Sitzung: 02.05.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss 1: W 1 Röthenbach am Hirtenanger
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
In der vorliegenden Abgrenzung stellt diese
Fläche eine sinnvolle Abrundung des Ortsteils dar. Im Osten erfolgt außerdem
aktuell bereits auf 0,54 ha die Aufstellung des BP Nr. 44, also auf
einem Viertel der dargestellten Baufläche. Der Anregung wird nicht entsprochen,
da diese Potenzialfläche für den Ortsteil als sinnvoll erachtet wird.
Die Stellungnahme der Bürger (Sammelstellungnahme 2) wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung wird nicht entsprochen. Die
gewählte Flächenabgrenzung stellt den notwendigen Kompromiss zwischen weiterer
Entwicklung des Ortsteils und erforderlicher Flächeninanspruchnahme dar. In der
Abwägung gegenüber Anregungen, die Fläche sogar noch weiter zu verkleinern, ist
dies eine sinnvolle Abgrenzung. Das Argument des Anregers, wieso ein 30 m
breiter Wiesenstreifen nicht mehr maschinell zu bewirtschaften wäre, ist nicht
nachvollziehbar
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2: W 2 Ludersheim Waldspitze
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes
ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung
können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet werden. Aufgrund der
vorhandenen Bahnstromleitung im Osten darf der Baumbestand dort ohnehin nicht
so hoch werden, so dass das Risiko eines Baumfalls geringer ist bzw. nur für
Teile der geplanten Baufläche besteht. An der Planung wird daher festgehalten
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Sichtweise des Anregers wird nicht
geteilt. Auf die Funktion eines möglichen Wanderkorridors kann im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung eingegangen werden. Der Wanderkorridor kann im
Übrigen auch innerhalb des Waldes liegen. An der Planung wird daher
festgehalten
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.
Ein Hinweis auf die Freileitung wird in der
Begründung ergänzt.
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der DB Energie GmbH unten wird verwiesen.
Die Stellungnahme der DB Energie GmbH wird zur Kenntnis
genommen.
Das Plangebiet tangiert den Schutzstreifen
der Freileitung lediglich im Osten. Der Verlauf der Leitung im FNP entspricht
den vorgelegten Plänen der DB Energie GmbH. Im maßgeblichen Bereich bei der
geplanten Baufläche W 2 beträgt der Schutzstreifen gemäß der beigelegten
Pläne der DB Energie GmbH beidseits der Leitungstrasse nur 19,00 m.
Schutzstreifen von 30,00 m Breite sind nur viel weiter südlich
eingetragen.
Die vorgetragenen Hinweise können erst auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) Berücksichtigung
finden. Da der Schutzstreifen nur den äußersten Rand der Baufläche tangiert,
sind die Hinweise für den Rest auch unerheblich.
Ein Flächennutzungsplan trifft keine
Festsetzungen. Mögliche Nutzungsbeschränkungen und Festlegungen können erst in
einem Bebauungsplan getroffen werden.
Da der Schutzstreifen das Plangebiet nur
tangiert, ist gewährleistet, dass der Schutzstreifen später von Bebauung
ausgespart bleibt. Es wird in der Begründung unter „Sonstige Hinweise“ ein
Hinweis auf die Freileitung im Osten aufgenommen. Ein derart ausführlicher
Hinweis, wie vom Anreger gewünscht, ist auf Ebene der Flächennutzungsplanung
nicht erforderlich.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3: W 3 Ludersheim Leinwiesenweg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten. Aufgrund der Entfernung zum landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortslage werden zunächst keine unüberbrückbaren Hindernisse für die Planung gesehen
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die 20 kV-Freileitung tangiert nur den
nördlichen Rand des Gebietes. Das im Regionalplan dargestellte Trenngrün
TG 39 ist durch den Waldbestand (Meisterholz) im Osten östlich der Westumfahrung
gewährleistet. Auch Seitens der Regionalplanung kamen diesbezüglich keine Bedenken.
