Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gemäß des Antrages der Stadtrats-fraktion der FW/UNA die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) durch Aufnahme des folgenden Paragraphen zum 01.08.2019:
§ 16 Billigkeitserlass
Die Stadt Altdorf erlässt Erschließungsbeiträge in Höhe von 85 v.H. des
zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrages, sofern seit dem Beginn der
erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25
Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar 2018
bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.
Der bisherige § 16
(Inkrafttreten) wird dann redaktionell
zum § 17 (Inkrafttreten) geändert.