundstücksgrenze, auf dem sich das Lager befindet, und der geplanten Baufläche beträgt derzeit 380 m und vom Lagergebäude zur Baufläche ca. 390 m. Die genaue Abgrenzung des Baugebietes (parzellenscharfe Konkretisierung) unter Beachtung der zu berücksichtigenden Belange kann daher im Rahmen der Bebauungsplanung stattfinden, zumal dort auch der Waldabstand berücksichtigt werden muss. An der Planung kann daher festgehalten werden.

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 7: W  7 Altdorf, Altdorf Nord

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Details zur Entwässerung sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu untersuchen. Ebenso kann hier die Ortsrandgestaltung festgesetzt werden.

Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.

Das Bodendenkmal ist zwar im Datenblatt zu dieser Baufläche im Umweltbericht enthalten, aber noch nicht in der Begründung zum FNP. Hier erfolgt ein ergänzender Hinweis.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) sind Möglichkeiten zu prüfen, die eine zumindest teilweise Erhaltung des Bodendenkmals erlauben würden. Auch detailliertere Untersuchungen in Abstimmung mit den Denkmalbehörden zur näheren Eingrenzung des Denkmals sind möglich, da die Abgrenzung derzeit nicht flächenscharf ist.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

Da sich die städtebauliche Entwicklung nicht allein auf den Hauptort konzentrieren kann, sind auch in den Ortsteilen neue Bauflächen im vertretbaren Umfang geplant, die zumindest eine Eigenentwicklung ermöglichen sollen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 8: W8 "Rasch Am roten Baum/Bergholzweg"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung können die forstlichen Belange (Berücksichtigung Waldabstand in Planung) detaillierter betrachtet werden. An der Planung kann daher festgehalten werden.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vorhandenen Erschließung aber nur einseitig vorhandener Bebauung bietet sich die Ergänzung der Bebauung entlang der Straße „Am Roten Baum“ an. Die Einsparung von Erschließungswegen dient dem Flächensparen. An der Planung wird festgehalten, allerdings erfolgt eine kleine Reduzierung im Nordwesten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Eine Entwicklung an dieser Stelle wird von der Stadt als sinnvoll erachtet, zumal bereits eine Erschließung vorhanden ist. Im Abstimmungsgespräch mit dem Kreisbauamt Nürnberger Land am 28.03.2019 wurde diese Sichtweise auch vorgebracht. An der Planung wird daher festgehalten, allerdings erfolgt eine kleine Reduzierung im Nordwesten

Dem Stadtrat wird empfohlen den Bebauungsplan nach §13b nur unter der Voraussetzung das mit den Eigentümern ein Vertrag geschlossen werden kann, wonach eine Bebauung innerhalb drei Jahren nach Rechtskraft erfolgen muss.

 

Ja: 11  Nein: 2                  genehmigt

 

Beschluss 9. Fläche W9 "Rasch Unteres Stadelfeld"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Eine untergeordnete Pferdehaltung wird noch nicht als Konflikt zur Planung angesehen. An der Planung als Wohnbaufläche wird daher festgehalten. Dieser Punkt kann auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung detailliert untersucht werden.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Über die genaue bauliche Dichte können erst in der Bebauungsplan Festsetzungen getroffen werden.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird aufgegriffen und die Darstellung der Baufläche besser an der Topographie orientiert. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Fläche um ca. 0,58 ha, weitere 0,3 ha gemischte Bauflächen im Westen sollen ebenfalls zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden aufgegriffen und die Darstellung der Baufläche besser an der Topographie orientiert. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Fläche um ca. 0,58 ha, weitere 0,3 ha gemischte Bauflächen sollen ebenfalls zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Dadurch werden auch Eingriffe in Gehölzbestände verringert. Für diesen Bereich gilt im Übrigen bereits die Baumschutzverordnung der Stadt Altdorf

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 10: W 10 Rasch, Am Mühlberg I

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht sind schon entsprechende Hinweise enthalten, in der Begründung werden sie noch ergänzt.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht sind schon entsprechende Hinweise enthalten, in der Begründung werden sie noch ergänzt.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten, da die Baufläche allseits schon von Bebauung umgeben ist. Auf das Gewässer kann auf Ebene der Bebauungsplanung oder auf Vorhabenebene Rücksicht genommen werden.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 11: W 11 Rasch, Am Mühlberg II

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Gehölzerhalt als minimierende Maßnahme ist bereits im Umweltbericht genannt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Planungsrechtlichen Stelle wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Immissionsschutzrechtlichen Stelle wird zur Kenntnis genommen.

Mögliche Immissionskonflikte werden bei der derzeit eingehaltenen Entfernung und schon vorgelagerter Bestandsbebauung nicht gesehen. Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschehen. An der Planung wird daher festgehalten.

