Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und der 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes einschl. der Begründung. Nach Durchführung der Verfahrensschritte wird die 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.