Beschluss 1. Autobahndirektion Nordbayern
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein entsprechender Vertrag wird erstellt.
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2: Bund Naturschutz
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht ein großer Bedarf an Gewerbeflächen. In der gesamten Region mangelt es an Flächen für ansiedlungswillige Betriebe. Dies ist insbesondere an den erheblichen und zahlreichen Anfragen von Gewerbetreibenden nach freien Gewerbeflächen ersichtlich. Dahingehend kam es bereits zu Abwanderungen von Betrieben aufgrund der fehlenden bzw. nicht passenden Flächen. Laut Gewerbeflächenkonzept des Landkreises Nürnberger Land, gibt es derzeit im gesamten Landkreis nur noch 5,68% freie Gewerbeflächen. Die Stadt Altdorf möchte durch die Ausweisung dazu beitragen den Mangel an geeigneten Gewerbeflächen zu mindern. Derzeit gibt es kaum noch verfügbare und erschlossene Gewerbeflächen. Die Planung der Stadthalle wurde unter anderem auch aufgrund des Mangels an derartigen Flächen zurückgestellt. In der Begründung wird der Bedarf an Gewerbeflächen im Punkt 1.1 "Anlass der Planung" ausführlicher thematisiert
Die Forderung bezüglich des städtischen Eigentums kann in diesem Fall
nicht realisiert werden.
Die Flächen befinden sich
derzeit fast ausschließlich in privater Hand. Inwieweit die Stadt nach dem
Umlegungsverfahren Flächen zum Verkauf zur Verfügung hat, kann erst nach der
Durchführung des Umlegungsverfahrens festgestellt werden. Natürlich wird eine
möglichst schnelle und komplette Belegung der neu entstandenen Flächen
angestrebt
Der Insektenschutz bei Werbeanlagen wird im Rahmen der Hinweise berücksichtigt.
Die Forderung hinsichtlich der Stellplatzanlagen wird nicht berücksichtigt.
Von den 7000 qm Fläche SO
Hotel sind ca. 2400 qm als Grünfläche ausgewiesen. Im östlichen Bereich des
Gebiets ist der Grünstreifen sogar 13 Meter breit. In der Summe werden mind. 34
% der gesamten Grundstücksfläche als Fläche mit Grünbindung festgelegt. So
bleiben ca. 4500 qm zur Bebauung. Diese Fläche könnte unter- und überbaut
werden. Dafür sind die möglichen städtebaulichen Festlegungen getroffen.
Weitere Festlegungen sind vom Stadtrat nicht erwünscht.
Die Errichtung von Parkflächen
sind für das „SO Hotel“ gesetzlich vorgeschrieben, außerhalb dieser
gesetzlichen Erfordernisse sind keine weiteren kommerziellen
Parkierungsnutzungen zugelassen. Eine detailliertere Festsetzung der Lage der
Stellplätze könnte nur unter Darlegung besonderer städtebaulicher Gründe
erfolgen. Für Festsetzungen über eine technische Bauausausführung von Stellplätzen
fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Die Durchgrünung der Stellplätze soll u.a.
auch der Vermeidung von Überhitzung versiegelter Flächen dienen. Nach dem
vorliegenden Bodengutachten ist nicht von einer wesentlichen
Versickerungsfähigkeit auszugehen, insofern kann die Regelung des
Bebauungsplans der Stellungnahme gerecht werden
Die Forderung hinsichtlich einer Dachflächenbegrünung wurde bereits durch den Stadtrat beraten und abgelehnt. Eine Dachflächenbegrünung soll weiterhin freiwillig bleiben.
Der Forderung nach Gestaltung
des Regenrückhaltebeckens (RRB) als dauerhaft „wasserführend“ kann nicht
nachgekommen werden. Ein Dauerstau im RRB müsste als Zusatzvolumen in der
Ausführung des RRB berücksichtigt werden. Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des
RRB und des notwendigen Rückhaltevolumens als wassertechnisches Bauwerk muss
dieses regelmäßig gewartet und ggf. geräumt werden.
Eine eigenständige Entwicklung
als Amphibienbiotop erscheint unter diesen Randbedingungen fraglich. Weiterhin
würde dies ein erhebliches Zusatzvolumen und eine zusätzliche
Flächeninanspruchnahme bedeuten, die eine Erweiterung des Gebietes zur Folge
hätten. Auch temporär führende Wasserstellen bieten einigen Amphibien
potentielle Habitatstrukturen. Weiterhin liegt an dieser Stelle kein stehendes
Grundwasser vor. Damit wird das RRB in Trockenzeiten austrocknen. Jedoch sind
auch temporär wasserführende Gewässer wertvoll.
