Beschluss 1:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Stadtratsbeschluss vom 13.07.2017, in welchem beschlossen wurde für das Gebiet "Zwischen Kohlgrub und Hirschbühl" einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen, aufzuheben.
Ja: 21
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Flurstücke Flur Nr. 876, 878, 878/2, 878/3 und 878/4 der Gemarkung Hagenhausen weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grünfläche/Fläche Friedhof im Flächennutzungsplan darzustellen.