An der Planung wird daher festgehalten.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4. W4 "Weinhof Hollerstaudenweg"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Altdorf sieht hier eine sinnvolle
Abrundung/Erweiterung des Ortsteils in verkehrsgünstiger Lage. Die genaue
Dichte der Bebauung kann erst auf Ebene der Bebauungsplanung bestimmt werden.
An der Planung wird daher festgehalten, es erfolgt allerdings eine Reduzierung
im Westen um ca. 1 ha, so dass nur noch die nördliche Teilfläche im
Entwurf verbleibt.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Städtebaulich wird diese Entwicklung für den
Ortsteil Weinhof als sinnvoll erachtet und der Anregung daher nicht
entsprochen. Es erfolgt allerdings eine leichte Reduzierung im Westen um ca.
1 ha, so dass nur noch die nördliche Teilfläche im Entwurf verbleibt
Mögliche Immissionskonflikte werden bei der
Größe der Sportanlage und der derzeit eingehaltenen Entfernung nicht gesehen.
Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
geschehen. An der Planung wird daher festgehalten.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5: W 5 Weinhof, Weinhofer Straße Südost
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Die konkrete Ausgestaltung der baulichen
Dichten erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Aus Gründen des
Flächensparens soll aber eine gewisse bauliche Dichte angestrebt werden
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6: W 6 Weinhof, Am Weingarten
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes
ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung
können die forstlichen Belange detaillierter betrachtet und im Süden ggf. vom
Waldrand abgerückt werden. An der Planung wird daher festgehalten
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der günstigen Lage von Weinhof und
der Reduktion von Baufläche an anderer Stelle im Ortsteil wird die Größenordnung
hier für gerechtfertigt erachtet. Im Rahmen der Bebauungs- bzw. Grünordnungsplanung
kann der Ortsrand nach Osten entsprechend gestaltet werden, ggf. wird hier dann
auch noch vom Waldrand abgerückt. Im Bebauungsplan werden dann nach Festlegung
der Erschließungsmöglichkeiten auch erst die baulichen Dichten festgelegt.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme der Regierung
von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt wird zur Kenntnis genommen. Neu geplante Verkehrsflächen im Umfeld des
Lagers sind derzeit nicht vorgesehen.
Der minimale Abstand zwischen der Grundstücksgrenze, auf dem sich das
Lager befindet, und der geplanten Baufläche beträgt derzeit 380 m und vom
Lagergebäude zur Baufläche ca. 390 m. Die genaue Abgrenzung des
Baugebietes (parzellenscharfe Konkretisierung) unter Beachtung der zu
berücksichtigenden Belange kann daher im Rahmen der Bebauungsplanung
stattfinden, zumal dort auch der Waldabstand berücksichtigt werden muss. An der
Planung kann daher festgehalten werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7: W 7 Altdorf,
Altdorf Nord
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Details zur Entwässerung sind im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu untersuchen. Ebenso kann hier
die Ortsrandgestaltung festgesetzt werden.
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.
Das Bodendenkmal ist zwar im Datenblatt zu
dieser Baufläche im Umweltbericht enthalten, aber noch nicht in der Begründung
zum FNP. Hier erfolgt ein ergänzender Hinweis.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) sind
Möglichkeiten zu prüfen, die eine zumindest teilweise Erhaltung des Bodendenkmals
erlauben würden. Auch detailliertere Untersuchungen in Abstimmung mit den
Denkmalbehörden zur näheren Eingrenzung des Denkmals sind möglich, da die
Abgrenzung derzeit nicht flächenscharf ist.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Da sich die städtebauliche Entwicklung nicht
allein auf den Hauptort konzentrieren kann, sind auch in den Ortsteilen neue
Bauflächen im vertretbaren Umfang geplant, die zumindest eine Eigenentwicklung
ermöglichen sollen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8: W8 "Rasch Am roten Baum/Bergholzweg"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Beachtung des Waldabstandes
ist bereits in der Begründung enthalten. In der verbindlichen Bauleitplanung
können die forstlichen Belange (Berücksichtigung Waldabstand in Planung)
detaillierter betrachtet werden. An der Planung kann daher festgehalten werden.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der vorhandenen Erschließung aber
nur einseitig vorhandener Bebauung bietet sich die Ergänzung der Bebauung
entlang der Straße „Am Roten Baum“ an. Die Einsparung von Erschließungswegen
dient dem Flächensparen. An der Planung wird festgehalten, allerdings erfolgt
eine kleine Reduzierung im Nordwesten.
