Beschluss 1:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13b BauGB für die Grundstücke Flur Nr. 883/26 und 83/0 (Tfl.) der Gemarkung Hagenhausen.
Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten des Antragstellers
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung des Be
bauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen ist.