Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

1. Beschluss

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt, und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB auf dem Grundstück Flur Nr. 827/3 (Tfl.) der Gemarkung Hagenhausen zu fassen. Die Kosten für Planung, Gutachten und Erschließung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

2. Beschluss

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet befürwortet werden soll. Es wird empfohlen, eine entsprechende Herausnahme, nach Eingang des Antrages zu beantragen.

Den Antragstellern wird empfohlen, einen Antrag auf Herausnahme der Grundstücksteilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stellen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

3. Beschluss

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

4. Beschuss

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

5. Beschluss

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, das Grundstück Flur Nr. 827/3 der Gemarkung Hagenhausen im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darzustellen.