Die Stellungnahme des Stelle für Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Auf der Fläche ist Gehölzbestand vorhanden, der sicher zum Teil erhalten werden kann. Für diesen Bereich gilt auch bereits die Baumschutzverordnung der Stadt Altdorf. Da außer den Gehölzen aber sonst keine wertvollen anderen Biotope auf der Fläche vorhanden sind, wird an der Planung festgehalten

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 12: W 12 "Rasch Am Mühlberg III"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bund Naturschutz, des Landesamtes für Vogelschutz und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.

Die Planungen zu dieser Fläche werden nicht mehr weiter verfolgt, da es in Rasch mit den anderen Bauflächen noch ausreichend Potential gibt. Die Fläche wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 13 W 13 Schleifmühle, Gnadenberger Straße I

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Auf die Fläche Flur Nr. 2404/12 wird im FNP nicht mehr dezidiert eingegangen, da sie schon überwiegend bebaut ist.

Der Waldausgleich ist im Rahmen späterer Verfahren zu erbringen.

Aus Sicht der Stadt Altdorf ist der schmale Waldstreifen hier aber weder forstwirtschaftlich, noch naturschutzfachlich von Bedeutung. An der Planung als Wohnbaufläche wird daher festgehalten, auf die Fläche aber im FNP nicht mehr dezidiert eingegangen werden (siehe oben)

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.

Da das Bodendenkmal nicht bis auf die Baufläche reichte, erfolgte kein Hinweis in Begründung oder Umweltbericht.

Auf Ebene konkreter Bauvorhaben wird die genaue Ausdehnung des Denkmals zu ermitteln sein. Bodeneingriffe sind hier nur mit denkmalrechtlichen Erlaubnissen möglich.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund schon erteilter Baugenehmigungen und erfolgter Bebauung, wird diese Baufläche im Entwurf des FNP nicht mehr als geplante Baufläche geführt, sondern als Wohnbaufläche – Bestand. Sie geht daher auch nicht mehr in die Bilanzierung ein, höchstens noch mit vorhandenen Baulücken.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 14: W 14 Schleifmühle, Gnadenberger Straße II

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Auf die Fläche wird im FNP nicht mehr dezidiert eingegangen, da sie schon zum Teil bebaut ist.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene konkreter Bauvorhaben wird die genaue Ausdehnung des Denkmals zu ermitteln sein. Bodeneingriffe sind hier nur mit denkmalrechtlichen Erlaubnissen möglich.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund schon erteilter Baugenehmigung und zwischenzeitlich erfolgter Bebauung, wird diese Baufläche im Entwurf des FNP nicht mehr als geplante Baufläche geführt, sondern als Wohnbaufläche – Bestand. Sie geht daher auch nicht mehr in die Bilanzierung ein, höchstens noch mit vorhandenen Baulücken

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 15: W 15 Schleifmühle Sandweg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. An der Darstellung als Wohnbaufläche wird aber festgehalten, da eine Mischnutzung nicht absehbar ist.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Talmulde würde nur randlich in Anspruch genommen. Eine Überflutungsgefahr wäre auf der Baufläche noch nicht zu besorgen. Im Norden sollte aber ausreichend Abstand zum Fließgewässer eingehalten werden.

Die beiden anderen Bauflächen sind z.T. bereits bebaut. Eine geringfügige Erweiterung an dieser Stelle ist noch vertretbar.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige Erweiterung an dieser Stelle am Rand einer Talaue wird trotz der bekannten und im Umweltbericht beschriebenen Konflikte als noch vertretbar angesehen und an der Planung festgehalten.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 16: W 16 "Hagenhausen Im roten Stein"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung wird aufgegriffen und die Fläche im Norden reduziert. Damit erhöht sich der Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb. Durch die Erhöhung des Abstandes ist auch keine Darstellung als gemischte Baufläche erforderlich.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.

In Begründung und Umweltbericht ist auf das vorhandene Bodendenkmal bereits hingewiesen. Durch die Reduktion der Baufläche im Norden wird das Bodendenkmal nicht mehr überplant.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Baufläche wird im Norden um ca. 1,8 ha und im Osten um ca. 0,7 ha reduziert. Damit werden zum einen die immissionsschutzrechtlichen Bedenken entkräftet, das Bodendenkmal erhalten und außerdem die Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Hagenhausen mit verbleibenden 1,1 ha auf eine maßvolle Größe reduziert

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 17: W 17 " Hagenhausen Zwischen Kohlgrub und Hirschbühl"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit ist auch eine mittelfristige Entwicklung der Baufläche nicht absehbar. Die Fläche wird im Entwurf wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein entsprechender Beschluss wurde im Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 09.04.2019 bereits gefasst. Mit 1,1 ha Baufläche „Im roten Stein“ verbleiben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Hagenhausen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 18: W 18 "Unterrieden Stadelwiesenweg"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und Landratsamt Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Baufläche wird aufgrund der Lage in der Talaue mit zu erwartenden Konflikten mit hoch anstehendem Grundwasser, aber auch aufgrund fehlender Erschließungsansätze von Norden und Osten nicht mehr komplett weiterverfolgt. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes soll eine Teilfläche in der Tiefe einer Bauparzelle als Erweiterung im Westen als Wohnbaufläche vorgesehen werden.

