Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss 1: Stellungnahmen der TöB unter 1b der Abwägungstabelle

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf. Bezüglich der unter 1b der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Äußerungen zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 30.08.2017 hatte insbesondere die Verkehrsführung und –Beschilderung im Bereich der Nürnberger Straße/ Kreisverkehr sowie die Zufahrten und Ausfahrten aus der Baufläche auf die Nürnberger Straße zum Thema. Weiter angesprochen war die Parkplatzsituation (auch in der Umgebung) sowie Möglichkeiten für Rettungszugang.

Die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze ist nach der Stellplatzberechnung ausreichend.
Ein Mangel an öffentlichem Parkraum in der Umgebung ist für den Träger des Vorhabens nicht lösbar.
Das Verfahren wird mit der überarbeiteten Planung fortgeführt. Der Bereitstellungsplatz für Abfälle an der Nürnberger Straße wird beibehalten..

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: Verkehrsbehörde Stadt Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Verkehrsbehörde Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Zusammen mit Stellungnahmen der Polizeiinspektion und des Tiefbauamts der Stadt Altdorf wurde diese Stellungnahme eingeholt, um den Vorschlag aus der Stellungnahme der Nachbarin zum alternativen Bereitstellungsplatz für den Hausmüll an der Hersbrucker Straße zu prüfen.

Nach Verweis des LRA Nürnberger Land an die mit der Abholung beauftragten Firma wurde der Vorschlag durch die Fa. Hofmann geprüft. Danach wäre eine Abholung an der Hersbrucker Straße technisch möglich, eine Prüfung aus verkehrlicher Sicht liegt außerhalb der Zuständigkeit der Firma.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Altdorf hat sich am 22.01.2019 bereits eingehend mit dem Thema beschäftigt, unter Berücksichtigung der hierzu eingeholten Stellungnahmen. Dabei wurde beschlossen, „dass die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wie bisher fortzuführen ist. Eine Müllabholung auf die Seite der Hersbrucker Straße wird nicht befürwortet. Der Stadtrat möchte dahingehend somit keine Verlegung des Müllabholplatzes.“

Das Verfahren wird mit der über­arbeiteten Planung fortgeführt; der Bereitstellungsplatz für Abfälle an der Nürnberger Straße wird beibehalten.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: Bauverwaltung - Tiefbauamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen. Die geforderten Schleppkurven wurden durch den Brandschutzgutachter in einem Plan eingetragen. Die Schleppkurven wurden anhand der gültigen Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr konstruiert.

Bei Rücksprache mit dem Kreisbrandrat, Herrn Thiel, wurde mitgeteilt, dass es ausreicht, wenn das Objekt von einer Seite über eine den Richtlinien entsprechende Zufahrt anfahrbar ist. Diese Zufahrt für die Feuerwehr ist aus Fahrtrichtung Stadtmitte gewährleistet. Eine bauliche Änderung an der Querungshilfe ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht erforderlich. Aus Fahrtrichtung Kreisverkehr ist aufgrund der üblichen Schleppkurven eine Einfahrt zum Seniorenzentrum für Pkws, Lieferwagen und kleinere Lkws grundsätzlich möglich. Die Polizeiinspektion Altdorf hat jedoch in ihrer Stellungnahme vom 30.08.2017 angeregt, dass ein Links-Abbiegen unmittelbar hinter der Querungshilfe verhindert werden soll, um die Flüssigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen.

In der Sitzung des Stadtrats am 17.09.2018 wurde hierzu beschlossen, dass diese Anregung im Weiteren berücksichtigt wird und eine diesbezügliche Festlegung in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde getroffen wird. Stellplätze und Fahrbahnbreiten sind in den Planunterlagen des VEP an mehreren Stellen bemaßt. Das Verfahren wird mit der überarbeiteten Planung fortgesetzt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5: MDN Main Donau Netzgesellschaft AG

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der MDN Main Donau Netzgesellschaft AG wird zur Kenntnis genommen.

Die mitgeteilten Sachverhalte und Forderungen wurden bereits an den Träger des Vorhabens weitergegeben. Sie sind in die vorliegende Planung eingeflossen und werden weiterhin beachtet. Die mitgeteilten Sachverhalte sind beim weiteren Vorgehen zu beachten.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6: WWA Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf. Die Stellungnahme des WWA Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Das Verfahren wird mit der über­arbeiteten Planung fortgeführt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 7: Kreisbrandrat H. Thiel

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf. Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen.

Die Löschwasserversorgung wurde bereits im Vorlauf besprochen. Danach ist ein zusätzlicher Hydrant erforderlich, der im Zuge der Bauarbeiten eingebaut wird (vgl. Telefonnotiz Brandschutz vom 20.06.2017). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind ausschließlich private Erschließungswege vorgesehen. Die in den Planunterlagen enthaltene Aufstellfläche wurden von einem Sachverständigen für Brandschutz nach erster Vorabsprache (vgl. Telefonnotiz) vorgesehen, die Schleppkurven im Nachgang eingezeichnet.

