Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gemäß des Antrages der Stadtrats-fraktion der FW/UNA die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) durch Aufnahme des folgenden Paragraphen zum 01.08.2019:

 

§ 16 Billigkeitserlass

 

Die Stadt Altdorf erlässt Erschließungsbeiträge in Höhe von 85 v.H. des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrages, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.

 

Der bisherige § 16 (Inkrafttreten)  wird dann redaktionell zum § 17 (Inkrafttreten) geändert.