 

Ja: 7  Nein: 6                    genehmigt

 

Beschluss 19: W 19 Eismannsberg, Zur langen Hecke

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Flächendarstellung für den Ortsteil Eismannsberg wird deutlich reduziert. Da es sich bei dieser Baufläche um eine schon einseitig bebaute Erschließung handelt, ist die Entwicklung an dieser Stelle daher sinnvoll und soll auch weiterhin beibehalten werden.

Die Fläche östlich davon steht dem Bodenmarkt langfristig nicht zur Verfügung, weswegen sie aus den Planungen herausgenommen wurde. Durch den weiteren Verzicht auf die Fläche W 20 kann in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von einer städtebaulichen Fehlplanung gesprochen werden, da es nicht zu einem „Außenbereich im Innenbereich“ kommt

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 20: W 20 "Eismannsberg Sollachweg West"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregungen werden aufgegriffen und im Ortsteil Eismannsberg die Bauflächen reduziert. Auf die Fläche W 20 wird vollständig verzichtet und diese wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 21. Fläche W21 "Eismannsberg Mühlleitenweg"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, der Regierung von Mittelfranken, des Bürgers 31 und der Sammelstellungnahme 1 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden aufgegriffen und im Ortsteil Eismannsberg die Bauflächen reduziert. Auf die Fläche W 21 wird verzichtet und diese wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden erfolgt bei der Bestandsbebauung aber eine Begradigung der Flächenabgrenzung.

Weitere vorgetragene Punkte zur Nichteinhaltung bestimmter Absprachen bzw. ggf. erfolgter Verstöße gegen Naturschutzrecht sind nicht Gegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 22: Fläche Hagenhausen Flur Nr. 827/3 (Tfl.)

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Ausweisung der Fläche in Wohnbaufläche geändert

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 23: Fläche Altdorf Hessen/Hackenrichtstraße

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Ausweisung der Fläche in Wohnbaufläche geändert.

 

Ja: 7  Nein: 6                    genehmigt

 

Beschluss 24: Fläche Eismannsberg "Sollachweg Ost"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.01.2012 wurde beschlossen, die Fläche aus dem FNP herauszunehmen und wieder als Landwirtschaftsfläche auszuweisen. Dieser Beschluss wird bestätigt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 25: Vorbehaltsflächen Wohnen im Norden von Altdorf

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 01.12.2015 wurde beschlossen, die Fläche aus dem FNP herauszunehmen und wieder als Landwirtschaftsfläche auszuweisen. Dieser Beschluss wird bestätigt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Mischbau-Flächen

 

Beschluss 1: M1 Oberwellitzleithen Ost

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Eine Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche kann ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 2: M 2 Hegnenberg West

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 3: M 3 "Adelheim Raschbacher Straße"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Des Bund Naturschutz und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.

Die Fläche Flurnr. 495 Gemarkung Pühlheim (Teilfläche entlang der Raschbacherstr. ) sowie Flurnr. 497/2 werden entsprechend dem Vorentwurfes weiterhin als gemischte Baufläche dargestellt.

Dem Wunsch des Eigentümers des landwirtschaftlichen Betriebs, das Flurstück 497/2 nicht mehr als gemischte Baufläche darzustellen wird aus planerischen Gründen (Unterbrechung der Bebauung entlang der Straße) nicht entsprochen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 4: M 4 Pühlheim Ost

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Eine Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche kann ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 5: M 5 Raschbach, Klingenhofer Straße

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bund Naturschutzes und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.

