Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt in Ergänzung des bereits beschlossenen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „An der Westtangente“ über die die Flächen Flur Nr. 642, 643 der Gemarkung Penzenhofen und 1083, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1093 der Gemarkung Altdorf zusätzlich noch über die Flur Nrn. 1092, 1094, 1083, 1090, 1093, 1094/3 der Gemarkung Altdorf einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen (geänderter Aufstellungsbeschluss). Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahen.