Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für das Gebiet „An der Hessenstraße“ mit den Flur Nrn. 557 (Tfl.) und 1828 (Tfl.) der Gemarkung Altdorf.

Das Gebiet befindet sich im Norden von Altdorf an der Hessenstraße, Ecke Hackenricht-, und Schwabenstraße.

 

Ja: 7  Nein: 16            abgelehnt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für das Gebiet mit den Flur Nrn. 366 und 366/8 (Tfl.) der Gemarkung Grünsberg.

Das Gebiet befindet sich an der an der Abzweigung Weinhofer Straße/Schlagweg.

 

Ja: 22  Nein: 0           genehmigt

 

Erster Bürgermeister Odörfer hat gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für das Gebiet  mit den Flur Nrn. 767 und 765 der Gemarkung Rasch.

Das Gebiet befindet sich in der Ortsmitte von Rasch, zwischen der Straße „Am Rascher Berg“ und „Am Mühlberg“.

 

Ja: 23  Nein: 0           genehmigt

 

 

Beschluss 4:

 

Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten der jeweiligen Antragsteller.

 

Ja: 22  Nein: 0           genehmigt

 

Erster Bürgermeister Odörfer hat gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.

 

 

Beschluss 5:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit den jeweiligen Antragstellern ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 22  Nein: 0           genehmigt

 

 

Erster Bürgermeister Odörfer hat gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.

 

 

Beschluss 6:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung der Bebauungspläne ein Planungsbüro zu beauftragen ist.