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Eine Entwicklung an dieser Stelle
wird von der Stadt als sinnvoll erachtet, zumal bereits eine Erschließung
vorhanden ist. Im Abstimmungsgespräch mit dem Kreisbauamt Nürnberger Land am
28.03.2019 wurde diese Sichtweise auch vorgebracht. An der Planung wird daher
festgehalten, allerdings erfolgt eine kleine Reduzierung im Nordwesten
Dem Stadtrat wird empfohlen den
Bebauungsplan nach §13b nur unter der Voraussetzung das mit den Eigentümern ein
Vertrag geschlossen werden kann, wonach eine Bebauung innerhalb drei Jahren
nach Rechtskraft erfolgen muss.
Ja: 11 Nein: 2 genehmigt
Beschluss 9. Fläche W9 "Rasch Unteres Stadelfeld"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Eine
untergeordnete Pferdehaltung wird noch nicht als Konflikt zur Planung angesehen.
An der Planung als Wohnbaufläche wird daher festgehalten. Dieser Punkt kann auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung detailliert untersucht werden.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Über die genaue bauliche Dichte können erst
in der Bebauungsplan Festsetzungen getroffen werden.
Die Stellungnahme des Landesbundes für
Vogelschutz in Bayern wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird
aufgegriffen und die Darstellung der Baufläche besser an der Topographie
orientiert. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Fläche um ca. 0,58 ha,
weitere 0,3 ha gemischte Bauflächen im Westen sollen ebenfalls zukünftig
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur
Kenntnis genommen. Die Anregungen werden aufgegriffen und die Darstellung der Baufläche
besser an der Topographie orientiert. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung
der Fläche um ca. 0,58 ha, weitere 0,3 ha gemischte Bauflächen sollen
ebenfalls zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Dadurch werden auch Eingriffe in Gehölzbestände verringert. Für diesen Bereich
gilt im Übrigen bereits die Baumschutzverordnung der Stadt Altdorf
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10: W 10 Rasch, Am Mühlberg I
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht sind schon entsprechende Hinweise enthalten, in der
Begründung werden sie noch ergänzt.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht sind schon entsprechende Hinweise enthalten, in der Begründung werden sie noch ergänzt.
Die Stellungnahme des Landesbundes
für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten, da die
Baufläche allseits schon von Bebauung umgeben ist. Auf das Gewässer kann auf
Ebene der Bebauungsplanung oder auf Vorhabenebene Rücksicht genommen werden.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11: W 11 Rasch, Am Mühlberg II
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Gehölzerhalt als minimierende Maßnahme ist
bereits im Umweltbericht genannt.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Planungsrechtlichen Stelle wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Immissionsschutzrechtlichen Stelle wird zur Kenntnis genommen.
Mögliche Immissionskonflikte werden bei der
derzeit eingehaltenen Entfernung und schon vorgelagerter Bestandsbebauung nicht
gesehen. Dezidierte Prüfungen können (und müssen) auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung geschehen. An der Planung wird daher festgehalten.