Nach Sichtung der Schleppkurven aus beiden Fahrtrichtungen (vgl. Stellungnahme Tiefbauamt), die auf Grundlage der einschlägigen Richtlinien für Flächen für die Feuerwehr konstruiert worden waren, wurde erneut Rücksprache mit dem Kreisbrandrat, Herrn Thiel, genommen. Dabei wurde mitgeteilt, dass es ausreicht, wenn das Objekt von einer Seite über eine den Richtlinien entsprechende Zufahrt anfahrbar ist. Diese Zufahrt ist aus Fahrtrichtung Stadtmitte (Feuerwehrhaus) gewährleistet. Das Verfahren wird mit der überarbeiteten Planung fortgeführt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8: LRA Nürnberger Land, Straßenverkehrsbehörde

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des LRA Nürnberger Land, Straßenverkehrsbehörde, wird zur Kenntnis genommen. Die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Altdorf wurde beteiligt (s.o.). Die Stellungnahme liegt vor und ist Grundlage für das weitere Vorgehen. Das Verfahren wird mit der über­arbeiteten Planung fortgeführt

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9: LRA Nürnberger Land, Immissionsschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des LRA Nürnberger Land, Immissionsschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Die Ergänzung der angeregten Textpassage ist vorzunehmen. Das Verfahren wird mit der über­arbeiteten Planung fortgeführt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 10: LRA Nürnberger Land, Naturschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des LRA Nürnberger Land, Naturschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Nach den „Empfehlungen für Baumpflanzun­gen“, Teil 2, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) wird  für ein artgerechtes Wachstum von Großbäumen eine offene Baumscheibe mit 12 m2 Größe empfohlen, für kleinbleibende Bäume ist eine Baumscheibengröße von 8 m2 ausreichend. Eine weitere Verbesse­rung des Wuchsorts lässt sich durch die Verwendung einer durchwurzelbaren Tragschicht unter den angrenzenden Stellplätzen erreichen („überbaute Pflanzgrube“), zumal diese Stellplätze ohnehin wasserdurchlässig befestigt werden.

Mit einer Abänderung und Ergänzung der entsprechenden textlichen Festsetzung werden diese Verbesserungen ermöglicht. Gleichzeitig wird der bemängelte Widerspruch bereinigt.

Punkt 2.1 der textlichen Festsetzungen ist entsprechend zu ergänzen, Punkt 5.2 der Hinweise im Bebauungsplan ist entsprechend der eingegangenen Hinweise abzuändern.

Das Verfahren wird mit der über­arbeiteten Planung fortgeführt

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11: LRA Nürnberger Land, Wasserrecht und Bodenschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme des LRA Nürnberger Land, Wasserrecht und Bodenschutz, wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.  Nach Eingang der Stellungnahme wurde der Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) und der Unteren Denkmalbehörde gesucht. Planskizzen mit Veränderungen am Erscheinungsbild des neuen Gebäudes wurden ausgetauscht und diskutiert, u.a. anlässlich einer Entwurfsbesprechung am Landratsamt am 14.03.2019. Zusätzlich zu den in der Stellungnahme des LfD vorgebrachten beiden Themen wurde dabei u.a. auch die Dachgestaltung durch Dachflächenfenster und Gauben neu aufgeworfen, der Einbau von zusätzlichen Giebelfenstern sowie Art und Farbe der Eindeckung. Im Verlauf der Abstimmungen wurde zusätzlich die fachliche Meinung der Fachstelle für Pflege- und Behindertenein­richtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht am LRA Nürnberger Land (FQA) eingeholt.

Die straßenseitige Fassade des neuen Gebäudes wurde durch ein Risalit (vorspringender Gebäudeteil) gegliedert. Dadurch wird die Fassade in drei Teile unterteilt. Diese Änderung wurde vom LfD anlässlich der Entwurfsbesprechung im Grundsatz positiv aufgenommen. Zur Ermöglichung dieses Risalits wurde die Baugrenze entlang der Nürnberger Straße geringfügig angepasst.

Zu einer Veränderung bei der Höherentwicklung konnte keine Übereinstimmung erzielt werden, ohne das Gesamtkonzept der Planung in Frage zu stellen. Dafür wird das neue Gebäude ca. 0,6 m von der benachbarten Scheune abgerückt, um dem Denkmal mehr optische Wirkung zu verleihen. Zu diesem Zweck wird die hierfür maßgebliche Baulinie verschoben.

Die vom LfD gewünschte Eindeckung mit naturroten Tonziegeln wird aufgegriffen. Hierzu wird die Formulierung der diesbezüglichen textliche Festsetzung geändert.