Für den Bereich der dargestellten Baufläche existiert bereits die Ergänzungssatzung „Raschbach“, die am 13.12.2006 rechtskräftig wurde. Diese Baufläche wird im Entwurf des FNP daher nicht mehr als neue Baufläche behandelt. Vorhandenes Bebauungspotenzial wird aber noch bei den Baulücken gewertet

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 6: M 6 "Eismannsberg Dorfstraße"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung wird entsprochen und die Baufläche, einschließlich der Bestandsgebäude im Westen im Entwurf des FNP wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 7: M 7 Wappeltshofen

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung wird entsprochen und auf eine Darstellung als gemischte Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder in Fläche für Landwirtschaft geändert.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Das kartierte Biotop umfasst nur einen geringen Anteil an der geplanten Baufläche. Auf die Planung wird nun aber verzichtet.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 8: M 8 "Ludersheim An der Ziegelei"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Der geringere Ansatz von 15 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann sogar 30 WE/ha.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

In gemischten Bauflächen ist ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu entwickeln. Um den Anteil dieser Fläche für die Deckung des Wohnbauflächenbedarfes zu ermitteln, wurde auf die gesamte Baufläche eine mittlere Dichte an WE/ha gelegt. Es handelt sich daher nicht um eine Scheinausweisung. Um dies besser zu verdeutlichen, erfolgt zukünftig bei allen MI-Datenblättern in der Begründung eine Korrektur der Dichteangabe (x WE/ha auf 50% der Fläche). An der Planung wird festgehalten, allerdings wird die Fläche deutlich reduziert auf nur noch ca. 0,3 ha.

In der verbindlichen Bauleitplanung sind bestehende Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Eine Einschränkung hinsichtlich Lärmschutz und Luftreinhaltung für diese Betriebe kann daher nicht erfolgen. Es sind aber derzeit schon bestehende Immissionsorte mit Wohnnutzungen im Umfeld der Gewerbebetriebe von diesen zu beachten. Genauere schallschutztechnische Betrachtungen könne (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Durch die Verkleinerung der Fläche wird auch das Konfliktpotenzial zu gewerblichen Bauflächen deutlich reduziert.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 9: M 9 Unterrieden Nord

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Nähe zum Fließgewässer ist nur im Nordwesten gegeben. In den übrigen Bereichen befinden sich allerdings feuchtere Stellen, es handelt sich dort aber im Grundsatz schon um planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und die Fläche war bisher schon im FNP enthalten. An der Planung wird daher festgehalten

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 10: M 10 Weinhof Stürzelhofer Weg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 11: Fläche: Eismannsberg "Hauptstraße"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Die Fläche wird im Entwurf wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 12: Eismannsberg Hainesgasse

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Die Streichung der Fläche, wie in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 19.04.2018 beschlossen, wird aufrecht erhalten.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 13: Rasch Unteres Stadelfeld

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Die Fläche wird zusätzlich zur Reduzierung von W9, wie im Plan ersichtlich, reduziert.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Fläche für Gemeinbedarf

 

Beschluss 1: Fläche für Gemeinbedarf Altdorf Weidentalstrasse

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 2: Fläche für Gemeinbedarf Altdorf Nord

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Auf Wunsch wurde die Beschlussfassung über die Gemeinbedarfsfläche Altdorf Nord (BRK und Feuerwehr) bis zur Sitzung am 21.5.2019 zurückgestellt.

 

……..zurückgestellt

 

Sondergebiet Fläche

 

Beschluss 1. Fläche SO Unterrieden Röthberg

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es sollen keine Gebäude errichtet werden, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. Außerdem ragt nur im Südosten die Baumfallzone des dortigen, kleinen Waldstücks geringfügig in die Baufläche. Im Entwurf des FNP soll die Fläche nur noch als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt werden.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Im Entwurf des FNP soll die Fläche nur noch als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt werden.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Gewerbe - Fläche

 

Beschluss 1. Fläche GE Ludersheim Ost

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Fläche wieder als Gewebefläche dargestellt. Flur Nr. 1092, 1094 (Gem. Altdorf) und 644 (Gem. Penzenhofen) sollen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 2. GE Fläche Wappeltshofen

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung wird entsprochen und auf eine Darstellung als gewerbliche Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder in Fläche für Landwirtschaft geändert.

 

Beschluss 3: GE Fläche Ludersheim "An der Ziegelei"

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.

Aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit der Fläche wird die gewerbliche Fläche "An der Ziegelei"

Künftig in vollem Umfang wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Ja: 12  Nein: 0                  genehmigt

 

StRin Völkel befand sich während der Beschlussfassung außerhalb des Sitzungssaals

 

Straßenführung

 

Beschluss 1: Nordumfahrung und Spange Hagenhausen/Neumarkter Straße

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahmen des Landesbundes für Vogelschutz, dem Landratsamt Nürnberger Land, den Bürgern 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 22, 25, 26, 27, 28, 30, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 41, 43, 44, 45, 46, 48, 49 sowie der Sammelstellungnahme 3 werden zur Kenntnis genommen.

Beide Planungen wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018 gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Den Anregungen ist damit gefolgt. Auch eine weitere Überprüfung von Alternativen erübrigt sich damit.