Die Stellungnahme des Stelle für
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Auf der Fläche ist Gehölzbestand vorhanden, der
sicher zum Teil erhalten werden kann. Für diesen Bereich gilt auch bereits die
Baumschutzverordnung der Stadt Altdorf. Da außer den Gehölzen aber sonst keine
wertvollen anderen Biotope auf der Fläche vorhanden sind, wird an der Planung
festgehalten
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12: W 12 "Rasch Am Mühlberg III"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bund Naturschutz, des Landesamtes für Vogelschutz und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.
Die Planungen zu dieser Fläche werden nicht
mehr weiter verfolgt, da es in Rasch mit den anderen Bauflächen noch
ausreichend Potential gibt. Die Fläche wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13 W 13 Schleifmühle, Gnadenberger Straße I
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Auf die Fläche Flur Nr. 2404/12 wird im FNP
nicht mehr dezidiert eingegangen, da sie schon überwiegend bebaut ist.
Der Waldausgleich ist im Rahmen späterer
Verfahren zu erbringen.
Aus Sicht der Stadt Altdorf ist der schmale
Waldstreifen hier aber weder forstwirtschaftlich, noch naturschutzfachlich von
Bedeutung. An der Planung als Wohnbaufläche wird daher festgehalten, auf die
Fläche aber im FNP nicht mehr dezidiert eingegangen werden (siehe oben)
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.
Da das Bodendenkmal nicht bis auf die
Baufläche reichte, erfolgte kein Hinweis in Begründung oder Umweltbericht.
Auf Ebene konkreter Bauvorhaben wird die genaue Ausdehnung des Denkmals
zu ermitteln sein. Bodeneingriffe sind hier nur mit denkmalrechtlichen
Erlaubnissen möglich.
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund schon erteilter Baugenehmigungen
und erfolgter Bebauung, wird diese Baufläche im Entwurf des FNP nicht mehr als
geplante Baufläche geführt, sondern als Wohnbaufläche – Bestand. Sie geht daher
auch nicht mehr in die Bilanzierung ein, höchstens noch mit vorhandenen
Baulücken.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 14: W 14 Schleifmühle, Gnadenberger Straße II
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Auf die Fläche wird im FNP nicht mehr
dezidiert eingegangen, da sie schon zum Teil bebaut ist.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.
Auf Ebene konkreter Bauvorhaben wird die genaue Ausdehnung des Denkmals
zu ermitteln sein. Bodeneingriffe sind hier nur mit denkmalrechtlichen
Erlaubnissen möglich.
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund schon erteilter Baugenehmigung und
zwischenzeitlich erfolgter Bebauung, wird diese Baufläche im Entwurf des FNP
nicht mehr als geplante Baufläche geführt, sondern als Wohnbaufläche – Bestand.
Sie geht daher auch nicht mehr in die Bilanzierung ein, höchstens noch mit
vorhandenen Baulücken
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 15: W 15 Schleifmühle Sandweg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. An der Darstellung
als Wohnbaufläche wird aber festgehalten, da eine Mischnutzung nicht absehbar
ist.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Talmulde würde nur randlich in Anspruch
genommen. Eine Überflutungsgefahr wäre auf der Baufläche noch nicht zu
besorgen. Im Norden sollte aber ausreichend Abstand zum Fließgewässer
eingehalten werden.
Die beiden anderen Bauflächen sind z.T.
bereits bebaut. Eine geringfügige Erweiterung an dieser Stelle ist noch
vertretbar.
Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige Erweiterung an dieser Stelle am Rand einer Talaue wird trotz der bekannten und im Umweltbericht beschriebenen Konflikte als noch vertretbar angesehen und an der Planung festgehalten.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 16: W 16 "Hagenhausen Im roten Stein"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung wird aufgegriffen und die
Fläche im Norden reduziert. Damit erhöht sich der Abstand zum
landwirtschaftlichen Betrieb. Durch die Erhöhung des Abstandes ist auch keine
Darstellung als gemischte Baufläche erforderlich.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Archäologie wird zur Kenntnis genommen.