Die mit dem LfD diskutierte Möglichkeit zur Belichtung der Eckräume mit Dachflächenfenstern bzw. mit Giebelfenstern wurde, auch nach Anregung durch die FQA, zugunsten von Gauben wieder aufgegeben. Maßgebliche Gründe, die an den äußeren straßenseitigen Zimmern für einen Einbau von Gauben sprechen, sind danach der Zugewinn an Wohnfläche und eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität, insbesondere aufgrund der Möglichkeit einer attraktiven Aussicht auf den Straßenraum und die umgebende Landschaft. Der Ausblick durch Dachflächenfenster würde dagegen den Bewohnern eines Seniorenheims lediglich eine Aussicht in den Himmel ermöglichen. Der Blick aus einem Giebelfenster würde auf die Giebelwand der benachbarten Scheune fallen. Dies wird von der FQA als erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität für die Bewohner gesehen.

Der vorliegende Entwurf enthält die oben angeführten Elemente und stellt eine deutliche Annäherung an die Forderungen des LfD dar. Das Verfahren wird mit dem vorliegenden überarbeiteten Entwurf fortgeführt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13: Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Stellungnahme der Telekom Technik Gmbh wird zur Kenntnis genommen.

Die mitgeteilten Sachverhalte wurden bereits an den Träger des Vorhabens zur Be­ach­tung und Erledigung beim weiteren Vorgehen weitergegeben

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14: Private Einwendung Nachbarin

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in Altdorf.

Die Inhalte der Stellungnahme vom 22.08.2017 wurden zur Vorbereitung der erneuten Anhörung (Okt.-Nov. 2018) durch Änderungen an der Planung weitgehend entsprochen, die zum Teil aus der Ergänzung des bereits vorliegenden Schallschutzgutachtens und der Neuerstellung des Gutachtens zur Luftreinhaltung und erwachsenden sind. Die Änderungen wurden in der Sitzung des Stadtrats am 17.09.2018 behandelt und beschlossen.

Nach üblichem Standard für schallimmissionsschutztechnische Betrachtungen wird der händische Transport von Müllbehältern vom Müllhäuschen zum Gehweg nicht in den Berechnungen berücksichtigt, da hiervon keine relevanten Geräusche hervorgerufen werden (vgl. Stellungnahme ifb Sorge vom 20.02.2018).Zur größtmöglichen Minimierung von Rollgeräuschen wird für die Zufahrt ein fugenloser bituminöser Belag vorgesehen.Hierfür wird die betreffende textliche Fest­setzung abgeändert. Der daraus folgende geringere Rückhalt von Niederschlagswasser wird durch anderweitige technische Vorkehrungen vorgesehen.

Das Öffnen und Schließen der Müllcontainer erfolgt nur beim Befüllen der Container innerhalb der Einhausung. Der dabei entstehende Schall wird durch diese Einhausung in ihrer Ausbreitung gedämpft.

Zur Prüfung der Realisierbarkeit des vorgetragenen Vorschlags, die Abholung von Müll an der Hersbrucker Straße vorzusehen, wurde Kontakt mit verschiedene Fachstellen aufgenommen, deren Belange durch diese Änderung betroffen sein könnten. Außerdem wurde die mit der Abholung betraute Entsorgungsfirma angefragt.

An der Kontaktstelle zwischen dem Gehweg entlang der Hersbrucker Straße und dem Grundstück ist der Gehweg ca. 1,5 m breit und verbreitert sich nach Norden auf bis zu knapp 4 m. Zwischen dem Fahrbahnrand/ Kreisverkehr/ Grünfläche der Nürnberger Straße und der Fassade des neu geplanten Gebäudes beträgt der Abstand zwischen ca. 4,9 und 7,5 m; nach Westen und Osten verringert er sich.

Die Entsorgungsfirma hält eine Abholung an der Hersbrucker Straße aus rein technischer Sicht für möglich.

Die Verkehrsbehörde und die Polizei­inspektion befürworten die vorgeschlagene Verlegung der Abholstelle nicht und empfehlen eine Beibehaltung der bisherigen Abholstelle an der Nürnberger Straße. Vorgebracht wurden dafür folgende Argumente:

¨       geringe Gehwegbreite

¨       unübersichtli­cher Kurvenverlauf

¨       Schulweg

¨       Vorgeschlagene Abholstelle liegt im Einmündungsbereich der Fischbacher Straße in die Hersbrucker Straße

¨       Beeinträchtigung für die Flüssigkeit des Verkehrs auf der Hersbrucker Straße, die zu Berufsverkehrszeiten gut frequentiert ist.

¨       Sichteinschränkung an Lichtzeichen­anlage auf andere Verkehrsteilnehmer, u.a. Fußgänger

¨       Erhebliches Gefährdungspotential für Fußgänger

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Altdorf hat sich am 22.01.2019 bereits eingehend mit dem Thema beschäftigt, unter Berücksichtigung der hierzu eingeholten Stellungnahmen. Dabei wurde beschlossen, dass eine Müllabholung auf die Seite der Hersbrucker Straße wird nicht befürwortet wird. Der Stadtrat möchte dahingehend somit keine Verlegung des Müllabholplatzes.

Das Verfahren wird mit der oben angeführten Änderung, unter Beibehaltung der Abholstelle für den Müll an der Nürnberger Straße fortgeführt.