Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und
stimmt der Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechtes zu. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung bildet Bestandteil des Beschlusses und ist
dem Protokollbuch beigefügt.