In Begründung und Umweltbericht ist auf das
vorhandene Bodendenkmal bereits hingewiesen. Durch die Reduktion der Baufläche im Norden wird das Bodendenkmal nicht
mehr überplant.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur
Kenntnis genommen.
Die Baufläche wird im Norden um ca. 1,8 ha
und im Osten um ca. 0,7 ha reduziert. Damit werden zum einen die
immissionsschutzrechtlichen Bedenken entkräftet, das Bodendenkmal erhalten und
außerdem die Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Hagenhausen mit
verbleibenden 1,1 ha auf eine maßvolle Größe reduziert
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 17: W 17 " Hagenhausen Zwischen Kohlgrub und
Hirschbühl"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit ist auch eine mittelfristige Entwicklung
der Baufläche nicht absehbar. Die Fläche wird im Entwurf wieder als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Ein entsprechender Beschluss wurde im Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsausschusses vom 09.04.2019 bereits gefasst. Mit 1,1 ha
Baufläche „Im roten Stein“ verbleiben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für
den Ortsteil Hagenhausen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 18: W 18 "Unterrieden Stadelwiesenweg"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und Landratsamt Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Die Baufläche wird aufgrund der Lage in der Talaue mit zu erwartenden Konflikten mit hoch anstehendem Grundwasser, aber auch aufgrund fehlender Erschließungsansätze von Norden und Osten nicht mehr komplett weiterverfolgt. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes soll eine Teilfläche in der Tiefe einer Bauparzelle als Erweiterung im Westen als Wohnbaufläche vorgesehen werden.
Ja: 7 Nein: 6 genehmigt
Beschluss 19: W 19 Eismannsberg, Zur langen Hecke
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Die Flächendarstellung für den Ortsteil
Eismannsberg wird deutlich reduziert. Da es sich bei dieser Baufläche um eine
schon einseitig bebaute Erschließung handelt, ist die Entwicklung an dieser
Stelle daher sinnvoll und soll auch weiterhin beibehalten werden.
Die Fläche östlich davon steht dem
Bodenmarkt langfristig nicht zur Verfügung, weswegen sie aus den Planungen
herausgenommen wurde. Durch den weiteren Verzicht auf die Fläche W 20 kann
in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von einer städtebaulichen Fehlplanung gesprochen
werden, da es nicht zu einem „Außenbereich im Innenbereich“ kommt
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 20: W 20 "Eismannsberg Sollachweg West"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die
Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden aufgegriffen und im
Ortsteil Eismannsberg die Bauflächen reduziert. Auf die Fläche W 20 wird
vollständig verzichtet und diese wieder als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 21. Fläche W21 "Eismannsberg Mühlleitenweg"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land, der Regierung von Mittelfranken, des Bürgers 31
und der Sammelstellungnahme 1 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen
werden aufgegriffen und im Ortsteil Eismannsberg die Bauflächen reduziert. Auf
die Fläche W 21 wird verzichtet und diese wieder als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Im Norden erfolgt bei der Bestandsbebauung aber
eine Begradigung der Flächenabgrenzung.
Weitere vorgetragene Punkte zur
Nichteinhaltung bestimmter Absprachen bzw. ggf. erfolgter Verstöße gegen
Naturschutzrecht sind nicht Gegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 22: Fläche Hagenhausen Flur Nr. 827/3 (Tfl.)
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Ausweisung der Fläche in Wohnbaufläche geändert
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 23: Fläche Altdorf Hessen/Hackenrichtstraße
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Ausweisung der Fläche in Wohnbaufläche geändert.
