Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13b BauGB für die Grundstücke Flur Nr. 883/26 und 83/0 (Tfl.) der Gemarkung Hagenhausen.

Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten des Antragstellers

 

Ja: 23  Nein: 0           genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 23  Nein: 0           genehmigt

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung des Be

bauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen ist.