Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt, und beschließt
dass entgegen der Beschlussfassung im Stadtrat vom 22.11.2018 im Zuge der
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 BauGB für das Gebiet Ludersheim
"An der Ziegelei" lediglich eine Teilfläche des Flurstück Nr. 608
Gem. Penzenhofen im Flächennutzungsplan als Wohnbebauung vorzusehen ist
(geänderter Aufstellungsbeschluss)
Die Flurstücke Nr. 609. 610 und 611 sind im
Flächennutzungsplan wieder als landwirtschaftliche Flächen darzustellen. Sollte
der Flächenerwerb der Teilfläche des Flurstückes 606 scheitern, wird die
Verwaltung beauftragt, eine weitere Vorlage in den Stadtrat einzubringen,
wonach auch für diese Fläche keine Aufstellung eines Bebauungsplanes und die
entsprechende Umwandlung der Flächendarstellung im FNP erfolgen soll.