Ja: 7 Nein: 6 genehmigt
Beschluss 24: Fläche Eismannsberg "Sollachweg Ost"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.01.2012 wurde beschlossen, die Fläche aus dem FNP herauszunehmen und wieder als Landwirtschaftsfläche auszuweisen. Dieser Beschluss wird bestätigt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 25: Vorbehaltsflächen Wohnen im Norden von Altdorf
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 01.12.2015 wurde beschlossen, die Fläche aus dem FNP herauszunehmen und wieder als Landwirtschaftsfläche auszuweisen. Dieser Beschluss wird bestätigt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Mischbau-Flächen
Beschluss 1: M1 Oberwellitzleithen Ost
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Eine Differenzierung auf Ebene der
Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus der gemischten Baufläche kann
ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist
dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen
Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist
daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen
belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten
entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2: M 2 Hegnenberg West
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist
dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen
Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist
daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen
belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten
entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3: M 3 "Adelheim Raschbacher Straße"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Des Bund Naturschutz und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.
Die Fläche Flurnr. 495 Gemarkung Pühlheim (Teilfläche entlang der Raschbacherstr. ) sowie Flurnr. 497/2 werden entsprechend dem Vorentwurfes weiterhin als gemischte Baufläche dargestellt.
Dem Wunsch des Eigentümers des
landwirtschaftlichen Betriebs, das Flurstück 497/2 nicht mehr als gemischte Baufläche
darzustellen wird aus planerischen Gründen (Unterbrechung der Bebauung entlang
der Straße) nicht entsprochen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4: M 4 Pühlheim Ost
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Eine
Differenzierung auf Ebene der Baugebietstypen im FNP ist nicht vorgesehen. Aus
der gemischten Baufläche kann ein Dorfgebiet (MD) entwickelt werden.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen
Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist
dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen
Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist
daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen
belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten
entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5: M 5 Raschbach, Klingenhofer Straße
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bund Naturschutzes und des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.
Für den Bereich der dargestellten Baufläche
existiert bereits die Ergänzungssatzung „Raschbach“, die am 13.12.2006
rechtskräftig wurde. Diese Baufläche wird im Entwurf des FNP daher nicht mehr
als neue Baufläche behandelt. Vorhandenes Bebauungspotenzial wird aber noch bei
den Baulücken gewertet
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6: M 6 "Eismannsberg Dorfstraße"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung wird entsprochen und die
Baufläche, einschließlich der Bestandsgebäude im Westen im Entwurf des FNP
wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7: M 7 Wappeltshofen
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung wird entsprochen und auf eine
Darstellung als gemischte Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder in
Fläche für Landwirtschaft geändert.
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.
Das kartierte Biotop umfasst nur einen
geringen Anteil an der geplanten Baufläche. Auf die Planung wird nun aber
verzichtet.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8: M 8 "Ludersheim An der Ziegelei"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Der geringere Ansatz von 15 WE/ha ist dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann sogar 30 WE/ha.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis
genommen.
In gemischten Bauflächen ist ein
Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu entwickeln. Um den Anteil dieser Fläche
für die Deckung des Wohnbauflächenbedarfes zu ermitteln, wurde auf die gesamte
Baufläche eine mittlere Dichte an WE/ha gelegt. Es handelt sich daher nicht um
eine Scheinausweisung. Um dies besser zu verdeutlichen, erfolgt zukünftig bei
allen MI-Datenblättern in der Begründung eine Korrektur der Dichteangabe
(x WE/ha auf 50% der Fläche). An der Planung wird festgehalten, allerdings
wird die Fläche deutlich reduziert auf nur noch ca. 0,3 ha.