Die benannte Entfernung zum
nächsten Amphibienbiotop am Waldfriedhof beträgt Luftlinie ca. 1 km. Die
Amphibien müssten zum Erreichen der RRB Flächen eine Staatsstraße, eine
Gemeindeverbindungsstraße, die Bahnstrecke Nürnberg – Altdorf sowie die
Siedlungsstrukturen des Sportplatzes queren. Zudem besteht ein Höhenunterschied
von ca. 28 m welcher überwunden werden müsste.
Nachdem viele Aktivitäten und
gerade Wanderungsaktivitäten von Amphibien abends bzw. nachts erfolgen und es
durchaus einige wanderungsfreudigere Arten gibt, bei denen v.a. die Jungtiere
unterwegs sind, wäre langfristig eine Besiedelung vom Weiher des Waldfriedhofs
aus durchaus möglich.
Hier ist sicherlich das dann
benötigte Zusatzvolumen (Hitzeperiode) recht groß und damit entsteht wiederum
eine weitere Flächeninanspruchnahme.
Auch nach der Position der
unteren Naturschutzbehörde wäre die dauerhafte Wasserführung des RRB unter den
gegeben Planungsumständen nicht zweckmäßig.
Nachdem hier kein anstehendes
Grundwasser vorliegt, wird das RRB in Trockenzeiten ohnehin austrocknen.
Als Fazit wird übereinstimmend
festgestellt, dass auch temporäre Gewässer per se wertvoll sind.
Das anfallende
Oberflächenwasser aus dem Planungsgebiet kann aufgrund der bestehenden
geologischen Verhältnisse nicht im Planungsgebiet versickert werden. Entsprechend
der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll die Entwässerung neuer
Siedlungsstrukturen im Trennsystem erfolgen. D.h. Schmutz- und
Oberflächenwasser sollen getrennt gefasst und abgeleitet werden.
Ein vollständiger Verbleib des
Wassers im Planungsgebiet, durch Nutzung als Brauchwasser oder Verdunstung, ist
in Abwägung aller Belange nicht zu erwarten.
Im Sinne einer gesicherten
Erschließung ist daher seitens der Stadt Altdorf ein ordnungsgemäßer Umgang mit
anfallendem Oberflächenwasser zu planen.
Da eine Versickerung oder
vollständige Nutzung im Planungsgebiet nicht möglich ist, soll anfallendes
Oberflächenwasser, das nicht versickert werden kann, gem. den Vorgaben des WHG
direkt oder über eine Kanalisation in ein Gewässer eingeleitet werden.
Die geforderte Überleitung in
einen Retentionsraum im Umfeld des Planungsgebietes ist mangels geeigneter
Flächen und der Topographie nicht möglich. Es verbleibt nur eine Ableitung zu
einem Gewässer. Dies ist regelkonform mit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG).
Aufgrund der topographischen
Verhältnisse kann eine Ableitung des Oberflächenwassers zum nächsten Gewässer
nur nach Nordwesten in Richtung Ludersheim und von dort zum Röthenbach hin
erfolgen.
Für Ludersheim wird zurzeit
ein gesondertes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet um das Gefährdungspotential
für den Ortsteil zu reduzieren. Die sich aus dem Konzept ergebenden
Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechend der Möglichkeiten zum
Grunderwerb, den finanziellen Mitteln sowie den notwendigen
Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dies ist jedoch nicht Teil des vorliegenden
Bauleitplanverfahrens.
Entsprechend der bekannten
Rahmenbedingungen und Gefährdungspotentiale erfolgt die geplante Ableitung aus
dem neuen Baugebiet daher nur gedrosselt. D. h. das anfallende
Oberflächenwasser wird im geplanten Rückhaltebecken im Planungsgebiet zunächst
gesammelt und ggf. gereinigt und von dort nur gedrosselt über die bestehenden
Grabenstrukturen in Richtung Ludersheim abgeleitet.
Die Drosselmenge der Ableitung wird so
eingestellt, dass diese dem anfallenden natürlichen Oberflächenwasserabfluss
der bisherigen landwirtschaftlichen Flächen im Planungsgebiet entspricht.
Somit entstehen für den
Ortsteil Ludersheim und die tiefer liegenden Gewässer keine über das bereits
jetzt bestehende Maß hinausgehenden zusätzlichen Gefährdungen. Dies ergibt sich
aus dem zeitverzögerten Ablauf der Oberflächenwassermengen. Zusätzliche
Gefährdungen des Umfeldes entstehen aus den Planungen somit in Abwägung aller
Belange nicht.
Die Forderung hinsichtlich der Kompensationsmaßnahme Feldlerche wird
berücksichtigt. Umweltbericht, Eingriff/Ausgleich und Bilanzierung werden
geändert.
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3. Deutsche Telekom Technik
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4. Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Immissionsschutzes werden textliche Ergänzungen in den Hinweisen aufgenommen. Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt, indem ein Gutachten im Genehmigungsverfahren gefordert werden kann. Der Hinweis hinsichtlich der radioaktiven Stoffe wird berücksichtigt.
Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird berücksichtigt. Die entsprechenden Unterlagen werden ergänzt und geändert.
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5. Main Donau Netzgesellschaft
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6. PLEdoc GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße".Die Stellungnahme der PLEdoc wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt
Ja: 22 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7. Polizeiinspektion Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die PI wird im weiteren Verfahren rechtzeitig durch die genehmigungspflichtigen Planungen in Kenntnis gesetzt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8. Regierung von Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.
Im Laufe des Verfahrens wurde
durch den STR in seiner Sitzung im Januar 2018 beschlossen, an dieser Stelle
keine Stadthalle anzusiedeln. Grund dafür war unter anderen ein fehlender ÖPNV
Anschluss, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht in dem Gebiet wohnt und dass
andere Bereiche als vorteilhafter angesehen wurden. Ein weiterer Grund waren
die fehlenden Gewerbeflächen.
Diese offene Fläche wurde
dann, auch aufgrund der fehlenden Gewerbeflächen, in ein Gewerbegebiet
umgewandelt. Es besteht, wie aus dem Gewerbeflächenkonzept des LRA Nürnberger
Land (2018) ersichtlich ist, erheblicher Bedarf an Gewerbeflächen im gesamten
Bereich des Nürnberger Landes. Auch sind bereits Unternehmen aus Altdorf
abgewandert, da sie dort keine für sich passenden Gewerbeflächen vorgefunden
haben. Das Gewerbeflächenkonzept ist auf der Seite des LRA Nürnberger Land
einsehbar. Durch die gute Anbindung an die Autobahn A3 ist diese Fläche für die
Ausweisung von Gewerbe gut geeignet.
In der Begründung wird der Bedarf an
Gewerbefläche im Pkt. 1.1 Anlass der Planung thematisiert und ergänzt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9. Stadtwerke Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10 Staatliches Bauamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein entsprechender Vertrag wird mit den Straßenbaulastträgern durch die Stadt Altdorf geschlossen. Die erforderlichen Planungen der Verkehrsanlage werden erstellt und zusammen mit den geforderten Nachweisen den Straßenbaulastträgern zur weiteren Abstimmung vorgelegt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12: Stellungnahme der Öffentlichkeit
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Das anfallende
Oberflächenwasser aus dem Planungsgebiet kann aufgrund der bestehenden
geologischen Verhältnisse nicht im Planungsgebiet versickert werden.
Entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll die
Entwässerung neuer Siedlungsstrukturen im Trennsystem erfolgen. D.h. Schmutz-
und Oberflächenwasser sollen getrennt gefasst und abgeleitet werden.
Das anfallende
Oberflächenwasser, das nicht versickert werden kann, ist direkt oder über eine
Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der topographischen
Verhältnisse kann eine Ableitung des Oberflächenwassers zum nächsten Gewässer
nur nach Nordwesten in Richtung Ludersheim und von dort zum Röthenbach hin
erfolgen.
Für Ludersheim wird zurzeit
ein gesondertes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet um das Gefährdungspotential
für den Ortsteil zu reduzieren. Die sich aus dem Konzept ergebenden
Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechend der Möglichkeiten zum
Grunderwerb, den finanziellen Mitteln sowie den notwendigen
Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dies ist jedoch nicht Teil des vorliegenden
Bauleitplanverfahrens.
Entsprechend der bekannten
Rahmenbedingungen und Gefährdungspotentiale erfolgt die geplante Ableitung aus
dem neuen Baugebiet nur gedrosselt. D. h. das anfallende Oberflächenwasser wird
in einem Rückhaltebecken im Planungsgebiet zunächst gesammelt und von dort nur
gedrosselt über die bestehenden Grabenstrukturen in Richtung Ludersheim
abgeleitet.
Die Drosselmenge der Ableitung
wird so eingestellt, dass diese dem anfallenden natürlichen
Oberflächenwasserabfluss der bisherigen landwirtschaftlichen Flächen im
Planungsgebiet entspricht.
Somit entstehen für den
Ortsteil Ludersheim keine über das bereits jetzt bestehende Maß hinausgehenden
zusätzlichen Gefährdungen. Für die bestehenden Gefährdungspotentiale für
Ludersheim aus dem südöstlichen Einzugsgebiet nach Ludersheim werden im Rahmen
des benannten gesonderten Hochwasserschutzkonzeptes Maßnahmen bestimmt und
umgesetzt.
Die Bedenken des
Einwendungsführers werden daher in der Abwägung aller Belange nicht geteilt.
Aus den vorliegenden Planungen ist nicht mit Verschärfungen der Hochwassergefährdung
in Ludersheim zu rechnen.
Die Einwendungen werden daher in Abwägung aller Belange, insbesondere den geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Oberflächenwasserrückhaltung sowie der fehlenden Versickerungsmöglichkeit in Planungsgebiet, zurückgewiesen.