Der
Stadtrat hat Kenntnis vom Antrag des Fördervereins des Säuglings- &
Kinderbe-treuungsvereins e. V., Berchinger Str. 2, 90518 Altdorf, und erkennt
einen Bedarf für eine weitere Hortgruppe für max. 20 Kinder mit der Maßgabe an,
dass damit keine Kostenübernahme für Investitionen baulicher Art, sowie
Ausstattungskosten durch die Stadt Altdorf, verbunden ist. Die Auflagen der
Fachbehörden sind zu beachten.