In der verbindlichen Bauleitplanung sind
bestehende Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Eine Einschränkung hinsichtlich
Lärmschutz und Luftreinhaltung für diese Betriebe kann daher nicht erfolgen. Es
sind aber derzeit schon bestehende Immissionsorte mit Wohnnutzungen im Umfeld
der Gewerbebetriebe von diesen zu beachten. Genauere schallschutztechnische
Betrachtungen könne (und müssen) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
erfolgen. Durch die Verkleinerung der Fläche wird auch das Konfliktpotenzial zu
gewerblichen Bauflächen deutlich reduziert.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9: M 9 Unterrieden Nord
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Nähe zum Fließgewässer ist nur im
Nordwesten gegeben. In den übrigen Bereichen befinden sich allerdings feuchtere
Stellen, es handelt sich dort aber im Grundsatz schon um planungsrechtlichen
Innenbereich nach § 34 BauGB und die Fläche war bisher schon im FNP
enthalten. An der Planung wird daher festgehalten
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10: M 10 Weinhof Stürzelhofer Weg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Der geringere Ansatz von 10 WE/ha ist
dem Umstand geschuldet, dass in einer gemischten Baufläche ein Gleichgewicht zwischen
Wohn- und gewerblichen Nutzungen bestehen muss. Die Hälfte der Baufläche ist
daher theoretisch diesen Nutzungen vorbehalten und kann nicht mit Wohnungen
belegt werden. Die jeweils angegebene Kapazität zu realisierender Wohneinheiten
entspricht auf der Hälfte der Baufläche dann wieder 20 WE/ha.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11: Fläche: Eismannsberg "Hauptstraße"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Die Fläche wird im Entwurf wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12: Eismannsberg Hainesgasse
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Die Streichung der Fläche, wie in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 19.04.2018 beschlossen, wird aufrecht erhalten.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13: Rasch Unteres Stadelfeld
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Die Fläche wird zusätzlich zur Reduzierung von W9, wie im Plan ersichtlich, reduziert.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Fläche für Gemeinbedarf
Beschluss 1: Fläche für Gemeinbedarf Altdorf Weidentalstrasse
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2: Fläche für Gemeinbedarf Altdorf Nord
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Auf Wunsch wurde die Beschlussfassung über die Gemeinbedarfsfläche Altdorf Nord (BRK und Feuerwehr) bis zur Sitzung am 21.5.2019 zurückgestellt.
……..zurückgestellt
Sondergebiet Fläche
Beschluss 1. Fläche SO Unterrieden Röthberg
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es sollen keine Gebäude errichtet werden,
die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. Außerdem ragt nur im
Südosten die Baumfallzone des dortigen, kleinen Waldstücks geringfügig in die
Baufläche. Im Entwurf des FNP soll die Fläche nur noch als Grünfläche,
Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt werden.
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz
wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Im Entwurf des FNP soll die Fläche nur noch
als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Gewerbe - Fläche
Beschluss 1. Fläche GE Ludersheim Ost
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Aufgrund der Beschlusslage aus der Sitzung vom 09.04.2019 wird die Fläche wieder als Gewebefläche dargestellt. Flur Nr. 1092, 1094 (Gem. Altdorf) und 644 (Gem. Penzenhofen) sollen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2. GE Fläche Wappeltshofen
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung wird entsprochen und auf eine
Darstellung als gewerbliche Baufläche verzichtet. Die Darstellung wird wieder
in Fläche für Landwirtschaft geändert.
Beschluss
3: GE Fläche Ludersheim "An der Ziegelei"
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt.
Aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit der Fläche wird die gewerbliche Fläche "An der Ziegelei"
Künftig in vollem Umfang wieder als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt.
Ja: 12 Nein: 0 genehmigt
StRin Völkel befand sich während der Beschlussfassung außerhalb des Sitzungssaals
Straßenführung
Beschluss 1: Nordumfahrung und Spange Hagenhausen/Neumarkter Straße
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.
Die Stellungnahmen des Landesbundes für Vogelschutz, dem Landratsamt Nürnberger Land, den Bürgern 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 22, 25, 26, 27, 28, 30, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 41, 43, 44, 45, 46, 48, 49 sowie der Sammelstellungnahme 3 werden zur Kenntnis genommen.
Beide Planungen wurden bereits mit einstimmigem Beschluss des
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 11.12.2018
gestrichen und werden nicht mehr im FNP dargestellt. Den Anregungen ist damit
gefolgt. Auch eine weitere Überprüfung von Alternativen erübrigt sich damit.